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NlNiederlande Visa und Genehmigungen.

Population

17,911,300

Sprachen

1.

Niederländisch

Landeshauptstadt

Amsterdam

Währung

Euro (€) (EUR)

Die Niederlande sind Mitglied der Europäischen Union (EU); Daher benötigen Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz keine Arbeitserlaubnis, um im Land zu arbeiten. Sie müssen sich jedoch weiterhin bei der Gemeinde anmelden, in der Sie wohnen. Im Rahmen der Registrierung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Ursprüngliche Geburtsurkunde
  • Mietvertrag

Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um legal im Land arbeiten zu können. Arbeitgeber sind verpflichtet, als anerkannte Sponsoren aufzutreten und sich bei der Handelskammer zu registrieren.

Arten von Arbeitsvisa in den Niederlanden

In den Niederlanden gibt es mehrere Arbeitserlaubnisse, darunter:

  • GVVA oder Einzelerlaubnis:   Personen, die in den Niederlanden arbeiten möchten, sollten diese kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen. In diesem Dokument heißt es, dass der Arbeitnehmer aus einem anderen Land stammt und die Erlaubnis hat, in den Niederlanden zu arbeiten.
  • Programm für hochqualifizierte Einwanderer:   Mit dieser Genehmigung können Unternehmen talentierte Fachkräfte aus anderen Ländern in die Niederlande holen und sie ausbilden.
  • Aufenthaltserlaubnis für das Orientierungsjahr ( zoekjaar ):   Diese   Genehmigung ist für internationale Studierende, die entweder in den Niederlanden studieren, Absolventen einer Spitzenuniversität außerhalb der Niederlande oder internationale wissenschaftliche Forscher, die einen Studienaufenthalt absolviert haben forschen in den Niederlanden.
  • Unternehmererlaubnis: Personen, die in die Niederlande kommen und ihr eigenes Geschäft aufnehmen möchten, können eine Aufenthaltsgenehmigung für die Selbständigkeit beantragen. Sie müssen bestimmte Anforderungen in Bezug auf ihr Geschäft oder ihren Beruf erfüllen.
  • Blaue Karte der EU: Drittländer können diese Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Beschäftigung beantragen. EU Blue Cards erfordern einen gültigen Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebot für mindestens ein Jahr, das den Mindestgehaltsanforderungen entspricht, sowie ein Hochschuldiplom im entsprechenden Bereich.

Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums in den Niederlanden

Die Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum in den Niederlanden hängen von der Art der Erlaubnis und dem Herkunftsland des Arbeitnehmers ab. Die Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) bearbeitet alle Anträge, die auf Englisch, Niederländisch, Deutsch oder Französisch eingereicht werden müssen. Der Prozess kann oft kompliziert und verwirrend sein, daher ist es am besten, mit einem Fachmann zusammenzuarbeiten, der über lokale Erfahrung bei der Beantragung von Arbeitsvisa verfügt.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Einen gültigen Reisepass
  • Ein sauberes Strafregister
  • Ein medizinischer Test auf Tuberkulose
  • Eine Kopie des Arbeitsvertrags
  • Reiseversicherung
  • Adressnachweis in den Niederlanden

Bewerbungsprozess

Alle Antragsteller müssen ihren Visumantrag persönlich bei der niederländischen   Vertretung, Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Wohnsitzland einreichen. Wenn dies aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, können sich Arbeitnehmer an eine niederländische Vertretung in einem Nachbarland wenden. Sobald der Antrag genehmigt wurde, fügt die niederländische   Vertretung einen Visumaufkleber in den Reisepass des Arbeitnehmers ein.

Andere wichtige Überlegungen

Innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Ankunft in den Niederlanden müssen Mitarbeiter einen Termin mit dem örtlichen Stadtamt vereinbaren, um eine Bürgerservicenummer (BSN-Nummer) zu erhalten. Die BSN ist eine wichtige Identifikationsnummer, die für verschiedene Verwaltungs- und Regierungszwecke verwendet wird.

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Derzeit unterstützt G-P die Bearbeitung von Arbeitsvisa oder -genehmigungen an diesem bestimmten Standort nicht und bietet auch keine Unterstützung an.

Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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