Als eines der wohlhabendsten Länder der Welt ist Luxemburg ein ausgezeichneter Ort, um Ihre Geschäftstätigkeit auszubauen. Sobald Sie Ihr Team zusammengestellt haben, ist der nächste wichtige Schritt die Einrichtung Ihrer luxemburgischen Gehaltsabrechnung.

Anstatt jeden Aspekt der Gehaltsabrechnung allein herauszufinden, ist G-P hier, um Sie zu unterstützen.

Steuervorschriften in Luxemburg

Luxemburg verfügt über ein System, das Löhne und Gehälter automatisch anpasst, sobald die kumulierte Inflation 2.5 % des Lebenshaltungskostenindex (Verbraucherpreise) erreicht.

Die Einkommensteuer wird nach einer progressiven Tabelle berechnet, die von 8 % auf steuerpflichtige Einkünfte über 11,265 EUR bis zu 42 % auf Einkünfte über 200,004 EUR reicht.

Luxembourg verfügt außerdem über ein solides Sozialversicherungsprogramm, das alles vom Elternurlaub bis zur Versicherung für Angehörige abdeckt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten unterschiedliche Beiträge zum Sozialversicherungsprogramm. Arbeitgeber geben etwa 12.45 % -15.45 % des Bruttogehalts der Arbeitnehmer.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen auch zum Gesundheitssystem des Landes bei. Dieses staatlich finanzierte System bietet allen Bürgern und Einwohnern eine medizinische Grundversorgung. Arbeitgeber zahlen 12 %-15 % und Arbeitnehmer 12 %.

Luxemburgische Lohn- und Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen

Bei der Einrichtung der Gehaltsabrechnung in Luxemburg gibt es 3 Hauptoptionen:

  • Intern: Sie können die interne Gehaltsabrechnung von Ihrer luxemburgischen Tochtergesellschaft durchführen, indem Sie ein vollständiges HR-Team einstellen. Diese Option ist teurer und zeitaufwendiger.
  • Luxemburger Lohn- und Gehaltsabrechnungs-Outsourcing: Wenn Ihnen die Ressourcen und Bandbreite fehlen, um Ihre eigene Gehaltsabrechnung zu betreiben, können Sie mit einem lokalen Unternehmen in Luxemburg auslagern. Sie haften weiterhin für etwaige Compliance-Fehler.
  • G-P : Schließlich können Sie mit einem eingetragenen Arbeitgeber wie G-P zusammenarbeiten, um Ihre luxemburgischen Gehaltsabrechnungsanforderungen zu verwalten. Wir stellen sicher, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnung fristgerecht und konform erfolgt.

So erstellen Sie eine Gehaltsabrechnung in Luxemburg

Sie müssen verschiedene Anforderungen erfüllen, um eine luxemburgische Gehaltsabrechnung einzurichten. Zunächst müssen Sie sich je nach Art Ihres Unternehmens entweder beim Finanzminister oder beim Inspectorate of Labour and Mines (ITM) registrieren. Anschließend erhalten Sie von den luxemburgischen Sozialversicherungsbehörden eine Geschäftserlaubnis, mit der Sie den Betrieb aufnehmen können.

Sie benötigen außerdem ein Bankkonto. Ein leitender Angestellter eines Unternehmens muss ein Bankkonto für einen ansässigen oder ausländischen Einwohner einrichten, einen Sozialversicherungsausweis, einen Nachweis über den Arbeitsstatus und verschiedene Formulare für die Gehaltsabrechnung vorlegen. Sie sollten diesen Vorgang innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Ankunft in Luxemburg abschließen.

Ansprüche und Kündigungsbedingungen

Anspruchs- und Kündigungsbedingungen lassen sich am besten durch einen Arbeitsvertrag festlegen. Probezeiten sind in Luxemburg üblich. Stellen Sie daher sicher, dass Sie wissen, ob während dieser Zeit eine Kündigung erfolgen kann oder ob eine Abfindung erforderlich ist. Arbeitgeber müssen in der Regel jedem entlassenen Arbeitnehmer, der 5 oder mehr Jahre im selben Unternehmen gearbeitet hat, eine Abfindung zahlen.

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