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DkDänemarkVisa und Genehmigungen.

Population

5,935,619

Sprachen

1.

Dänisch

Landeshauptstadt

Kopenhagen

Währung

Dänische Krone (kr.) (DKK)

Die Beantragung eines Arbeitsvisums in Dänemark ist im Vergleich zu anderen Ländern ein relativ schneller und einfacher Prozess. Bewerber müssen jedoch noch immer eine lange Liste von Anforderungen erfüllen, und Arbeitgeber müssen alle Schritte zur Beantragung eines Arbeitsvisums in Dänemark kennen. Da das Land so viele Anforderungen stellt, kann sich die Beantragung eines Arbeitsvisums hinziehen.

Arten von Arbeitsvisa in Dänemark

Staatsbürger aus nordischen Ländern, einschließlich Finnland, Island, Norwegen und Schweden, benötigen keine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung, da sie einfach in das Land einreisen können.  Sie müssen sich jedoch weiterhin direkt an den Bürgerdienst der örtlichen Gemeinde wenden, um eine Zivilregisternummer (CPR-Nummer) zu erhalten. Wenn Familienmitglieder nordische Staatsbürger sind, können sie genauso einfach nach Dänemark kommen. Familienmitglieder, die nicht aus einem nordischen Land, der EU oder dem EWR kommen, müssen eine Familienzusammenführung beantragen.

Bürger der EU, des EWR und der Schweiz benötigen auch kein Visum, um in Dänemark zu leben, zu arbeiten oder zu studieren. Sie müssen jedoch weiterhin den dänischen Einwanderungsdienst und die Einwanderungsbestimmungen der dänischen Agentur für internationale Rekrutierung und Integration erfüllen.  Innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise nach Dänemark müssen sie eine Registrierungsurkunde beantragen, die ein Dokument ist, das das Recht zum Wohnsitz in Dänemark als EU-Bürger bestätigt. Alle anderen Bürger müssen ein Visum beantragen, das ihnen ermöglicht, 90tagelang im Land zu bleiben. Jede Person, die länger bleiben und arbeiten möchte, benötigt hierfür einen Wohnsitz und eine Arbeitserlaubnis.

Obwohl es viele verschiedene Arbeitsvisa gibt, gehören das Fast-Track-Programm, das Gehaltslimit-Programm und die Positivliste zu den 3 häufigsten. Diese Optionen sind am breitesten angelegt und umfassen auch entsprechende Visumstypen für Forschungszwecke, Lohngrenzen und mehr.

Anforderungen für den Erhalt von Arbeitsvisa für Dänemark

Staatsangehörige außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und Dokumente für das Bewerbungsverfahren vorlegen.

Einige der erforderlichen Dokumente umfassen Folgendes:

  • Nachweis der bezahlten Visagebühr
  • Kopie aller Reisepassseiten, einschließlich leerer Seiten sowie Vorder- und Rückseite
  • Vollmacht des Antragstellers
  • Arbeitsvertrag oder Stellenangebot mit Informationen zu Gehalt, Stellenbeschreibung und Beschäftigungsbedingungen
  • Erklärung, dass die Stelle mindestens 2 Wochen lang auf Jobnet und EURES ausgeschrieben wurde (falls zutreffend)
  • Dokumentation des Bildungshintergrunds (falls zutreffend)

Abhängig von der Art der beantragten Arbeitserlaubnis kann ein Mindestgehalt gelten, wie von den lokalen Behörden festgelegt.

Bewerbungsprozess

Mitarbeiter werden wahrscheinlich online ein Arbeitsvisum für Dänemark beantragen. Sie können damit beginnen, eine Case Order ID zu erstellen und das Visum auszuwählen, das ihrer Arbeitssituation am besten entspricht. Einige Arten von Visa müssen vollständig vom Arbeitgeber mittels einer Vollmacht eingereicht werden. Nachdem Sie eine Case Order ID erstellt haben, müssen Sie noch im selben Jahr die Visagebühr bezahlen.

Als Nächstes reichen Sie die oben genannten erforderlichen Dokumente sowie das Antragsformular für das Arbeitsvisum ein. Es gibt 2 gängige Formen – das AR1 Online und das AR6 Online. Das AR1 ist ein elektronisches Formular, das sowohl vom Mitarbeiter als auch vom Arbeitgeber ausgefüllt wird. Das AR6 wird ausschließlich vom Arbeitgeber ausgefüllt, der die Vollmacht hat. Innerhalb von 14 Tagen nach der Online-Bewerbung muss der Arbeitnehmer seine Biometrie und sein Foto aufnehmen lassen. Wenn der Antrag persönlich bei einer internationalen diplomatischen Mission eingereicht wird,  mit der Dänemark eine Vertretungsvereinbarung hat, muss die Person ein Gesichtsfoto einreichen und einen gültigen Ausweis vorlegen und, falls später eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, ihre biometrischen Merkmale nach der Einreise nach Dänemark aufzeichnen lassen.

Der Mitarbeiter erhält die Ergebnisse der Bewerbung innerhalb von 1-3 Monaten. Einige Arten von Arbeitsvisa, wie das Fast-Track-Visum, dauern jedoch nur etwa 30 bis 60 Tage.

Andere wichtige Überlegungen

Einige Mitarbeiter möchten wahrscheinlich, dass ihre Familie, ihr Ehegatte oder ihr Partner nach Dänemark kommt. Sie können die Familienzusammenführung über Familien- und Ehegattenvisa beantragen. Die normale Bearbeitungszeit für eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Familienmitglied, das einen Mitarbeiter begleitet, beträgt 2 Monate. Die voraussichtliche maximale Bearbeitungszeit für Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung wegen Familienzusammenführung beträgt 7 Monate. Möglicherweise fällt eine Bearbeitungsgebühr an, die auf der Website der Regierung zu finden ist.

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