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DjDschibutiVisa und Genehmigungen.

Population

976,143

Sprachen

1.

Arabisch

2.

Französisch

Landeshauptstadt

Dschibuti

Währung

Djiboutischer Franken (DJF)

Wenn sich Ihr Unternehmen in der Anfangsphase der Planung einer globalen Expansion befindet, werden Sie feststellen, dass Sie viele Optionen in Betracht ziehen können. Die Arbeit in Dschibuti ist eine einzigartige und bereichernde Erfahrung, kann aber auch eine Herausforderung sein. Dschibutis Wirtschaft ist nicht so stark wie die vieler anderer Länder in Afrika, obwohl das Land Möglichkeiten für eine internationale Entwicklung bietet. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass alle Ihre Mitarbeiter über die entsprechenden Visa und Genehmigungen verfügen, bevor sie in Dschibuti arbeiten.

Arten von Arbeitsvisa in Dschibuti

Ausländische Staatsangehörige haben mehrere Möglichkeiten für Visa zur Einreise nach Dschibuti, einschließlich Geschäftsvisa und E-Visa für Touristen. Um in Dschibuti zu leben und zu arbeiten, benötigen ausländische Mitarbeiter drei Dokumente:

  • Einreisevisum
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Arbeitserlaubnis

Die Aufenthaltsgenehmigung dient als Personalausweis für Ausländer.

Anforderungen für den Erhalt von Arbeitsvisa für Dschibuti

Vor der Reise nach Dschibuti müssen ausländische Mitarbeiter ein Einreisevisum erhalten. Visa-Anforderungen variieren, aber Antragsteller benötigen einen Reisepass, der mindestens sechs Monate nach dem geplanten Abreisedatum gültig ist. Reisepässe müssen mindestens zwei leere Seiten haben, und die Antragsteller müssen gegen Gelbfieber geimpft werden.

Zusätzlich zu einem Einreisevisum müssen Ihre Mitarbeiter eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis einholen. Die für die Einholung dieser Genehmigungen erforderlichen Dokumente umfassen:

Eine Kopie des Arbeitsvertrags mit einem Unternehmen mit Sitz in Dschibuti

  • Einen gültigen Reisepass
  • Ein Visum für Langzeitaufenthalte
  • Vier Passfotos
  • Eine Kopie der Unternehmenslizenz für Free Zone
  • Eine schriftliche Anfrage mit den Details der Stelle und des Arbeitgebers

Antragsverfahren

Da die Stellenangebote in Dschibuti etwas knapp sind, erhalten Expatriates in der Regel Arbeitsplätze, bevor sie mit dem Visumantragsverfahren beginnen. Ihr Unternehmen sollte mit dem Prozess beginnen, indem es einen Arbeitsvertrag für alle ausländischen Arbeitnehmer ausarbeitet, die beabsichtigen, nach Dschibuti umzuziehen.

Vor der Reise nach Dschibuti muss jeder ausländische Mitarbeiter ein Einreisevisum erhalten. Die Anforderungen, Kosten und Bewerbungsverfahren für dieses Visum variieren je nach Wohnsitzland des Antragstellers. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass Mitarbeiter sich an die Botschaft oder diplomatische Mission wenden, die Dschibuti in ihrem Land repräsentiert.

Antragsteller sollten rechtzeitig vor ihrem geplanten Abreisedatum ein Visum beantragen, da die Verarbeitung je nach Wohnsitzland mehrere Wochen dauern kann.

Mitarbeiter benötigen außerdem eine Aufenthaltsgenehmigung oder einen Personalausweis sowie eine Arbeitserlaubnis. In Dschibuti ist es üblich, dass der Arbeitgeber diese Genehmigungen im Namen von ausländischen Mitarbeitern beantragt. Die Anträge sind gleichzeitig einzureichen. Die Bearbeitungszeit für eine Arbeitserlaubnis in Dschibuti beträgt in der Regel sieben Werktage.

Andere wichtige Überlegungen

Ausländische Staatsangehörige sollten während ihres Aufenthalts in Dschibuti jederzeit eine Kopie ihres Reisepasses mit sich führen. Ihr Unternehmen sollte alle Mitarbeiter vor dem Umzug jedes Mitarbeiters über diese Beratung informieren.

Partner mit G-P

Wenn dies das erste Mal ist, dass Ihr Unternehmen in ein anderes Land verlegt, denken Sie daran, dass es hilfreich sein kann, einen globalen PEO an Ihrer Seite zu haben. Wenn Sie bereits auf den globalen Markt expandiert sind, wissen Sie wahrscheinlich, wie schwierig es sein kann, überall einzigartige Visa-Anforderungen und -Vorschriften zu erfüllen. Unser globales Expertenteam kann Ihnen Zugang zu allen Ressourcen und Unterstützung bieten, die Sie während dieses Prozesses benötigen, um sicherzustellen, dass der Übergang Ihres Unternehmens zu Dschibuti reibungslos verläuft.

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Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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DjDschibuti .

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