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Gehaltsabrechnung in EeEstland.

Population

1,365,884

Sprachen

1.

Estnisch

Landeshauptstadt

Tallinn

Währung

Euro (€) (EUR)

Die erfolgreiche Verwaltung der Gehaltsabrechnung in Estland erfordert ein tiefes Verständnis der Steuer- und Arbeitsvorschriften des Landes. Die Einhaltung dieser Regeln ist für die Einhaltung von Vorschriften und die Sicherstellung, dass Ihre Mitarbeiter genau und pünktlich bezahlt werden, unerlässlich.

Die Bewältigung dieser Komplexitäten kann eine Herausforderung sein, insbesondere für Unternehmen, die zum ersten Mal in das Land expandieren. Eine Estland EOR vereinfacht diesen Prozess. Durch die Nutzung unserer landesinternen Einheit und unseres Expertenteams können Sie die Gehaltsabrechnung, die Sozialleistungen und die Personalabteilung in Estland verwalten, ohne Ihre eigene Tochtergesellschaft zu gründen, um die vollständige Compliance vom ersten Tag an sicherzustellen.

Lohn- und Steuervorschriften in Estland

In Estland tragen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch Lohnsteuern und -abzüge zum Sozialversicherungssystem des Landes bei.

Arbeitgeber-Beiträge

  • Sozialsteuer: Arbeitgeber haften für eine Sozialsteuer in Höhe von 33 % des Bruttogehalts eines Mitarbeiters. Diese Steuer ist nicht begrenzt. Die Mittel werden der staatlichen Rentenversicherung (20%) und der Krankenversicherung (13%) zugeordnet. Dies wird vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt des Mitarbeiters gezahlt.
  • Arbeitslosenversicherungsbeitrag: Arbeitgeber tragen 0.8 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters in die Arbeitslosenversicherung ein.

Mitarbeiterabzüge

  • Arbeitslosenversicherungsbeitrag: Mitarbeiter tragen 1.6 % ihres Bruttogehalts in die Arbeitslosenversicherung ein.
  • Geförderte Rente (II-Säule): Für Mitarbeiter, die nach 1983 geboren wurden, ist ein Beitrag von 2 % des Bruttogehalts zu einer obligatorischen finanzierten Pensionskasse erforderlich. Der Staat fügt diesem Beitrag 4 % der vom Arbeitgeber gezahlten Sozialsteuer hinzu. Mitarbeiter, die vor dem 1983 may . Lebensjahr geboren wurden, treten freiwillig bei.

Einkommensteuer

Estland hat eine pauschale persönliche Einkommensteuer (PIT) von 20 %, die vom Arbeitgeber einbehalten wird. Einzelpersonen haben Anspruch auf eine Grundsteuerfreigrenze, die ab 2025 EUR 654 pro Monat beträgt ( 7,848 EUR jährlich). Diese Zulage verringert sich für Personen, die mehr als 1,200 EUR pro Monat verdienen, und wird auf Null für monatliche Einkünfte über 2,100 EUR reduziert.

Lohnverwaltung in Estland

Um die Compliance zu gewährleisten, müssen Unternehmen bestimmte Verfahren zur Gehaltsabrechnung befolgen.

  • Gehaltsabrechnungszyklus: Gehälter in Estland werden in der Regel monatlich gezahlt.
  • Berichterstattung und Zahlungen: Arbeitgeber müssen alle Steuern und Beiträge auf einem einzigen Steuerformular (TSD) deklarieren und es dem estnischen Steuer- und Zollausschuss (ETCB) bis zum 10th . Tag des Monats nach der Gehaltszahlung vorlegen.
  • Gehaltsabrechnungen: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, den Mitarbeitern für jeden Abrechnungszeitraum eine klare und detaillierte Gehaltsabrechnung zur Verfügung zu stellen, die das Bruttogehalt, alle Abzüge und den gezahlten Nettobetrag enthält.

Estland Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen

Unternehmen haben mehrere Gehaltsabrechnungsoptionen in Estland:

  • Interne Gehaltsabrechnung: Größere Unternehmen mit einem langfristigen Engagement für Estland könnten eine interne Gehaltsabrechnungsabteilung einrichten. Dies erfordert die Einstellung lokaler HR- und Rechtsexperten, um die Compliance zu steuern.
  • Lokaler Lohnbuchhaltungsanbieter: Das Outsourcing an ein lokales Lohnbuchhaltungsunternehmen kann Berechnungen und Zahlungen handhaben, aber der Arbeitgeber bleibt rechtlich für alle Compliance-Angelegenheiten verantwortlich.
  • G-P : Die Partnerschaft mit G-P als Ihrem eingetragenen Arbeitgeber ist die umfassendste Lösung. Wir kümmern uns um alle Aspekte der Gehaltsabrechnung, Steuern und Compliance in Estland, übernehmen die damit verbundenen Verbindlichkeiten und ermöglichen es Ihnen, sich auf Ihr Geschäftswachstum zu konzentrieren.

So richten Sie die Gehaltsabrechnung in Estland ein

Traditionell erfordert die Einrichtung der Gehaltsabrechnung in Estland zunächst die Einrichtung einer juristischen Person, ein Prozess, der zeitaufwändig und komplex sein kann. G-P Das EOR -Modell von umgeht diese Anforderung. Wir können Mitarbeiter in Ihrem Namen über unser bestehendes, vollständig konformes estnisches Unternehmen einstellen und einbinden, sodass Sie in einem Bruchteil der Zeit den Betrieb aufnehmen können.

Kündigung und Schlusszahlung

Arbeitgeber haben bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gesetzliche Kündigungsfristen einzuhalten. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dienstzeit des Mitarbeiters:

  • Weniger als 1 Jahr Beschäftigung: 15 Kalendertage
  • 1 bis 5 Jahre Beschäftigung: 30 Kalendertage
  • 5 bis 10 Jahre Beschäftigung: 60 Kalendertage
  • Mehr als 10 Jahre Beschäftigung: 90 Kalendertage

Probezeiträume von bis zu 4 Monaten sind zulässig. Alle endgültigen Gehälter und ausstehenden Zahlungen müssen am letzten Arbeitstag des Mitarbeiters abgerechnet werden.

Optimieren Sie das globale Gehaltsabrechnungsmanagement mit G-P

G-P optimiert jeden Schritt des Gehaltsabrechnungsprozesses mit der marktführenden EOR-Plattform. Bezahle dein Team mit Zuversicht überall auf der Welt in über 150 Währungen mit dem zu 99% pünktlichen automatisierten Gehaltsabrechnungssystem – alles mit nur wenigen Klicks. Die Produkte lassen sich auch in führende HCM-Lösungen integrieren und synchronisieren die Gehaltsabrechnungsdaten der Mitarbeitenden automatisch plattformübergreifend, um eine zuverlässige, bequeme Quelle der Wahrheit für HR-Teams zu schaffen.

Kontaktieren Sie uns , um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie unterstützen können.

Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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