G-P Contractor Nutzungsbedingungen​​ 

Letzte Aktualisierung: Mai 15, 2023​​ 

Einführung​​ 

Diese G-P Contractor Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) regeln die Nutzung von G-P Contractor durch den Kunden auf der GP Plattform („Plattform“). In diesen Bedingungen werden G-P und Kunde gemeinsam als die Parteien und einzeln als Partei bezeichnet. Durch Klicken auf „Ich akzeptiere“ oder durch anderweitigen Zugriff auf oder Nutzung von G-P Contractor akzeptieren Sie diese Bedingungen im Namen der juristischen Person, die durch Namen und eingetragene Adresse in den auf der Plattform bereitgestellten Unternehmensinformationen („Kunde“) identifiziert wurde, und Sie bestätigen, dass Sie befugt sind, den Kunden an diese Bedingungen zu binden.​​ 

G-P Contractor​​ 

G-P Contractor ermöglicht es dem Kunden, eine Person als unabhängigen Auftragnehmer in einer verfügbaren Gerichtsbarkeit zu engagieren, und G-P wird Zahlungen an den Auftragnehmer gemäß hier festgelegt überweisen.​​ 

Auftragnehmervertrag: Der Kunde erhält Zugriff auf eine Vorlage für einen Beratungsvertrag auf der Plattform („Vertragsvorlage“). Der Kunde kann die Vertragsvorlage innerhalb vordefinierter Grenzen anpassen, um sie mit einem Auftragnehmer zu verwenden. Alternativ können Kunde und Auftragnehmer eine eigene Vertragsform vereinbaren (die „Kundenvereinbarung“). Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Auftragnehmer eine unterzeichnete Kopie der Vertragsvorlage oder der Kundenvereinbarung auf die Plattform hochzuladen.​​ 

Screening: G-P behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Einrichtung eines Kunden zur Nutzung G-P Contractor abzulehnen oder, falls der Auftragnehmer G-P -Sanktions-Screening nicht besteht, die Einrichtung eines Auftragnehmers für Zahlungen oder die Durchführung einer Zahlung an einen Auftragnehmer abzulehnen.​​ 

Zahlungsmethode und -verfahren für den Auftragnehmer​​ 

Zahlungskonto: Der Kunde muss ein Konto bei einem der Zahlungspartner von G-P haben, der in dem Land tätig ist, in dem der Auftragnehmer seine Dienstleistungen erbringt, um Zahlungen an einen Auftragnehmer leisten zu können. Der Kunde kann ein bestehendes Zahlungskonto nutzen oder eines innerhalb der Plattform einrichten. Der Kunde muss ausreichend Geld auf seinem Zahlungskonto haben, um eine Zahlung zu starten. Ein Zahlungskonto mit unzureichenden Mitteln führt zu einer Fehlermeldung und der Anweisung, zusätzliche Mittel einzuzahlen. An den Auftragnehmer wird keine Zahlung geleistet, bis ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.​​ 

Für jede Auftragnehmer-Rechnung, die der Kunde zahlt, erhält der Kunde eine Zusammenfassung des gesamten fälligen Betrags, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Auftragnehmergebühren, Mehrwertsteuer, anfallenden Devisenkurs und etwaige Gebühren (das "Zahlungsangebot"). Die Annahme des Zahlungsangebots durch den Kunden stellt eine Vereinbarung dar, alle darin genannten Beträge zu zahlen, einschließlich der Beträge an den Auftragnehmer.​​ 

Nach Genehmigung des Zahlungsangebots durch den Kunden führt der Zahlungspartner von G-P eine Banküberweisung direkt auf das Bankkonto des Auftragnehmers durch. Der Auftragnehmer muss seine Bankverbindung angeben, um Zahlungen zu erhalten.​​ 

G-P Gebühren: Die G-P -Plattformgebühr und die Transaktionsgebühr (zusammen „ G-P Gebühren“) werden innerhalb der Plattform angegeben. Der Kunde verpflichtet sich, die Gebühren G-P für jedes Zahlungsangebot zu zahlen.​​ 

Auf alle verspäteten Zahlungen fallen Zinsen in Höhe des niedrigeren der beiden folgenden Sätze an: 1% pro Monat oder der nach geltendem Recht zulässige Höchstsatz, zuzüglich Abfindung für Beitreibungskosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist. Die G-P unterliegen einer jährlichen Preiserhöhung von höchstens 3%.​​ 

