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Gehaltsabrechnung in BaBosnien.

Population

3,475,000

Sprachen

1.

Bosnisch

2.

Kroatisch

3.

Serbisch

Landeshauptstadt

Sarajevo

Währung

Wandelbare Markierung (BAM)

Die erstklassige Lage von Bosnien und Herzegowina macht es zu einem attraktiven Ort für Unternehmen, die nach Südosteuropa expandieren möchten. Leider bringt die Expansion in das Land einige Schwierigkeiten mit sich, angefangen bei der Gehaltsabrechnung.

Steuervorschriften in Bosnien und Herzegowina

Bevor Sie sich die Einrichtung Ihrer Gehaltsabrechnung für Bosnien und Herzegowina ansehen, müssen Sie wissen, dass das Land 2 Unternehmen umfasst – die Föderation von Bosnien und Herzegowina (FBiH) und Republika Srpska (RS). Jede Einheit ist fast vollständig voneinander getrennt und hat ihre eigene Regierung, ihr eigenes Parlament, ihre eigene Polizei, ihre eigenen Gesetze und vieles mehr.

Bei FBiH tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Beträge zur Sozialversicherung und Krankenversicherung bei:

  • Sozialversicherung: Arbeitgeber 6 %, Arbeitnehmer 17 %
  • Krankenversicherung: Arbeitgeber 4%, Arbeitnehmer 12.5%
  • Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeber 0.5 %, Arbeitnehmer 1.5 %

In RS leistet der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, aber der Arbeitnehmer muss Folgendes beitragen:

  • Sozialversicherung: 18.5 %
  • Krankenversicherung: 12 %
  • Arbeitslosenversicherung: 0.6 %
  • Kinderschutz: 1.7 %

Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen in Bosnien und Herzegowina

Unabhängig davon, in welchem Unternehmen in Bosnien und Herzegowina Sie sind, können Sie zwischen 3 verschiedenen Gehaltsabrechnungsoptionen wählen:

  • Intern: Die Verwendung einer internen Gehaltsabrechnung ist eine gute Option für große Unternehmen, die sich für Bosnien und Herzegowina engagieren. Sie benötigen jedoch ein großes Personal und ein größeres Budget, um Mitarbeiter rechtzeitig zu bezahlen, wenn Sie sich für diese Lösung entscheiden.
  • Gehaltsabrechnungsunternehmen in Bosnien und Herzegowina: Das Outsourcing mit einem lokalen Gehaltsabrechnungsunternehmen in Bosnien und Herzegowina wird Ihnen den Stress nehmen, die Gehaltsabrechnung durchzuführen. Dennoch müssen Sie sich immer noch Sorgen um die Einhaltung der Vorschriften machen.
  • Employer of Record: Die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record (EOR) wie G-P ist die einzige Gehaltsabrechnungsoption für Bosnien und Herzegowina, die sowohl Ihre Gehaltsabrechnung als auch Ihre Beschäftigungsvorschriften berücksichtigt. Wir verwalten die Compliance, damit Sie sich auf die Verwaltung Ihres Unternehmens konzentrieren können.

So richten Sie eine Gehaltsabrechnung in Bosnien und Herzegowina ein

Bevor Sie Ihre Gehaltsabrechnung einrichten können, müssen Sie eine Tochtergesellschaft in Bosnien und Herzegowina gründen. Dies kann eine beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen, was dazu führt, dass Sie Personen verlieren, die Sie einstellen würden, und wichtige Geschäftsbeziehungen verlieren. G-P verkürzt die Zeit, die benötigt wird, um mit der Arbeit zu beginnen, auf ein paar Tage. Wir nutzen unsere Infrastruktur für Unternehmen, um Ihnen zu helfen, schnell und effizient zu beginnen, ohne sich Sorgen um Compliance machen zu müssen.

Berechtigungs-/Kündigungsbedingungen

Berechtigungs- und Kündigungsbedingungen sind wichtige Bestandteile eines Arbeitsvertrags, die Sie vor der Einrichtung Ihrer Gehaltsabrechnung für Bosnien und Herzegowina erläutern müssen. In FBiH sollten Mitarbeiter mindestens 14 Tage im Voraus benachrichtigt werden, während Mitarbeiter in RS mindestens 30 Tage im Voraus benachrichtigt werden müssen. Mitarbeiter in FBiH haben in der Regel auch Anspruch auf Abfindung.

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G-P rationalisiert jeden Schritt des Gehaltsabrechnungsprozesses mit unserer marktführenden Globale Beschäftigungsplattform. Bezahle dein Team mit Sicherheit überall auf der Welt in 150 Währungen mit dem zu 99% pünktlichen automatisierten Gehaltsabrechnungssystem – alles mit nur wenigen Klicks. Die Produkte lassen sich auch in führende HCM-Lösungen integrieren und synchronisieren die Gehaltsabrechnungsdaten der Mitarbeitenden automatisch plattformübergreifend, um eine zuverlässige, bequeme Quelle der Wahrheit für HR-Teams zu schaffen.

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Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

Expansion in
BaBosnien.

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