Eine konsistent genaue, pünktliche Gehaltsabrechnung ist unerlässlich, unabhängig davon, wo sich Unternehmen befinden. Bei der Navigation durch die Lohn- und Gehaltsabrechnungsvorschriften in einem anderen Land kann der Prozess jedoch etwas schwieriger sein. Wenn Unternehmen mit G-P als globalen Wachstumsexperten zusammenarbeiten, wird unser Team die Komplexität bei der Einrichtung der Gehaltsabrechnung bewältigen und Compliance-Risiken mindern, damit sich Arbeitgeber auf andere Aspekte des Unternehmenswachstums in Liechtenstein konzentrieren können.

Besteuerungsvorschriften in Liechtenstein

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die erforderliche Höhe des Einkommens von den Gehaltsschecks der Mitarbeiter einzubehalten. Das Besteuerungssystem ist auf der Grundlage des individuellen Einkommens progressiv:

  • 1% Steuer: Einkünfte bis CFH 20,000
  • 3 % Steuern: Einkünfte bis zu 40,000 CFH
  • 4 % Steuern: Einkünfte bis zu 70,000 CFH
  • 5 % Steuern: Einkünfte bis zu 100,000 CFH
  • 6 % Steuern: Einkünfte bis zu 130,000 CFH
  • 6.5 % Steuern: Einkünfte bis zu 160,000 CFH
  • 7 % Steuern: Einkünfte bis zu 200,000 CFH
  • 8 % Steuer: Einkünfte über CFH 200,000

Arbeitgeber zahlen etwa 4.9 % jedes Gehalts für Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer. Darüber hinaus gibt es einen Familienentschädigungsfonds in Höhe von 1.9%, der vom Arbeitgeber bezahlt wird.

Mitarbeiter tragen 4.70% zum Sozialversicherungssystem bei.

Kündigungs- und Anspruchsbedingungen

Während der Probezeit von bis zu 3 Monaten können Unternehmen einen Mitarbeiter jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen kündigen. Wenn Arbeitgeber jedoch das Beschäftigungsverhältnis nach diesem Zeitraum kündigen, müssen sie dies im Voraus mitteilen und einen begründeten Grund haben. Die Anforderungen an die Mitteilung basieren auf der Dienstdauer und reichen von 1 bis 3 Monaten.

Wenn Arbeitgeber Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen entlassen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, haben die Arbeitnehmer Anspruch auf 4 Wochenlohn pro Dienstjahr beim Unternehmen.

So richten Sie die Gehaltsabrechnung in Liechtenstein ein

Die Gründung einer Tochtergesellschaft ist eine Option, die einige Unternehmen wählen, da sie international eine juristische Person zur Verwaltung der Gehaltsabrechnung und anderer kritischer Anforderungen hat. Wenn ein Unternehmen nach einer anderen Option sucht, die Zeit und Kosten bei der Einrichtung sparen kann, kann G-P helfen. Unser Team aus HR- und Rechtsexperten übernimmt die zeitaufwändigen und kostspieligen Aufgaben der Einrichtung und Verwaltung von Gehaltsabrechnungen, damit Unternehmen sicher sein können, dass sie die lokalen Arbeitsgesetze befolgen.

Liechtensteinische Gehaltsabrechnungsoptionen

Unternehmen, die eine Einheit in einem anderen Land gründen, können einige gängige Optionen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Betracht ziehen:

  • Tochtergesellschaft: Die Gründung einer Tochtergesellschaft ist eine Möglichkeit, eine rechtliche Präsenz in einem neuen Land aufzubauen. Der Prozess kann jedoch beträchtliche Ressourcen und Zeit in Anspruch nehmen, sodass er möglicherweise nicht die beste Option für alle Unternehmen ist.
  • Interne Gehaltsabrechnungsverwaltung: Einige Unternehmen verwenden ihr eigenes internes Team, um die Gehaltsabrechnung zu verwalten, um die Transaktionskosten für das Unternehmen zu reduzieren, aber sie sind für mögliche Verarbeitungsfehler haftbar.
  • Lohnbearbeitungsunternehmen: Das Outsourcing an ein liechtensteinisches Lohnbearbeitungsunternehmen ist ebenfalls eine Option. Unternehmen müssen bedenken, dass sie für die Verarbeitung beträchtliche Gebühren zahlen müssen und dass sie dennoch für Fehler haftbar sind.
  • Employer of Record-Partnerschaft: Mit der Global Growth Platform™ von G-P können sich Unternehmen unabhängig von ihrem Unternehmensstatus auf das Wachstum ihrer Teams und die Sicherstellung eines erfolgreichen Geschäftsbetriebs in Liechtenstein konzentrieren, während wir die Komplexität der Einrichtung und Verwaltung der Gehaltsabrechnung bewältigen.

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