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Employer of Record (EOR) in GnGuinea

Population

13,607,249

Sprachen

Landeshauptstadt

Konakry

Währung

Guineanischer Franken (GNF)

G-P bietet Arbeitgeber-Record-Dienste für Kunden, die Mitarbeiter einstellen und Gehaltsabrechnungen durchführen möchten, ohne zuvor eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Guinea zu gründen. Ihr Kandidat wird über G-P’ Guinea PEO in Übereinstimmung mit den örtlichen Arbeitsgesetzen eingestellt und kann innerhalb von Tagen statt der Monate, die es normalerweise dauert, eingearbeitet werden. Die Person wird Ihrem Team zugewiesen und arbeitet im Namen Ihres Unternehmens genau so, als wäre er oder sie Ihr Mitarbeiter und erfüllt damit Ihre Anforderungen im Land.

Die Lösung ermöglicht es Kunden, die Gehaltsabrechnung in Guinea durchzuführen, während Personaldienstleistungen, Steuer- und Compliance-Managementangelegenheiten von ihren Schultern auf unsere übertragen werden. Als globaler „Professional Employer Organization“-Experte kümmern wir uns um die Best Practices von Arbeitsverträgen, gesetzliche und marktübliche Leistungen und Aufwendungen für Mitarbeiter sowie bei Bedarf um Abfindungen und Kündigungen. Wir halten Sie auch über Änderungen der lokalen Arbeitsgesetze in Guinea auf dem Laufenden.

Ihr möglicher neuer Mitarbeiter ist schneller produktiv, hat eine bessere Einstellungserfahrung und ist zu 100% für Ihr Team da. Sie haben die Gewissheit, dass Sie bei jeder Einstellung von einem Team spezialisierter Beschäftigungsexperten unterstützt werden. G-P können Sie schnell und problemlos die Talente der klügsten Köpfe in mehr als 185 Ländern auf der ganzen Welt nutzen.

Guinea befindet sich in Westafrika am Atlantik und grenzt unter anderem an Sierra Leone und Guinea-Bissau. Französisch ist die offizielle Sprache von Guinea, aber auch 24 andere Sprachen werden häufig gesprochen. Über 13.5 Millionen Menschen leben in Guinea. Ihr BIP beträgt Milliarden US16-Dollar mit einer jährlichen Wachstumsrate von 3.9% und einer Arbeitslosenquote von 6.3%.

Bei der Verhandlung von Bedingungen eines Arbeitsvertrags und Angebotsschreibens mit einem Mitarbeiter in Guinea kann es nützlich sein, Folgendes zu beachten:

Arbeitsverträge in Guinea

Befristete Verträge dürfen zwei Jahre nicht überschreiten. Wenn der Mitarbeiter nach 2 Jahren weiterbeschäftigt wird, wird der Vertrag auf einen  unbefristeten Vertrag umgestellt.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, in Guinea einen schriftlichen  Arbeitsvertrag in der Landessprache abzuschließen, der die Bedingungen der Vergütung, der Leistungen und der Kündigungsanforderungen des Mitarbeiters festlegt. Ein Angebotsschreiben und ein Arbeitsvertrag in Guinea  sollten immer das Gehalt und alle Vergütungsbeträge in guineischen Franken  anstatt in einer Fremdwährung angeben.

Arbeitszeiten in Guinea

Die Arbeitswoche in Guinea beträgt 48 Stunden.

Urlaub in Guinea

Guinea feiert 11 nationale Feiertage:

  • Neujahrstag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit
  • Afrika-Tag
  • Lailat al-Qadr
  • Eid al-Fitr
  • Mariä Himmelfahrt
  • Eid al-Adha
  • Unabhängigkeitstag
  • Geburtstag des Propheten
  • Weihnachtstag

Urlaubstage in Guinea

Mitarbeiter sind im Allgemeinen berechtigt, bezahlten Urlaub mit einer Rate von 2 1/2 Tagen pro gearbeitetem Monat zu sammeln.

Krankheitsurlaub in Guinea

Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf bis zu 26 Wochen bezahlten Krankenstand.

Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub in Guinea

Weibliche Mitarbeiter haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub.

In Guinea gibt es keinen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub.

Krankenversicherung in Guinea

Guinea hat eine Gebühr für die Nutzung des kommunalen Gesundheitssystems.

Kündigung/Abfindung in Guinea

Arbeitgeber können Mitarbeiter aus  „persönlichen Gründen“ kündigen, einschließlich Unzulänglichkeit, Krankheit oder Fehlverhalten. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer mit einer Frist von mindestens 5 Tagen per Einschreiben zu einem Vorstellungsgespräch einladen und die Gründe für die Entlassung des Arbeitnehmers angeben.  Der Arbeitgeber muss 2 Tage nach dem Vorstellungsgespräch warten, bevor er den Mitarbeiter entlassen wird. Eine solche Kündigung muss innerhalb von drei Tagen nach dem Interview per handverlesenem Brief erfolgen. Sofern der Mitarbeiter nicht wegen schwerwiegendem Fehlverhalten entlassen wird, hat er oder sie Anspruch auf folgende Kündigung:

  • Betriebspersonal: 2 Wochen
  • Vorgesetzte und Vorarbeiter: 1 Monat
  • Mittlere Manager und ähnliches: 3 Monate

Personalabbau aus wirtschaftlichen Gründen muss durch die Gewerkschaft erfolgen.

Bei Ablauf eines befristeten Vertrages hat der Mitarbeiter Anspruch auf Abfindung in Höhe von 5% des Gesamtlohns für den Vertragszeitraum.

Mitarbeiter unter einem unbefristeten Vertrag, die mindestens 12 Monate der Betriebszugehörigkeit abgeschlossen haben, haben in der Regel Anspruch auf Abfindung von mindestens 50 Stundenlohn für Stundenarbeiter und 25% des Monatslohns für monatlich bezahlte  Arbeitnehmer.

Steuern in Guinea zahlen

Arbeitgeber müssen 18% der Gehaltsabrechnung zur Sozialversicherung beitragen, während Mitarbeiter 5% beitragen.

Diese Informationen werden als allgemein geltende Informationen zur Verfügung gestellt und sind nicht als Beratungsleistungen gedacht.

Warum G-P

Die Einrichtung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Guinea  zur Einbindung eines kleinen Teams ist zeitaufwändig, teuer und komplex. Das guineische  Arbeitsrecht verfügt über einen starken Arbeitnehmerschutz, der eine große Detailgenauigkeit und ein Verständnis der lokalen Best Practices erfordert. G-P macht die Expansion nach Guinea schmerzlos und einfach. Wir helfen Ihnen bei der Einstellung des Bewerbers Ihrer Wahl, kümmern uns um die Bereiche Human Resources und Gehaltsabrechnung und stellen sicher, dass Sie die lokalen Gesetze einhalten, ohne eine Auslandsniederlassung oder Tochtergesellschaft gründen zu müssen. Unsere Guinea  PEO- und Global Employer of Record-Lösung bietet Ihnen Sicherheit, damit Sie sich auf die Führung Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Wenn Sie besprechen möchten, wie G-P eine nahtlose Mitarbeiterleasing- oder PEO-Lösung für die Einstellung von Mitarbeitern in Guinea anbieten kann, kontaktieren Sie uns bitte .

Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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