Steuern​​ 

Sollten von Kunden getätigte Zahlungen nach geltendem Recht der Einbehaltungssteuer unterliegen, muss der Kunde folgendes: (i) G-P vor Einbehaltung über diese Steuern informieren; (ii) diese Steuern an die zuständige Regierungsbehörde zu zahlen; und (iii) den Restbetrag G-P Nettoabgabe solcher Steuern abweisen. Kunde und G-P werden in gutem Glauben zusammenarbeiten, um die Transaktionen für etwaige Ausnahmen oder Minderungen der ansonsten anfallenden Einbehaltungssteuern zu qualifizieren und die erforderlichen Formulare für diese Zwecke auszufüllen. Falls zutreffend, stellt der Kunde G-P die Einbehaltungssteuerbescheinigung oder Quittungen vor, die von der jeweiligen Regierungsbehörde ausgestellt wurden.​​ 

Laufzeit; Kündigung​​ 

Geltungsdauer: Diese Bedingungen treten mit der Annahme durch den Kunden auf der Plattform oder mit der anderweitigen Nutzung bzw. dem Zugriff des Kunden auf G-P Contractor in Kraft und bleiben bis zu ihrer Kündigung gültig.​​ 

Freiwillige Kündigung: Entweder G-P oder der Kunde können diese Bedingungen und die Nutzung der G-P Contractor durch den Kunden beenden, indem sie der anderen Partei 30Tage im Voraus schriftliche Mitteilung zustellen.​​ 

Kündigung wegen Vertragsbruchs: Im Falle eines Vertragsbruchs kann die nicht vertragsbrüchige Partei diese Bedingungen und die Nutzung von G-P Contractor durch den Kunden nach schriftlicher Mitteilung an die vertragsbrüchige Partei und Gewährung einer Frist von 7 Kalendertagen zur Behebung des Vertragsbruchs kündigen.​​ 

Beendigung des Auftragnehmers: Nach Kündigung des Vertrags mit dem Auftragnehmer muss der Kunde G-P über die Kündigung informieren und eventuelle ausstehende Auftragnehmerrechnungen einreichen. Alle an G-P eingereichten Auftragnehmer-Rechnungen unterliegen den G-P-Gebühren. Die Verpflichtung zur Zahlung eingereichter Auftragnehmer-Rechnungen und G-P Gebühren überlebt die Kündigung dieser Bedingungen und die Nutzung G-P Contractor durch den Kunden aus jeglichen Gründen.​​ 

Gewährleistungen und Haftung​​ 

  • Jeder von Kunde und G-P versichern und garantieren, dass (i) er ordnungsgemäß organisiert ist und gemäß den Gesetzen der Zuständigkeit seiner Organisation als einwandfreie Einheit gültig existiert; und (ii) es hat das volle Recht und die Befugnis, diese Bedingungen einzugehen.​​ 
  • G-P haftet nicht für Fehler auf Rechnungen von Auftragnehmern.​​ 
  • G-P lehnt ausdrücklich ab, dass G-P Contractors für einen bestimmten Zweck geeignet ist.​​ 
  • G-P haftet nicht für Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsvorlage ergeben, für die Durchsetzbarkeit der Vertragsvorlage.​​ 
  • G-P haftet nicht für Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Kundenvertrag ergeben oder für die Durchsetzbarkeit des Kundenvertrags.​​ 
  • G-P ist für die Arbeitsleistung der Auftragnehmer weder verantwortlich noch haftbar.​​ 
  • Das Konto des Kunden beim Zahlungsdienstleister und dessen Nutzung sind von diesen Bedingungen getrennt und unterliegen den zwischen dem Kunden und dem Zahlungsdienstleister geschlossenen Geschäftsbedingungen.​​ 

Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Entschädigungsverpflichtungen und der Zahlungsverpflichtungen des Kunden übersteigt die Gesamthaftung von G-Poder des Kunden gegenüber der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit diesen Bedingungen in keinem Fall den niedrigeren der folgenden Beträge: (i) das Zwölffache (12) der von G-P zu zahlenden Gebühren für den/die betreffenden Auftragnehmer, der/die die Haftung begründet, zum Ende des Monats vor dem Ereignis, das die Haftung begründet, oder (ii) den Gegenwert der Zahlung des Kunden in USD100,000.​​ 

