Die Verwaltung der Gehaltsabrechnung in Litauen erfordert ein umfassendes Verständnis der Steuer-, Sozialversicherungs- und Beschäftigungsvorschriften des Landes. Für Unternehmen, die in die Region expandieren, ist die Bewältigung dieser Komplexitäten entscheidend, um die Compliance aufrechtzuerhalten. Als globaler Employer of Record vereinfacht G-P die globale Expansion durch die Verwaltung aller Aspekte der litauischen Gehaltsabrechnung und Personalabteilung.
Arbeiten Sie mit uns zusammen, um Ihre litauische Gehaltsabrechnung zu verwalten, während Sie sich auf Ihre Geschäftsziele konzentrieren. Wir kümmern uns um die Feinheiten der lokalen Gesetze zur Einhaltung von Beschäftigungsvorschriften, mindern Risiken und stellen sicher, dass Ihre Mitarbeiter genau und pünktlich bezahlt werden.
Steuer und Sozialversicherung in Litauen
Arbeitgeber, die in Litauen einstellen, müssen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Mitarbeiter genau berechnen und einbehalten.
Persönliche Einkommensteuer (PIT)
Litauen nutzt ein progressives persönliches Einkommensteuersystem, das auf dem Jahreseinkommen basiert:
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20 % Steuersatz: Gilt für Einkommen bis zum 36 -fachen des Durchschnittslohns (bis zu 82,962 €).
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25 % Steuersatz: Dies ist die neu eingeführte Stufe für Einkünfte zwischen dem 36 - und 60 -fachen des Durchschnittslohns (82,962 bis 138,270 €).
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32 % Steuersatz: Gilt für den Anteil des Jahreseinkommens, der das 60 -fache des durchschnittlichen Lohnes (über 138,270 €) übersteigt.
Sozialversicherungsbeiträge (Sodra)
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tragen zur staatlichen Sozialversicherungskasse, der Sodra, bei. Diese Beiträge decken Renten, Krankenversicherung, Krankheit, Mutterschafts- und Arbeitslosengeld ab.
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Mitarbeiterbeitrag: Der Standardsatz beträgt 19.5 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters. Mitarbeiter können sich auch für eine ergänzende Altersversorgung entscheiden, die ihren Beitrag erhöht (in der Regel um 3 %).
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Arbeitgeberbeitrag: Der Standardsatz beträgt 1.77 %. Dazu gehören 1.45 % für die allgemeine Sozialversicherung, 0.16 % für den Langzeitarbeitsfonds und 0.16 % für den Garantiefonds. Die Rate kann je nach Risikokategorie des Unternehmens für Arbeitsunfälle leicht variieren.
Für Sozialversicherungsbeiträge gilt eine Jahresobergrenze, die auf die für PIT verwendete 660 nationale Durchschnittslohnschwelle abgestimmt ist.
Wichtige Aspekte der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Litauen
Litauen Gehaltsabrechnungszyklus und Gehaltsabrechnungen
Gemäss Arbeitsgesetzbuch sind die Gehälter mindestens einmal im Monat zu zahlen, im Arbeitsvertrag können jedoch zweimal monatliche Zahlungen vereinbart werden. Die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, jedem Mitarbeiter eine detaillierte Gehaltsabrechnung für jeden Abrechnungszeitraum bereitzustellen, entweder elektronisch oder in Papierform. Die Gehaltsabrechnung muss das Bruttoeinkommen, die geleisteten Arbeitsstunden, alle Abzüge (Steuern und Sozialversicherung) und den gezahlten Nettobetrag eindeutig aufführen.
Kündigung und Schlusszahlung in Litauen
Die korrekte Verwaltung der Kündigung ist für die Gehaltsabrechnung von entscheidender Bedeutung. Bei schuldloser Kündigung nach Wahl des Arbeitgebers beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 1 Monat. Diese Kündigungsfrist verdoppelt sich für bestimmte Mitarbeiter, wie z. B. solche innerhalb von 5 Jahren nach dem Rentenalter.
Abfindungszahlungen sind für die Kündigung ohne Verschulden des Mitarbeiters obligatorisch:
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Durchschnittliches Gehalt von 0.5 Monaten für Mitarbeiter mit weniger als einem Dienstjahr.
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Durchschnittliches Gehalt von 2 Monaten für Mitarbeiter mit einem oder mehreren Dienstjahren.
Alle Abschlusszahlungen, einschließlich ausstehender Gehälter und Abfindungen, müssen am letzten Arbeitstag des Mitarbeiters abgerechnet werden.
Litauen Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen
Unternehmen, die nach Litauen expandieren, haben drei primäre Gehaltsabrechnungsoptionen:
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Interne Gehaltsabrechnung: Unternehmen mit einer langfristigen Verpflichtung und einer registrierten Tochtergesellschaft können eine interne Gehaltsabrechnungsabteilung einrichten. Dies erfordert erhebliche Investitionen in ein vollständiges HR-Team und Fachwissen im litauischen Recht.
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Lokaler Lohnbuchhaltungsanbieter: Das Outsourcing an ein litauisches Lohnbuchhaltungsunternehmen kann Berechnungen und Zahlungen bearbeiten. Ihr Unternehmen bleibt jedoch rechtlich verantwortlich für die Einhaltung und alle vom Anbieter gemachten Fehler.
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Employer of Record (EOR): Die Partnerschaft mit einer litauischen EOR wie G-P ist die umfassendste Lösung. Wir kümmern uns um die Gehaltsabrechnung, Steuern, Sozialleistungen und Compliance unter unserer eigenen lokalen Einheit, wodurch Ihnen der rechtliche und administrative Aufwand entzogen wird, damit Sie sich auf das Wachstum Ihres Teams konzentrieren können.
Einrichten einer Gehaltsabrechnung in Litauen
Traditionell erfordert die Einrichtung der Gehaltsabrechnung in Litauen zunächst die Einrichtung einer juristischen Person, ein Prozess, der sowohl zeitaufwändig als auch kostspielig sein kann. Sie können Mitarbeiter erst einstellen oder bezahlen, wenn Ihre litauische Tochtergesellschaft vollständig registriert ist. DAS AUFZEICHNUNGSMODELL DES ARBEITGEBERS VON G-P ERMÖGLICHT ES IHNEN, DIESEN SCHRITT ZU UMGEHEN. Wir nutzen unsere bestehende, konforme litauische Infrastruktur, um Ihnen zu helfen, Talente innerhalb von Tagen und nicht Monaten einzustellen und einzubinden.
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