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Als Experte für Arbeitgeber in Marokko verwalten wir die Gehaltsabrechnung, Best Practices für Arbeitsverträge, gesetzliche und marktübliche Leistungen, Mitarbeiterausgaben sowie Abfindung und Kündigung. Sie können beruhigt sein, wenn Sie wissen, dass Sie ein TEAM engagierter Arbeitsexperten haben, die bei jeder Einstellung helfen. G-P ermöglicht es Ihnen, das Talent der klügsten Menschen in 180+ Ländern der Welt schnell und einfach zu nutzen.
Stellenangebote in Marokko
Marokko liegt an der Nordwestküste Afrikas und grenzt sowohl an den Atlantischen Ozean als auch an das Mittelmeer.
Bei der Aushandlung der Bedingungen eines Arbeitsvertrags und eines Angebotsbriefs mit einem Mitarbeiter in Marokko kann es hilfreich sein, Folgendes zu beachten.
Arbeitsverträge in Marokko
In Marokko ist es zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, in allen Fällen einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, die Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Einstellung über die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Es wird empfohlen, einen Arbeitsvertrag in der Landessprache (Französisch oder Arabisch) aufzusetzen, der die Beschäftigungsbedingungen einschließlich Arbeitszeit, Abfindung, Sozialleistungen und Kündigungsbedingungen festlegt. In einem Angebotsschreiben und einem Arbeitsvertrag in Marokko sollten die Vergütung und etwaige Abfindungsbeträge immer in marokkanischen Dirham und nicht in einer anderen Währung angegeben werden.
Arbeitszeiten in Marokko
Im Allgemeinen beträgt die Arbeitswoche 44 Stunden, und obwohl es eine beträchtliche muslimische Bevölkerung gibt, sind die üblichen Arbeitstage Montag bis Freitag.
Feiertage in Marokko
Marokko feiert mehrere nationale Feiertage, darunter:
- Neujahr
- Jahrestag des Unabhängigkeitsmanifests
- Tag der Arbeit
- Fest der Thronbesteigung
- Jahrestag der Wiederherstellung von Oued Ed-Dahab
- Jahrestag der Revolution des Königs und des Volkes
- Tag der Jugend
- Jahrestag des Grünen Marsches
- Unabhängigkeitstag
- Eid al-Fitr
- Eid al-Adha
- Erster Muharram
- Eid Al-Mawlid, der Geburtstag des Propheten
Urlaubstage in Marokko
Arbeitnehmer in Marokko haben Anspruch auf 1.5 Tage bezahlten Urlaub pro Arbeitsmonat, d.h. mindestens 18 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr.
Zusätzlicher Urlaub wird den Mitarbeitern auf der Grundlage ihres Dienstalters gewährt, und zwar im Umfang von 1.5 Arbeitstagen für jeweils 5 Jahre effektiver Beschäftigung, wobei der maximale Anspruch 30 Tage pro Jahr beträgt.
Arbeitgeber können zusätzliche Urlaubstage (über das gesetzliche Minimum hinaus) gewähren, sofern dies ein Maximum von 30 Tagen pro Jahr nicht überschreitet.
Marokko-Rehabilitationsurlaub
Mitarbeiter, die aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können, müssen ihren Arbeitgeber innerhalb von 48 Stunden benachrichtigen. Dauert die Abwesenheit länger als 4 Tage, muss der Mitarbeiter ein ärztliches Attest vorlegen. Während Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung haben, Arbeitnehmern Krankengeld zu gewähren, können Arbeitnehmer Leistungen der Sozialversicherung beanspruchen, wenn sie in den vorangegangenen 6 Monaten 54 Tage lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Diese Zahlung beginnt am 4 . Krankheitstag und beträgt 2/3 des normalen Lohns des Mitarbeiters, bis zu einem Höchstbetrag.
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub in Marokko
Schwangere Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 14 Wochen Mutterschutzurlaub. Der Mutterschaftsurlaub kann 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen und 7 Wochen danach dauern. Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, 100% ihres Lohns während der 14 Wochen über das Sozialversicherungssystem zu beanspruchen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Mitarbeiterin kann am Ende des 14wöchigen Zeitraums zusätzlich 90 Tage unbezahlten Mutterschutzurlaub nehmen. Sie können außerdem ein weiteres Jahr 1 Urlaub nehmen.
Väter haben im Allgemeinen Anspruch auf 15 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub.
Krankenversicherung in Marokko
Marokko verfügt über ein öffentliches/privates Gesundheitssystem. Alle Marokkaner müssen sich bei der AMO, dem nationalen Gesundheitssystem, das die Grundversorgung und einige Krankenhausbehandlungen abdeckt, anmelden.
Für den Zugang zu Privatkliniken gibt es außerdem private Versicherungen.
Marokko Zusatzleistungen
Zu den üblichen Leistungen für Mitarbeiter in Marokko gehören:
- Betriebliche Altersvorsorge.
- Zusätzlicher Urlaub.
- Kinderbetreuung Zulage.
- Transport Zulage.
- Zusatzversicherung.
- Fitness Zulage.
- Ausbildung.
Boni
In Marokko gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines Bonus im 13-Monat. Allerdings bieten einige Unternehmen sie an oder einen Bonus basierend auf dem Dienstalter.
Kündigung/Abfindung in Marokko
In Marokko sind Probezeiten zulässig, deren maximale Dauer von der Kategorie des Mitarbeiters abhängt. Die anfängliche Periode kann einmal verlängert werden und sieht wie folgt aus:
- 3 Monate für Führungskräfte (insgesamt 6 Monate)
- 1.5 Monate für reguläre Angestellte wie z. B. Mitarbeiter ohne Führungsfunktion (insgesamt 3 Monate)
Bei befristeten Verträgen kann eine Probezeit von bis zu 1 Tagen pro Vertragswoche gelten, wobei die Probezeit bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als 6 Monaten auf 2 Wochen und bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten auf 1 Monate begrenzt ist.
Je nach Dienstalter des Mitarbeiters kann die Kündigungsfrist für den Arbeitsvertrag zwischen 8 Tagen und 2 Monaten für reguläre (nicht leitende) Mitarbeiter und zwischen 1 Monaten und 3 Monaten für leitende Mitarbeiter liegen.
Das Kündigungsverfahren in Marokko ist komplex, und Arbeitgeber müssen je nach Kündigungsgrund einen bestimmten Prozess einhalten. Nach Kündigung haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf eine Abfindung-Zahlung, die sich nach ihrer Betriebsdauer wie folgt richtet:
- 0-5 Dienstjahre: 96 Stunden Vergütung pro Jahr oder Teiljahr
- 6-10 Dienstjahre: 144 Stunden Vergütung pro Jahr oder Teiljahr
- 11-15 Dienstjahre: 192 Stunden Vergütung pro Jahr oder Teiljahr
- 15+ Dienstjahre: 240 Stunden Vergütung pro Jahr oder Teiljahr
Steuern zahlen in Marokko
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen in die Sozialversicherung ein. Der Betrag variiert und kann bis zu 6.74% des Lohns für Arbeitnehmer und bis zu 21.09% für den Arbeitgeberbeitrag betragen. Einige Beiträge sind gedeckelt, aber nicht alle.
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