G-P VERZICHTET AUSDRÜCKLICH AUF ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, DIE HIER NICHT AUSDRÜCKLICH GEMACHT WERDEN, EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR DIE MARKTWIRTSCHAFTLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE NICHTVERLETZUNG. AUSSER DEN HIERIN ENTHALTENEN ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN ÜBERTRÄGT KEINE PARTEI EINE HAFTUNG GEGENÜBER DER ANDEREN IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN BEDINGUNGEN FÜR ENTGANGENEN GEWINN ODER UMSATZ ODER FÜR JEGLICHE DARAUS RESULTIERENDEN, INDIREKTEN, BEILÄUFIGEN, BESONDEREN, STRAF- ODER BEISPIELHAFTEN SCHÄDEN. ABGESEHEN VON DEN ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN UND DEN ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN TRÄGT KEINE PARTEI EINE HAFTUNG GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR EINEN ZWECK, DER DEN IM VORSTEHENDEN ABSATZ FESTGELEGTEN BETRAG ÜBERSTEIGT.​​ 

Entschädigung​​ 

Gegenseitige Entschädigung: Jede Partei (als "Entschädigende Partei") soll jederzeit die andere Partei, deren Mutter- oder Holdinggesellschaften, Tochtergesellschaften und Tochtergesellschaften, deren jeweilige Direktoren, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Lizenznehmer, Auftragnehmer, Anwälte, Vertreter, Nachfolger und Eigentümer (als "Entschädigte Partei") jederzeit gegen jegliche Ansprüche, Schäden, Haftungen, Zahlungen, Handlungen, Forderungen, Verfahren, Kosten und Ausgaben entschädigen, verteidigen und schadenslos halten. einschließlich angemessener Anwaltsgebühren (zusammenfassend "Haftungen"), die sich aus einer Klage eines Dritten gegen eine der entschädigten Parteien im Zusammenhang mit der (i) wesentlichen Verletzung ihrer Verpflichtungen, Erklärungen oder Garantien in diesen Bedingungen erheben, erheben; (ii) Datenverarbeitungsaktivitäten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen; oder (iii) alleinige grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Folgenden geltenden Pflichten.​​ 

Freistellung des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, G-P, deren Mutter- oder Holdinggesellschaften, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Lizenznehmer, Auftragnehmer, Anwälte, Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger (die „ G-P freigestellten Parteien“) jederzeit von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter (einschließlich Auftragnehmer) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus Ansprüchen Dritter (einschließlich Auftragnehmer) gegen eine der von G-P freigestellten Parteien ergeben und die sich auf Folgendes beziehen: (i) die falsche Einstufung eines Auftragnehmers; (ii) die vom Auftragnehmer ausgeführten Arbeiten; und (iii) die Beziehung zwischen Kunde und Auftragnehmer.​​ 

Entschädigungsverfahren: Die entschädigte Partei verpflichtet sich: (a) die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über den jeweiligen Anspruch zu informieren; (b) der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die jeweilige Verteidigung und den Vergleich zu gewähren; und (c) auf Verlangen der entschädigenden Partei auf deren Kosten mitzuwirken. Die entschädigende Partei wird keiner Einigung zustimmen, es sei denn, diese Einigung beinhaltet einen vollständigen Verzicht auf die entsprechenden Ansprüche gegen die entschädigte Partei.​​ 

Force Majeure​​ 

Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Kunden verstößt keine der Parteien gegen diese Bedingungen und haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt zurückzuführen ist (definiert als jedes Ereignis oder jeder Umstand, dessen Eintritt und Wirkung die betroffene Partei nicht vermeiden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Erdrutsche, Blitzeinschläge, Erdbeben, Überschwemmungen, Brände, Stürme oder Sturmwarnungen, Flutwellen, Schiffbruch und Gefahren für die Schifffahrt, Kriegshandlungen oder Handlungen von Feinden des Staates, Invasionen, Terrorakte, Pandemien, Streiks, Arbeitsniederlegungen oder Sabotage). Im Falle höherer Gewalt hat die von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über dieses Ereignis zu informieren und die vollständige Leistungserbringung so bald wie möglich wieder aufzunehmen. Diese Partei ist ferner verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Ursache der Verhinderung so schnell wie möglich zu beseitigen oder zu beheben.​​ 

