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Employer of Record (EOR) in BaBosnien

Population

3,475,000

Sprachen

1.

Bosnisch

2.

Kroatisch

3.

Serbisch

Landeshauptstadt

Sarajevo

Währung

Wandelbare Markierung (BAM)

G-P ermöglicht es Ihrem Unternehmen, über unsere globale Unternehmensinfrastruktur innerhalb von Minuten mit der Einstellung von Talenten zu beginnen. Im Gegensatz zu einer Professional Employer Organization (PEO) ermöglicht G-P deinem Unternehmen, deine globale Präsenz zu erweitern, ohne die Einrichtung und Verwaltung von Unternehmen zu stören.

Unsere globalen Arbeitsprodukte, darunter G-P Meridian Prime™ und G-P Meridian Core™, werden von dem größten Team von HR- und Rechtsexperten der Branche unterstützt. Wir kümmern uns um die wachsenden Komplexitäten der konformen globalen Expansion – damit Sie sich auf die bevorstehenden Chancen konzentrieren können.

Als globaler EOR-Experte verwalten wir Gehaltsabrechnung, Best Practices für Arbeitsverträge, gesetzliche und marktübliche Leistungen, Mitarbeiterausgaben sowie Abfindungen und Kündigungen. Sie haben die Gewissheit, dass Sie bei jeder Einstellung von einem Team spezialisierter Beschäftigungsexperten unterstützt werden. Mit G-P kannst du die Talente der klügsten Menschen in über 180 Ländern weltweit schnell und einfach nutzen.

Einstellung in Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina (BiH) besteht aus 2 Einheiten: der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und Republika Srpska (RS). Jedes Unternehmen hat seine eigene Regierung, seinen Präsidenten, sein Parlament, seine Polizei und seine eigenen Behörden, die Arbeits- und Beschäftigungsfragen beaufsichtigen.

Bei der Verhandlung von Bedingungen eines Arbeitsvertrags und Angebotsschreibens mit einem Mitarbeiter in Bosnien kann es nützlich sein, Folgendes zu beachten:

Arbeitsverträge in Bosnien und Herzegowina

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, in Bosnien und Herzegowina einen schriftlichen  Arbeitsvertrag in der Landessprache abzuschließen, der die Bedingungen der Vergütung, der Leistungen und der Kündigungsanforderungen des Mitarbeiters darlegt. In einem Angebotsschreiben und Arbeitsvertrag in Bosnien  sollten das Gehalt und alle Vergütungsbeträge immer in Wandelmarken  anstatt in einer anderen Währung angegeben werden.

Arbeitszeiten in Bosnien und Herzegowina

Die Arbeitswoche beträgt in der Regel 40 Stunden.

Urlaub in Bosnien und Herzegowina

Bosnien feiert 4 nationale Feiertage, aber Regionen feiern zusätzlich ihre eigenen Feiertage.

  • Orthodoxer Weihnachtsfeiertag
  • Unabhängigkeitstag
  • Tag der Arbeit
  • Ramadan Bajram

Urlaubstage in Bosnien und Herzegowina

Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf 20 Tage bezahlten Jahresurlaub und im Bundesverband Bosnien und Herzegowina (FBiH) nicht mehr als 30 Tage Urlaub.

Bosnien-Herzegowina-Krankenurlaub

Mitarbeiter haben Anspruch auf eine Vergütung für mindestens 5 Krankheitstage pro Jahr.

Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub in Bosnien und Herzegowina

Voraussichtliche Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf 1 Jahr Mutterschaftsurlaub.

  • Bundesverband Bosnien und Herzegowina (FBiH): Mütter haben Anspruch auf  mindestens 42 Urlaubstage. Nach dem Urlaub können Mütter bis zum 2 . Lebensjahr zur Hälfte arbeiten. Väter können stattdessen in Halbzeit arbeiten, wenn die Mutter wieder in Vollzeit arbeitet. Während Mütter gesetzlich Anspruch auf Entschädigung haben, ergänzen Arbeitgeber dies oft, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter ihr volles Gehalt erhalten.
  • Republika Srpska (RS): Mütter haben Anspruch auf  mindestens 60 Urlaubstage. In RS haben Mütter ab dem dritten Lebensjahr auch Anspruch auf weitere 6 Monate Urlaub für bzw. für jedes Kind. Mütter haben Anspruch auf eine Vergütung in Höhe ihres durchschnittlichen Gehalts aus den vorangegangenen 12 Monaten oder für die Dauer ihrer Beschäftigung vor Mutterschaftsurlaub, wenn sie weniger als 12 Monate beträgt.

Krankenversicherung in Bosnien und Herzegowina

In der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) tragen Arbeitgeber 4 % des Arbeitnehmergehalts zur Krankenversicherung bei. Mitarbeiter tragen zu 12.5 % bei.

In der Republika Srpska (RS) tragen nur Mitarbeiter zu 12 % zur Krankenversicherung bei.

Kündigung/Abfindung in Bosnien und Herzegowina

Mitarbeiter unter der Gerichtsbarkeit von FBiH haben im Allgemeinen Anspruch auf eine Kündigungsfrist von mindestens 14 Tagen und eine Kündigungsfrist von höchstens 3 Monaten. Diejenigen, die der RS-Gerichtsbarkeit unterliegen, haben im Allgemeinen Anspruch auf eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen. Es gibt keinen maximalen Zeitraum. Bei Verstößen gegen den Arbeitsvertrag oder bei schweren Verstößen gegen Arbeitspflichten ist in keiner Gerichtsbarkeit eine Mitteilung erforderlich.

Bei FBiH hat ein seit mindestens 2 Jahren beschäftigter Mitarbeiter grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung und der Betrag ist in der Regel tariflich festgelegt. Sie darf jedoch nicht unter dem durchschnittlichen monatlichen Gehalt 1/3 des Mitarbeiters für jedes Beschäftigungsjahr oder über dem 6durchschnittlichen Gehalt liegen.

Steuern in Bosnien und Herzegowina zahlen

Bei FBiH tragen Arbeitgeber 6 % des Gehalts der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung bei. Mitarbeiter tragen zu 17 % bei. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ebenfalls 0.5% bzw. 1.5% zur Arbeitslosenversicherung beitragen.

Bei RS tragen die Mitarbeiter 18.5 % zur Sozialversicherung, 0.6 % zur Arbeitslosenversicherung und 1.7 % zum Kinderschutz bei. Es gibt keine Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge in RS.

Warum G-P?

Bei G-P helfen wir Firmen, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter überall durch unsere branchenführende Globale Beschäftigungsplattform freizusetzen. Lassen Sie uns die komplexen und kostspieligen Aufgaben bewältigen, die mit der Suche, Einstellung, dem Onboarding und der Bezahlung Ihrer Teammitglieder überall auf der Welt verbunden sind, mit der Geschwindigkeit und garantierten globalen Compliance, die Ihr Unternehmen benötigt.

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Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

Expansion in
BaBosnien.

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