Mehrere Aspekte der Lohn- und Gehaltsabrechnungsvorschriften Neuseelands unterscheiden es von denen in anderen Ländern. Wenn Sie Ihr Unternehmen nach Neuseeland ausweiten, müssen Sie sich nicht nur über die verschiedenen Steuerabzüge informieren, sondern auch über zusätzliche Gesetze für Bereiche wie Studiendarlehen und KiwiSaver-Abzüge. Bedenken Sie, dass Fehler zu hohen Geldstrafen führen können.

Steuerregeln in Neuseeland

Die Einkommensteuersätze in Neuseeland variieren je nach Einkommen des Arbeitnehmers. Sie reichen von 10.5 % bis zu mehr als 39 %. Das Pay-as-you-earn-System (PAYE) bedeutet, dass sich Arbeitgeber keine Sorgen um die Einkommenssteuer machen müssen, da diese automatisch vom Einkommen der Arbeitnehmer abgezogen wird.

Neuseeländische Arbeitgeber müssen jedoch allen Arbeitnehmern KiwiSaver – das Altersvorsorgeprogramm des Landes – anbieten.

Lohn- und Gehaltsabrechnungsoptionen für Neuseeland

Unternehmen verfügen über 3 Hauptoptionen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Neuseeland:

  • Internal: Larger companies committed to keeping an active, long-term business presence in New Zealand may invest in running internal payroll from their local subsidiary. Diese Option ist die komplexeste und teuerste, da Sie das erforderliche Team einstellen müssen, um alle Lohn- und Gehaltsabrechnungsvorgänge zu verwalten.
  • New Zealand payroll processing company: If you do not want to manage your New Zealand payroll alone, you can outsource to a local payroll provider. Sie haften allerdings nach wie vor für sämtliche Compliance-Angelegenheiten.
  • G-P: Partnering with an EOR like G-P can simplify the entire payroll process. We’ll hire employees on your behalf and add them to our existing payroll — no entity setup required. You’ll never have to worry about compliance, freeing you to focus on running your business.

So erstellen Sie eine Gehaltsabrechnung in Neuseeland

If you decide to incorporate a subsidiary, you’ll need to set up your New Zealand payroll according to the country’s employment laws. Überprüfen Sie zunächst den Namen Ihres Unternehmens und besorgen Sie sich eine IRD-Nummer für allgemeine Steuern. Dann müssen Sie sich für GST registrieren, ein Firmenbankkonto eröffnen und einen Buchhalter und Anwalt beauftragen. Bei der Einrichtung Ihres geschäftlichen Bankkontos muss ein gesetzlicher Vertreter Ihres Unternehmens anwesend sein.

Berechtigungs-/Kündigungsbedingungen

Unternehmen sollten die Anspruchs- und Kündigungsbedingungen vor dem ersten Arbeitstag des Arbeitnehmers in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festlegen. In Neuseeland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Abfindungszahlung, sodass Mitarbeiter nur dann Anspruch auf eine Abfindungszahlung haben, wenn dies in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen ist.

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