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Gehaltsabrechnung in MeineMalaysia .

Population

33,200,000

Sprachen

1.

Malaiisch

Landeshauptstadt

Kuala Lumpur

Währung

Ringgit (RM) (MYR)

Als Wirtschaftsmacht für Rohstoffe ist Malaysia ein ausgezeichneter Standort für die Expansion, wenn Sie Ihre Präsenz in Asien ausbauen möchten. Obwohl die   Arbeitsgesetze des Landes   kompliziert erscheinen mögen, werden Sie viele Ähnlichkeiten zwischen Malaysia und anderen Ländern bemerken.

Ein Bereich, in dem Sie möglicherweise Hilfe benötigen werden, ist die Einrichtung Ihrer Gehaltsabrechnung in Malaysia. G-P verfügt über die Erfahrung, die Sie benötigen, um die Vorschriften einzuhalten und in einem neuen Land zu wachsen.

Steuerregeln in Malaysia

Malaysia verfügt über ein umfassendes Steuersystem für Mitarbeiter und Arbeitgeber. Die Einwohner Malaysias müssen eine Einkommensteuer mit einem Satz zwischen 0% und 30% auf ihr weltweites Bruttoeinkommen zahlen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten außerdem Beiträge zum malaysischen Sozialversicherungssystem (SOCSO), das im Falle von Tod, Invalidität oder Krankheit hilft. Der Beitragsbetrag hängt vom monatlichen Verdienst des Arbeitnehmers ab, während Arbeitgeber 1.75 % ihrer monatlichen Lohnsumme beisteuern.

Der Employment Provident Fund (EPF) kümmert sich um Pensionsfonds und dient Mitarbeitern auch als Sparkonto, auf dem sie Geld für alles abheben können, vom Kauf eines Eigenheims bis hin zu medizinischen Gründen. Die Arbeitnehmer leisten einen Beitrag für den EPF in Höhe von 11% ihres weltweiten Bruttoeinkommens. Arbeitgeber zahlen 12 % des Bruttomonatslohns ihrer Arbeitnehmer, wenn der Arbeitnehmer mehr als MYR 5,000 pro Monat verdient, und 13 % für Arbeitnehmer, die weniger als MYR 5,000 pro Monat verdienen.

Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen in Malaysia

Es gibt die wichtigsten 3 Gehaltsabrechnungsoptionen für Malaysia:

  • Interne Lohn- und Gehaltsabrechnung:   Unternehmen, die sich in Malaysia engagieren, verfügen möglicherweise über die Zeit und die Ressourcen, um eine interne Lohn- und Gehaltsabrechnung zu erstellen.
  • Malaysia Payroll Outsourcing:   Andere Unternehmen verfügen möglicherweise nicht über die Zeit oder die Ressourcen, um ihre eigene Lohn- und Gehaltsabrechnung zu führen. Durch Outsourcing mithilfe eines lokalen Unternehmen in Malaysia wird sichergestellt, dass Sie sich keine Sorgen um die Gehaltsabrechnung machen müssen. Sie haften jedoch weiterhin für etwaige Compliance-Fehler.
  • Eingetragener Arbeitgeber:   Der einfachste Weg, eine Gehaltsabrechnung in Malaysia zu erstellen und die Vorschriften einzuhalten, ist die Zusammenarbeit mit einem eingetragenen Arbeitgeber wie G-P. Bei uns können Sie sicher sein, dass alle Mitarbeiter pünktlich bezahlt werden, sodass Sie sich auf andere wichtige Aspekte Ihres Unternehmens konzentrieren können.

So erstellen Sie eine Gehaltsabrechnung in Malaysia

Der erste Schritt bei der Einrichtung der Gehaltsabrechnung in Malaysia ist die Registrierung Ihres Unternehmens bei der Companies Commission of Malaysia, um einen Firmennamen zu reservieren. Nachdem Sie den Einrichtungsprozess durchlaufen haben, müssen Sie ein Bankkonto in dem Land eröffnen, um die Mitarbeiter bezahlen zu können. Dann müssen Sie sich für Einkommensteuer, Lohnsteuerabzugsverfahren, EPF und SOCSO registrieren.

Berechtigungs-/Kündigungsbedingungen

Es ist wichtig, klare Anspruchs- und Kündigungsbedingungen in einen Arbeitsvertrag aufzunehmen. Probezeiten zwischen 3 und 6 Monaten sind in Malaysia üblich. Sie müssen daher sicherstellen, dass Sie alle zusätzlichen Bedingungen befolgen, die für Probezeiten und Kündigungsverfahren gelten.

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Kontaktieren Sie uns   , um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie unterstützen können.

Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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