Die erfolgreiche Verwaltung der Gehaltsabrechnung in Estland erfordert ein tiefes Verständnis der Steuer- und Arbeitsvorschriften des Landes. Die Einhaltung dieser Regeln ist für die Einhaltung von Vorschriften und die Sicherstellung, dass Ihre Mitarbeiter genau und pünktlich bezahlt werden, unerlässlich.

Die Bewältigung dieser Komplexitäten kann eine Herausforderung sein, insbesondere für Unternehmen, die zum ersten Mal in das Land expandieren. Eine Estland EOR vereinfacht diesen Prozess. Durch die Nutzung unserer landesinternen Einheit und unseres Expertenteams können Sie die Gehaltsabrechnung, die Sozialleistungen und die Personalabteilung in Estland verwalten, ohne Ihre eigene Tochtergesellschaft zu gründen, um die vollständige Compliance vom ersten Tag an sicherzustellen.

Lohn- und Steuervorschriften in Estland

In Estland tragen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch Lohnsteuern und -abzüge zum Sozialversicherungssystem des Landes bei.

Arbeitgeber-Beiträge

  • Sozialsteuer: Arbeitgeber haften für eine Sozialsteuer in Höhe von pauschal 33 % des Bruttogehalts eines Mitarbeiters. Diese Steuer ist nicht begrenzt. Die Mittel werden der staatlichen Rentenversicherung (20%) und der Krankenversicherung (13%) zugeordnet. Dies wird vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt des Mitarbeiters gezahlt.
  • Arbeitslosenversicherungsbeitrag: Arbeitgeber tragen 0.8 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters in den Arbeitslosenversicherungsfonds ein.

Mitarbeiterabzüge

  • Arbeitslosenversicherungsbeitrag: Mitarbeiter tragen 1.6 % ihres Bruttogehalts in den Arbeitslosenversicherungsfonds ein.
  • Geförderte Rente (II-Säule): Für Mitarbeiter, die nach 1983 geboren wurden, ist ein Beitrag von 2 % des Bruttogehalts zu einer obligatorischen finanzierten Pensionskasse erforderlich. Der Staat fügt diesem Beitrag 4 % der vom Arbeitgeber gezahlten Sozialsteuer hinzu. Mitarbeiter, die vor 1983 may freiwillig teilnehmen.

Einkommensteuer

Estland hat eine pauschale persönliche Einkommensteuer (PIT) von 20 %, die vom Arbeitgeber einbehalten wird. Einzelpersonen haben Anspruch auf einen steuerfreien Grundzuschuss, der ab 2025654 EUR pro Monat beträgt (7,848 EUR jährlich). Diese Zulage verringert sich für Personen1,200 EUR pro Monat verdienen, und wird auf Null für monatliche Einkünfte über 2,100 EUR reduziert.

Lohnverwaltung in Estland

Um die Compliance zu gewährleisten, müssen Unternehmen bestimmte Verfahren zur Gehaltsabrechnung befolgen.

  • Gehaltsabrechnungszyklus: Gehälter in Estland werden in der Regel monatlich gezahlt.
  • Berichterstattung und Zahlungen: Arbeitgeber müssen alle Steuern und Beiträge auf einem einzigen Steuerformular (TSD) deklarieren und es dem estnischen Steuer- und Zollausschuss (ETCB) bis zum 10th Tag des Monats nach der Gehaltszahlung vorlegen.
  • Gehaltsabrechnungen: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, den Mitarbeitern für jeden Abrechnungszeitraum eine klare und detaillierte Gehaltsabrechnung zur Verfügung zu stellen, die das Bruttogehalt, alle Abzüge und den gezahlten Nettobetrag enthält.

Estland Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen

Unternehmen haben mehrere Gehaltsabrechnungsoptionen in Estland:

  • Interne Gehaltsabrechnung: Größere Unternehmen mit einem langfristigen Engagement für Estland könnten eine interne Gehaltsabrechnungsabteilung einrichten. Dies erfordert die Einstellung lokaler HR- und Rechtsexperten, um die Compliance zu steuern.
  • Lokaler Gehaltsabrechnungsanbieter: Das Outsourcing an ein lokales Gehaltsabrechnungsunternehmen kann Berechnungen und Zahlungen verarbeiten, aber der Arbeitgeber bleibt rechtlich für alle Compliance-Angelegenheiten verantwortlich.
  • G-P: Die Partnerschaft mit G-P als Ihrem eingetragenen Arbeitgeber ist die umfassendste Lösung. Wir kümmern uns um alle Aspekte der Gehaltsabrechnung, Steuern und Compliance in Estland, übernehmen die damit verbundenen Verbindlichkeiten und ermöglichen es Ihnen, sich auf Ihr Geschäftswachstum zu konzentrieren.

So richten Sie die Gehaltsabrechnung in Estland ein

Traditionell erfordert die Einrichtung der Gehaltsabrechnung in Estland zunächst die Einrichtung einer juristischen Person, ein Prozess, der zeitaufwändig und komplex sein kann. Das EOR-Modell von G-P umgeht diese Anforderung. Wir können Mitarbeiter in Ihrem Namen über unser bestehendes, vollständig konformes estnisches Unternehmen einstellen und einbinden, sodass Sie den Betrieb in einem Bruchteil der Zeit aufnehmen können.

Kündigung und Schlusszahlung

Arbeitgeber haben bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gesetzliche Kündigungsfristen einzuhalten. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dienstzeit des Mitarbeiters:

  • Weniger als 1 Jahr Beschäftigung: 15 Kalendertage
  • 1 bis 5 Jahre Beschäftigung: 30 Kalendertage
  • 5 bis 10 Jahre Beschäftigung: 60 Kalendertage
  • Mehr als 10 Jahre Beschäftigung: 90 Kalendertage

Probezeiträume von bis zu 4 Monaten sind zulässig. Alle endgültigen Gehälter und ausstehenden Zahlungen müssen am letzten Arbeitstag des Mitarbeiters abgerechnet werden.

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