Wenn Sie eine Präsenz in der Europäischen Union (EU) aufbauen möchten, ist Polen ein ausgezeichneter Ort dafür. Das Land verwendet seine eigene Währung — den polnischen Zloty (PLN) -, verfügt jedoch über einen Einstellungs- und Einarbeitungsprozess, der dem anderer EU-Länder ähnelt.
Steuerregeln in Polen
In Polen gibt es mehrere Besteuerungsgesetze. Sie müssen jeden neuen Mitarbeiter innerhalb von sieben Tagen nach dem ersten Tag des Mitarbeiters bei der Social Insurance Institution (ZUS) registrieren. Arbeitgeber zahlen 19.48-22.14% des monatlichen Bruttogehalts des Mitarbeiters an die Sozialversicherung ein. Mitarbeiter tragen 13.71% zur Sozialversicherung und 9% zur Krankenversicherung bei.
Arbeitgeber tragen außerdem 2.45% des monatlichen Gehalts eines Mitarbeiters in die Fonds ein (1% in den Arbeitsfonds, 1.45% in den Solidaritätsfonds und 01% in den Garantierten Leistungsfonds). Beide beziehen sich auf Arbeitslosenunterstützung und sind getrennte Beiträge von der Sozialversicherung. Es gibt eine jährliche Obergrenze für die Bewertungsbasis für Arbeitgeber- und Mitarbeiter-Renten- und Invaliditätsbeiträge. In 2026ist die Obergrenze PLN 282,600.
Lohnabrechnungsoptionen für Unternehmen in Polen
Da sich jedes Unternehmen hinsichtlich seiner Tätigkeit und Arbeitsweise unterscheidet, sollten sie die für sie am besten geeignete Lohnabrechnungsoption für Polen wählen. Zur Auswahl stehen:
- Intern: Wenn Sie ein größeres Unternehmen mit mehr Ressourcen führen, können Sie sich dafür entscheiden, die polnische Lohnbuchhaltung in Ihrem Büro einzurichten. Diese Option erfordert mehr Geld und Zeit für die Einrichtung eines separaten Teams, das sich um die Lohn- und Gehaltsabrechnung kümmert.
- Lohnabrechnungsunternehmen in Polen: Unternehmen, die nur wenig Zeit haben, die Lohnabrechnung in Polen einzurichten und zu betreiben, können diese an ein lokales Unternehmen in Polen auslagern. Grundsätzlich bleiben Sie jedoch für alle Haftungsfragen verantwortlich.
- G-P: Für eine vereinfachte, Compliance-konforme Lohnabrechnungsoption können Sie sich für eine Partnerschaft mit einem globalen Employer of Record wie G-P entscheiden. Unser kompetentes Team aus Rechts- und Personalexperten unterstützt Sie bei der Optimierung international Gehaltsabrechnung und -verwaltung, damit Sie sich auf andere wichtige Aspekte des Wachstums Ihrer globalen Teams konzentrieren können.
Wie man die Lohnbuchhaltung in Polen einrichtet
Arbeitgeber benötigen einige obligatorische Informationen von ihren Mitarbeitern, um ihre Lohnbuchhaltung in Polen einzurichten. Unternehmen müssen die Rentendaten, Qualifikationen, die PESEL-Nummer und die Postanschrift eines Mitarbeiters erfassen, bevor sie ihn in die Gehaltsabrechnung aufnehmen dürfen.
Arbeitgeber müssen separate steuerliche Registrierungsanforderungen erfüllen, um mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung beginnen zu können. Sie müssen ihre Angestellten bei der polnischen Social (ZUS) anmelden.
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