Vertraulichkeit​​ 

Jeder Kunde und jeder G-P (im Namen seiner selbst und seiner Partner) stimmt zu, dass alle zwischen den Parteien gemäß diesen Bedingungen ausgetauschten Informationen als "vertrauliche Informationen" gelten. Jede Partei verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die ihr von der anderen Partei gemäß diesem Dokument offengelegt werden, vertraulich zu behandeln und die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen in derselben Weise zu schützen, wie sie die Vertraulichkeit ähnlicher Informationen selbst schützt (wobei stets mindestens ein angemessenes Maß an Sorgfalt beim Schutz vertraulicher Informationen walten wird); vorausgesetzt jedoch, dass keine der Parteien solche Verpflichtungen bezüglich der Nutzung oder Offenlegung solcher vertraulichen Informationen gegenüber Dritten hat, die: (a) öffentlich bekannt sind; (b) nach Offenlegung durch die offenlegende Partei öffentlich bekannt wurde, ohne Verschulden des Empfängers; (c) dem Empfänger vor der Mitteilung durch die offenlegende Partei sonst bekannt war; oder (d) vom Empfänger ohne jegliche Vertraulichkeitspflicht von einer Quelle (außer der offenlegenden Partei) empfangen wurde, die rechtmäßig im Besitz solcher Informationen ist.​​ 

Kontrolle personenbezogener Daten​​ 

Die Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien gemäß diesen Bedingungen kann die Kontrolle und Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen erfordern, die gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung EU 2016/679 oder anderen vergleichbaren Datenschutzgesetzen („Datenschutzgesetze“) geschützt sind. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass eine solche Verarbeitung in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen und dem Datenschutzzusatz gemäß der Definition unter https://legacygpprod.wpenginepowered.com/msa-privacy-language/, erfolgt, deren Bestimmungen durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen werden und Vorrang vor diesen Bedingungen haben.​​ 

Nicht-Anwerbung​​ 

Während der Laufzeit und für ein Jahr danach darf keine Partei ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei (i) um Einstellung oder Beschäftigung bitten oder (ii) Einstellung, Einstellung beauftragen oder die Dienste eines Auftragnehmers oder Mitarbeiters der anderen Partei in Anspruch nehmen, sei es als Einzelperson oder über ein Unternehmen, an dem die Person Aktionär ist. Diese Nicht-Anwerbungsbeschränkung gilt nicht für Einstellungen aufgrund allgemeiner Werbung oder für Einstellungen nach einer anfänglichen Ansprache durch die betreffende Person.​​ 

Anti-Korruption​​ 

Jede Partei verpflichtet sich, bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen alle anwendbaren Antikorruptions- und Antibestechungsgesetze (zusammenfassend „Antikorruptionsgesetze“) einzuhalten und ihre verbundenen Unternehmen zur Einhaltung dieser Gesetze zu veranlassen. Im Allgemeinen verbieten Antikorruptionsgesetze die direkte oder indirekte Gewährung, das Versprechen, die Genehmigung oder das Anbieten von Vorteilen oder sonstigen Wertgegenständen gegenüber Amtsträgern, Privatpersonen oder Unternehmen, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen, Geschäfte unrechtmäßig zu erlangen oder zu behalten oder Geschäfte an andere Personen oder Organisationen zu lenken.​​ 

Jede Partei führt Richtlinien und Verfahren in Kraft, die darauf abzielen, die Einhaltung der geltenden Anti-Korruptionsgesetze sicherzustellen. Keine der beiden Parteien darf wissentlich Maßnahmen ergreifen, die dazu führen würden, dass die andere Partei gegen Antikorruptionsgesetze verstößt. Darüber hinaus soll jede Partei die andere Partei umgehend benachrichtigen, wenn diese Partei Informationen oder den Verdacht hat, dass im Zusammenhang mit der Durchführung von Aktivitäten nach diesen Bedingungen ein Verstoß gegen ein Anti-Korruptionsgesetz vorliegen könnte.​​ 

Allgemein​​ 

Einverstanden. Diese Bedingungen enthalten alle von den Parteien vereinbarten Bedingungen und Konditionen bezüglich des Inhalts der Bedingungen und haben Vorrang vor allen anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Handschriftliche oder elektronische Änderungen dieser Bedingungen haben keine rechtliche Wirkung. Kein Vertreter einer Partei hatte oder hat die Befugnis, eine Gewährleistung, Garantie oder ein Versprechen zu machen, das nicht in diesen Bedingungen enthalten ist.​​ 

Verhältnis zwischen den Parteien. Nichts in diesem Vertrag begründet oder impliziert ein Agenturverhältnis, ein Joint Venture oder eine Partnerschaft zwischen den Parteien.​​ 

Zuweisung. Keine der beiden Parteien darf ein Recht oder eine Pflicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten; diese Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert werden.​​ 

Trennbarkeit. Wenn eine Klausel oder Bestimmung dieser Bedingungen in irgendeiner Rechtsordnung ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar ist, betrifft diese Ungültigkeit, Unrechtmäßigkeit oder Undurchsetzbarkeit keine anderen Klauseln oder Bestimmungen der Bedingungen oder macht diese Klausel oder Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar.​​ 

