Unternehmen haben während einer Expansion nach Litauen viel zu beachten, einschließlich Personalwesen, Steuern, Compliance-Management, Gehaltsabrechnung und mehr. Als globaler Employer of Record ist es das Ziel von G-P, Ihre Expansion durch Rationalisierung der Gehaltsabrechnung schneller und einfacher zu gestalten.
Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten, müssen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung in Litauen nicht einrichten und die Gesetze zur Einhaltung der Beschäftigungsvorschriften des Landes kennenlernen – wir kümmern uns um die Komplexität für Sie.
Besteuerungsvorschriften in Litauen
Mitarbeiter zahlen eine Einkommensteuer von 20 % auf Einkommen unter 82,162, und eine Sozialversicherung von 19.532
Arbeitgeber haben auch ihre eigenen Steuern, um die sie sich sorgen müssen. Unternehmen müssen eine Sozialversicherungssteuer von 1.45 % bis 2.71 % zahlen. Arbeitgeber müssen außerdem 0.16 % zum langfristigen Beschäftigungsfonds und 0.16 % zum garantierten Fonds beitragen. Denken Sie daran, dass Litauen daran arbeitet, seine Steuergesetze zu ändern, insbesondere für Mitarbeiter mit niedrigem Gehalt, daher sollten Sie auf Aktualisierungen des Steuerrechts achten.
Litauen Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen
Unternehmen haben 3 Haupt-Lohnbuchhaltungsoptionen in Litauen:
- Intern: Unternehmen, die bereits eine Tochtergesellschaft im Land haben und sich langfristig für Litauen engagieren, können sich für die Einrichtung einer internen Gehaltsabrechnung entscheiden. Diese Option erfordert ein größeres Budget, um ein vollständiges HR-Team zu unterstützen.
- Litauen Lohnbuchhaltungsunternehmen: Wenn Sie lieber auslagern möchten, können Sie mit einem lokalen litauischen Lohnbuchhaltungsunternehmen zusammenarbeiten, das sich um Ihre Gehaltsabrechnung kümmert. Sie werden jedoch weiterhin für Compliance-Fehler haftbar gemacht.
- Employer of Record (EOR): Mit einer EOR wie G-P können Sie die komplexen und zeitaufwändigen Aufgaben rund um die Einrichtung und Verwaltung der Gehaltsabrechnung globalen HR- und Rechtsexperten überlassen. Wir mindern kostspielige Compliance-Risiken bei jedem Schritt, damit Sie sich auf den Aufbau Ihrer globalen Teams konzentrieren können.
Einrichten einer Gehaltsabrechnung in Litauen
Unternehmen, die nach Litauen expandieren möchten, müssen in der Regel zuerst eine Tochtergesellschaft im Land gründen. Dieser Prozess ist notwendig, bevor Sie Ihre Litauen-Gehaltsabrechnung einrichten, Mitarbeiter einstellen und bezahlen können. Sie können diesen Schritt jedoch überspringen, indem Sie mit G-P zusammenarbeiten. Als eingetragener Arbeitgeber nutzen wir unsere bestehende Tochtergesellschaft, um Ihnen zu helfen, in wenigen Minuten, nicht in Monaten, mit der Einstellung zu beginnen, ohne neue Einheiten einzurichten.
Berechtigungs-/Kündigungsbedingungen
Die Kündigung kann sich in jedem Land als schwierig erweisen, insbesondere wenn Sie die lokalen Arbeitsgesetze nicht kennen. Sie sollten bestimmte Berechtigungs- und Kündigungsbedingungen in Ihre Arbeitsverträge aufnehmen, bevor Sie eine Litauen-Gehaltsabrechnungsoption auswählen und Mitarbeiter hinzufügen.
Litauen erlaubt feste und unbefristete Verträge sowie Probezeiten von bis zu 3 Monaten. Arbeitgeber können einen Mitarbeiter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen, und dieser Mitarbeiter hat im Allgemeinen Anspruch auf Abfindung basierend auf seiner Dienstzeit, wenn er ohne Verschulden gekündigt wird.
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