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Employer of Record (EOR) in Skder Slowakischen Republik

Population

5,460,185

Sprachen

1.

Slowakisch

Landeshauptstadt

Bratislava

Währung

Euro (€) (EUR)

G-P bietet Arbeitgeberdienstleistungen für Kunden an, die Mitarbeiter einstellen und Gehaltsabrechnungen durchführen möchten, ohne zuvor eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der Slowakischen Republik zu gründen. Ihr Kandidat wird über G-P’ Slowakische Republik PEO in Übereinstimmung mit den örtlichen Arbeitsgesetzen eingestellt und kann innerhalb von Tagen statt wie üblich in Monaten eingearbeitet werden. Die Person wird Ihrem Team zugewiesen und arbeitet im Namen Ihres Unternehmens genau so, als wäre er oder sie Ihr Mitarbeiter und erfüllt damit Ihre Anforderungen im Land.

Die Lösung ermöglicht es Kunden, die Gehaltsabrechnung in der Slowakischen Republik durchzuführen, während HR-Services, Steuer- und Compliance-Managementangelegenheiten von ihren Schultern auf unsere übertragen werden. Als globaler „Professional Employer Organization“-Experte kümmern wir uns um die Best Practices von Arbeitsverträgen, gesetzliche und marktübliche Leistungen und Aufwendungen für Mitarbeiter sowie bei Bedarf um Abfindungen und Kündigungen. Wir halten Sie auch über Änderungen der lokalen Arbeitsgesetze in der Slowakischen Republik auf dem Laufenden.

Ihr möglicher neuer Mitarbeiter ist schneller produktiv, hat eine bessere Einstellungserfahrung und ist zu 100% für Ihr Team da. Sie haben die Gewissheit, dass Sie bei jeder Einstellung von einem Team spezialisierter Beschäftigungsexperten unterstützt werden. G-P können Sie schnell und problemlos die Talente der klügsten Köpfe in mehr als 185 Ländern auf der ganzen Welt nutzen.

Die Slowakische Republik  ist ein kleines, bergiges Land, das von Land umgeben ist. Es hat eine Bevölkerung von 5.5 Millionen und gehört zur Europäischen Union.

Bei der Verhandlung von Bedingungen eines Arbeitsvertrags und eines Angebotsschreibens mit einem Mitarbeiter in der Slowakei kann es nützlich sein, Folgendes zu beachten:

Arbeitsverträge in der Slowakischen Republik

Befristete Verträge sind zulässig und können für höchstens zwei Jahre vereinbart werden. Ist das befristete Arbeitsverhältnis für einen kürzeren Zeitraum vereinbart, kann es innerhalb der zwei Jahre um höchstens zwei Jahre verlängert oder verlängert werden.

Eine weitere Verlängerung oder Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses auf zwei Jahre oder über zwei Jahre kann nur aus bestimmten Gründen vereinbart werden. Sofern der Vertrag vor Ablauf des befristeten Vertrages zu enden hat, kann er nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien beendet werden.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, in der Slowakischen Republik einen starken Arbeitsvertrag in der Landessprache abzuschließen, der die Bedingungen der Vergütung, der Leistungen und der Kündigungsanforderungen des Mitarbeiters beschreibt. In einem Angebotsschreiben und Arbeitsvertrag in der Slowakischen Republik  sollten immer das Gehalt und etwaige Vergütungsbeträge in Euro  statt in einer Fremdwährung angegeben werden.

Arbeitszeiten in der Slowakischen Republik

Slowaken arbeiten eine 40 Stunde Woche, und Überstunden sollten nicht mehr als 52 Stunden pro Woche betragen.

Urlaub in der Slowakischen Republik

Die Slowakei feiert 14 nationale Feiertage:

  • Entstehung der Slowakei
  • Fest der Epiphanie
  • Good Friday
  • Ostermontag
  • Internationaler Arbeitertag
  • Ende des Zweiten Weltkriegs
  • Erinnerung an St. Cyril und St. Methodius
  • Slowakischer nationaler Aufstand
  • Tag der Verfassung der Slowakischen Republik
  • Tag unserer Liebenfrau der Leiden
  • Alle Sants’ Day
  • Kampf um den Tag der Freiheit und Demokratie
  • Heiligabend
  • Weihnachtstag

Urlaubstage in der Slowakischen Republik

Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf vier Wochen bezahlten Jahresurlaub. Normalerweise wird eine Woche im Winter und drei im Sommer eingenommen.

Der bezahlte Urlaub eines Mitarbeiters, der am Ende des betreffenden Kalenderjahres mindestens 33 Jahre beträgt oder dauerhaft ein Kind betreut, beträgt mindestens fünf Wochen.

Krankheitsurlaub in der Slowakischen Republik

Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub wie folgt:

  • Erste drei Tage: 25% des normalen Lohns, vom Arbeitgeber bezahlt
  • Tage vier bis 10: 55% des normalen Gehalts, vom Arbeitgeber bezahlt
  • 11+ Tage: 55% des normalen Lohns, bezahlt von der Sozialversicherung

Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub in der Slowakischen Republik

Weibliche Mitarbeiter haben in der Regel Anspruch auf 34 Wochen bezahlten Urlaub. Alleinangestellte haben Anspruch auf 37 Wochen. Der Urlaub beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem Fälligkeitsdatum, kann aber acht Wochen vorher beginnen. Frauen müssen mindestens 14 Wochen Urlaub nehmen, sechs davon müssen nach der Geburt erfolgen.

