Die erstklassige Lage von Bosnien und Herzegowina macht es zu einem attraktiven Ort für Unternehmen, die nach Südosteuropa expandieren möchten. Leider bringt die Expansion in das Land einige Schwierigkeiten mit sich, angefangen bei der Gehaltsabrechnung.
Steuervorschriften in Bosnien und Herzegowina
Bevor Sie sich die Einrichtung Ihrer Gehaltsabrechnung für Bosnien und Herzegowina ansehen, müssen Sie wissen, dass das Land 2 Unternehmen umfasst – die Föderation von Bosnien und Herzegowina (FBiH) und Republika Srpska (RS). Jede Einheit ist fast vollständig voneinander getrennt und hat ihre eigene Regierung, ihr eigenes Parlament, ihre eigene Polizei, ihre eigenen Gesetze und vieles mehr.
Bei FBiH tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Beträge zur Sozialversicherung und Krankenversicherung bei:
- Sozialversicherung: Arbeitgeber 6 %, Arbeitnehmer 17 %
- Krankenversicherung: Arbeitgeber 4%, Arbeitnehmer 12.5%
- Arbeitslosenversicherung: Arbeitgeber 0.5 %, Arbeitnehmer 1.5 %
In RS leistet der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, aber der Arbeitnehmer muss Folgendes beitragen:
- Sozialversicherung: 18.5 %
- Krankenversicherung: 12 %
- Arbeitslosenversicherung: 0.6 %
- Kinderschutz: 1.7 %
Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen in Bosnien und Herzegowina
Unabhängig davon, in welchem Unternehmen in Bosnien und Herzegowina Sie sind, können Sie zwischen 3 verschiedenen Gehaltsabrechnungsoptionen wählen:
- Intern: Die Verwendung einer internen Gehaltsabrechnung ist eine gute Option für große Unternehmen, die sich für Bosnien und Herzegowina engagieren. Sie benötigen jedoch ein großes Personal und ein größeres Budget, um Mitarbeiter rechtzeitig zu bezahlen, wenn Sie sich für diese Lösung entscheiden.
- Gehaltsabrechnungsunternehmen in Bosnien und Herzegowina: Das Outsourcing mit einem lokalen Gehaltsabrechnungsunternehmen in Bosnien und Herzegowina wird Ihnen den Stress nehmen, die Gehaltsabrechnung durchzuführen. Dennoch müssen Sie sich immer noch Sorgen um die Einhaltung der Vorschriften machen.
- Employer of Record: Die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record (EOR) wie G-P ist die einzige Gehaltsabrechnungsoption für Bosnien und Herzegowina, die sowohl Ihre Gehaltsabrechnung als auch Ihre Beschäftigungsvorschriften berücksichtigt. Wir verwalten die Compliance, damit Sie sich auf die Verwaltung Ihres Unternehmens konzentrieren können.
So richten Sie eine Gehaltsabrechnung in Bosnien und Herzegowina ein
Bevor Sie Ihre Gehaltsabrechnung einrichten können, müssen Sie eine Tochtergesellschaft in Bosnien und Herzegowina gründen. Dies kann eine beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen, was dazu führt, dass Sie Personen verlieren, die Sie einstellen würden, und wichtige Geschäftsbeziehungen verlieren. G-P verkürzt die Zeit, die benötigt wird, um mit der Arbeit zu beginnen, auf ein paar Tage. Wir nutzen unsere Infrastruktur für Unternehmen, um Ihnen zu helfen, schnell und effizient zu beginnen, ohne sich Sorgen um Compliance machen zu müssen.
Berechtigungs-/Kündigungsbedingungen
Berechtigungs- und Kündigungsbedingungen sind wichtige Bestandteile eines Arbeitsvertrags, die Sie vor der Einrichtung Ihrer Gehaltsabrechnung für Bosnien und Herzegowina erläutern müssen. In FBiH sollten Mitarbeiter mindestens 14 Tage im Voraus benachrichtigt werden, während Mitarbeiter in RS mindestens 30 Tage im Voraus benachrichtigt werden müssen. Mitarbeiter in FBiH haben in der Regel auch Anspruch auf Abfindung.
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