Verzicht. Das Versäumnis oder die Weigerung einer Partei, die Bedingungen dieser Bedingungen durchzusetzen oder ein Recht gemäß diesen Bedingungen auszuüben, stellt keinen Verzicht dar und wirkt nicht als Verzicht, und kein Verzicht ist wirksam, es sei denn, schriftlich und unterzeichnet von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Partei, die dies verzichtet.​​ 

Subunternehmer. Globalization Partners dürfen die Dienste von Subunternehmern für ihre Leistung in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, Globalization Partners bleibt für die Leistung der Subunternehmer verantwortlich.​​ 

Vertragspartner G-P und anwendbares Recht​​ 

Die G-P Einheit, die diese Bedingungen eingeht, sowie das anwendbare Recht und der Gerichtsstand für alle von einer der Parteien hiergegen erhobenen Klagen oder Verfahren richten sich nach dem Standort des Kunden, wie folgt:​​ 

Kunden, die in Nord- oder Südamerika registriert sind: Globalization Partners LLC 175 Federal St., der 17. Etage Boston, MA 02110, USA​​ 

Diese Bedingungen werden durch die Gesetze des Bundesstaates Massachusetts geregelt und entsprechend ausgelegt, ohne Rücksicht auf dessen Bestimmungen zum Konfliktrecht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Verkauf von Waren regelt diese Bedingungen oder die Rechte und Pflichten der folgenden Vertragsparteien nicht. Jede Klage oder jedes Verfahren, das von einer der Parteien hier eingereicht wird, darf nur vor einem staatlichen oder bundesstaatlichen Gericht mit zuständiger Zuständigkeit in Massachusetts erhoben werden, und die Parteien verpflichten sich ausdrücklich, sich für die Zwecke einer Klage oder eines Verfahrens der Zuständigkeit solcher Gerichte zu unterwerfen. Kunden, die nicht in den Vereinigten Staaten ansässig sind, erklären sich bereit, im Falle eines Rechtsstreits freiwillig in Massachusetts, USA, zu erscheinen, und der Kunde verpflichtet sich, die Kosten für die Rechtsberatung zu übernehmen, falls der Kunde nicht freiwillig erscheint.​​ 

Kunden, die in Europa, dem Vereinigten Königreich, dem Nahen Osten oder Afrika registriert sind: Globalization Partners International Ireland Limited 104 Lower Baggot Street Dublin 2, Dublin, D02Y940 Irland​​ 

Diese Bedingungen werden von den Gesetzen der Republik Irland geregelt und entsprechend ausgelegt, ohne Rücksicht auf deren Kollisionsrechtsbestimmungen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Verkauf von Waren regelt diese Bedingungen oder die Rechte und Pflichten der folgenden Vertragsparteien nicht. Jede Klage oder jedes Verfahren, das von einer der Parteien hier eingereicht wird, wird nur die Gerichte Irlands erhoben, und die Parteien verpflichten sich ausdrücklich, sich für die Zwecke einer Klage oder eines Verfahrens der Zuständigkeit dieser Gerichte zu unterwerfen. Kunden, die nicht in Irland ansässig sind, erklären sich bereit, im Falle eines Rechtsstreits freiwillig in Irland zu erscheinen, und der Kunde verpflichtet sich, die Kosten für die Rechtsdienstleistungen zu übernehmen, falls der Kunde nicht freiwillig erscheint.​​ 

Kunden, die in Asien oder der Pazifikregion registriert sind:​​ 

Globalization Partners Singapore Pte. Ltd. 135 Cecil Street #10-01 Singapur, 069536​​ 

Diese Begriffe werden durch die Gesetze Singapurs geregelt und entsprechend ausgelegt, unabhängig von den Kollisiounsrechtsbestimmungen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Verkauf von Waren regelt diese Bedingungen oder die Rechte und Pflichten der folgenden Vertragsparteien nicht. Jede Klage oder jedes Verfahren, das von einer der Parteien hier eingeleitet wird, wird nur den Gerichten von Singapur vorgelegt, und die Parteien verpflichten sich ausdrücklich, sich für die Zwecke einer Klage oder eines Verfahrens der Zuständigkeit dieser Gerichte zu unterwerfen. Kunden, die nicht in Singapur ansässig sind, erklären sich bereit, im Falle eines rechtlichen Schrittes freiwillig in Singapur zu erscheinen, und der Kunde verpflichtet sich, die Kosten der Rechtsdienstleistungen zu übernehmen, falls der Kunde nicht freiwillig erscheint.​​