Väter haben grundsätzlich Anspruch auf Vaterschaftsurlaub ab der Geburt des Kindes bis zum Ende des Mutterurlaubs.

Eltern können Elternzeit beantragen, bis das Kind drei Jahre alt ist.

Hat die Arbeitnehmerin mindestens 270 Tage der zwei Jahre vor Fälligkeit eine Krankenversicherung abgeschlossen, hat sie Anspruch auf eine Mutterschaftsleistung in Höhe von 65% ihrer täglichen Bemessungsgrundlage.

Wenn eine versicherte Person, außer der Mutter, sich um ein Kind kümmert, hat diese Person Anspruch auf eine 28 Wochen Mutterschaftsleistung ab dem Tag, an dem die Kinderbetreuung mit dem gleichen Satz wie oben begonnen hat.

Es kann jeweils nur eine versicherte Person eine Mutterschaftsleistung erhalten.

Krankenversicherung in der Slowakischen Republik

Die Slowakische Republik hat eine garantierte Gesundheitsversorgung. Eine private Krankenversicherung existiert, wird aber nicht weit verbreitet eingesetzt.

Zusätzliche Leistungen der Slowakischen Republik

Zu den üblichen Leistungen für Mitarbeiter gehören:

  • Firmenwagen
  • Verpflegungspauschale
  • Beförderungszulage
  • Ausbildungszuschuss
  • Mobiltelefon
  • Flexible Zeit

Boni

Jährliche Boni sind in der Slowakischen Republik üblich.

Kündigung/Abfindung in der Slowakischen Republik

Probezeit bis zu drei Monaten  sind zulässig.  Einige leitende Führungspositionen können eine Probezeit von sechs Monaten haben.

Mitarbeiter können schriftlich gekündigt werden durch:

  • Vereinbarung
  • Kündigung
  • sofortige Kündigung oder Kündigung
  • Kündigung während einer Probezeit

Die allgemeine Dauer der Kündigungsfrist für einen slowakischen Arbeitsvertrag beträgt:

  • 1 Monat – gesetzliche Mindestkündigungsfrist, es sei denn, das Arbeitsgesetz sieht eine längere Kündigung vor
  • 2 Monate – wenn der Mitarbeiter mindestens 1 Jahr, aber weniger als 5 Jahre beschäftigt war
  • 3 Monate – wenn der Mitarbeiter mindestens 5 Jahre beschäftigt war

Mitarbeiter haben generell Anspruch auf Abfindung, wenn sie gekündigt wurden, weil:

  • das Unternehmen aufgelöst oder umgezogen ist und der Mitarbeiter nicht umziehen möchte
  • der Mitarbeiter wird entlassen
  • der Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die Arbeit auszuführen

Wenn der Mitarbeiter benachrichtigt wurde, sollte sein Abfindungsgehalt je nach Anzahl der Beschäftigungsjahre mindestens das Ein- bis Vierfache des durchschnittlichen Monatseinkommens des Mitarbeiters betragen.

Wurde der Mitarbeiter durch Vereinbarung entlassen, hat er je nach Dienstdauer Anspruch auf das Ein- bis Fünffache seines durchschnittlichen Monatseinkommens.

Kündigt der Arbeitgeber den Vertrag eines Arbeitnehmers entweder durch Mitteilung oder Vereinbarung, weil der Arbeitnehmer die Tätigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder des Risikos einer solchen Erkrankung nicht ausführen kann, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens das 10 fache seines  durchschnittlichen Monatseinkommens.

Steuern in der Slowakischen Republik zahlen

Arbeitgeber müssen 35.2% des Bruttogehalts jedes Mitarbeiters  zur Sozialversicherung beitragen, vorbehaltlich einer Obergrenze.

Mitarbeiter tragen 13.4% des Gehalts zur Sozialversicherung bei, auch vorbehaltlich einer Obergrenze.

Die Sozialversicherung umfasst folgende Mittel:

  • Rentenversicherung
  • Invalidenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Einlage in Reservefonds der SIC
  • Garantie-Versicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung

Diese Informationen werden als allgemein geltende Informationen zur Verfügung gestellt und sind nicht als Beratungsleistungen gedacht.

Warum G-P

Die Gründung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der Slowakei , um ein kleines Team zu engagieren, ist zeitaufwändig, teuer und komplex. Das Arbeitsrecht in der Slowakischen Republik hat einen starken Arbeitnehmerschutz, der eine große Detailgenauigkeit und ein Verständnis der lokalen Best Practices erfordert. G-P ermöglicht eine problemlose und einfache Expansion in die Slowakische Republik. Wir helfen Ihnen bei der Einstellung des Bewerbers Ihrer Wahl, kümmern uns um die Bereiche Human Resources und Gehaltsabrechnung und stellen sicher, dass Sie die lokalen Gesetze einhalten, ohne eine Auslandsniederlassung oder Tochtergesellschaft gründen zu müssen. Unsere Lösung für PEO und Global Employer of Record in der Slowakei bietet Ihnen Sicherheit, damit Sie sich auf die Führung Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Wenn Sie besprechen möchten, wie G-P eine nahtlose Mitarbeiterleasing- oder PEO-Lösung für die Einstellung von Mitarbeitern in der Slowakischen Republik anbieten kann, kontaktieren Sie uns bitte .

Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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