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Einstellung und Rekrutierung in SiSlowenien.

Population

2,116,972

Sprachen

1.

Slowenisch

Landeshauptstadt

Ljubljana

Währung

Euro (€) (EUR)

Sie können die Bedeutung des Einstellungsprozesses während einer internationalen Expansion nicht unterschätzen. Die Rekrutierung und das Onboarding der richtigen Mitarbeiter stellen sicher, dass Ihr Unternehmen erfolgreich ist. Darüber hinaus hilft Ihnen das Erlernen der Einstellung von slowenischen Mitarbeitern und der Einhaltung der landesweiten Gesetze zur Einhaltung von Beschäftigungsvorschriften, ohne Bußgelder oder Verzögerungen, dabei, die Vorschriften einzuhalten.

Es ist jedoch schwierig, sich auf die Einstellung zu konzentrieren, wenn Sie auch versuchen, einen neuen Unternehmensstandort zu etablieren, Ihre Gehaltsabrechnung zu ermitteln und Vergütung und Leistungen bereitzustellen. G-P erleichtert die Einstellung talentierter Mitarbeiter durch Personal-Outsourcing in Slowenien. Wir rekrutieren Top-Kandidaten für Sie oder integrieren Ihre bevorzugten Mitarbeiter, die in ein oder zwei Tagen bereit sind, zu arbeiten.

Rekrutierung in Slowenien

Jedes Land hat kulturelle Nuancen, und die Logistik des Einstellungsprozesses kann von Land zu Land variieren. Sie sollten über Ihre Strategie für die Beschaffung von Talenten nachdenken sowie über die Gesetze, die Ihr Unternehmen befolgen muss, wenn Sie in Slowenien arbeiten. Wenn Sie die richtigen Talente finden, sind die besten Websites für die Kontaktaufnahme mit Kandidaten möglicherweise nicht die gleichen wie in Ihrem Wohnsitzland –  und das persönliche Networking kann eine Herausforderung sein, wenn Sie noch keine Verbindungen haben.

Aus diesem Grund lagern viele Unternehmen die Personalbeschaffung aus. Wenn Sie nicht planen, den Personalbeschaffungsprozess intern durchzuführen, können Sie mit einer lokalen Personalbeschaffungsfirma zusammenarbeiten oder eine Partnerschaft mit einem globalen PEO als Ihrem eingetragenen Arbeitgeber eingehen. Eine Partnerschaft mit einem PEO kann vorteilhaft sein, wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Compliance haben, da er alle damit verbundenen Risiken übernimmt, während ein Rekrutierungsunternehmen dies nicht tut.

Gesetze gegen Diskriminierung in Slowenien

Slowenien verfügt über rechtliche Rahmenbedingungen, um Einzelpersonen vor Diskriminierung zu schützen. Diese Schutzmaßnahmen erstrecken sich über mehrere Bereiche, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung. Diskriminierung aus folgenden Gründen ist rechtswidrig:

  • Ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Hautfarbe
  • Bildung
  • Sprache
  • Sexuelle Identität
  • Sexuelle Orientierung
  • Alter
  • Behinderung
  • Religiöse oder politische Überzeugungen
  • Immobilien-Status
  • Sozialer Status
  • Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft

Da eine so große Bandbreite an Merkmalen gesetzlich geschützt ist, müssen Sie auf die Sprache achten, die Sie in Stellenanzeigen und Gesprächen mit potenziellen Stellenbewerbern verwenden.

Einstellung von Mitarbeitern in Slowenien

Slowenien verlangt, dass Sie einen Arbeitsvertrag verwenden, um alle Mitarbeiter einzustellen. Eine allgemeine Regel ist, dass Arbeitsverträge auf unbestimmte Zeit verlängert werden, aber Sie können auch befristete Verträge verwenden, wenn Sie ein bestimmtes Projekt haben, einen vorübergehend abwesenden Mitarbeiter ersetzen möchten oder eine vorübergehende Erhöhung der Arbeitslast verwalten müssen. Befristete Verträge dürfen nicht länger als zwei Jahre sein.

Sie sollten dem potenziellen Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag drei Tage vor dem Startdatum zur Überprüfung geben und er sollte ihn am Startdatum unterzeichnen. Verträge sollten immer in der Landessprache vorliegen und Bedingungen in Bezug auf Vergütung, Leistungen, Kündigungsanforderungen, Tarifverträge (CBAs) und ähnliche Faktoren enthalten. Angebotsschreiben und Arbeitsverträge, die Geldbeträge enthalten, sollten immer in EUR statt in einer anderen Währung erfolgen.

Arbeitgeber müssen außerdem alle neuen Mitarbeiter innerhalb von 15 Tagen nach ihrem Eintrittsdatum in die obligatorische Renten-, Invaliden-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung Sloweniens eintragen.

Slowenische Arbeitsgesetze

Die slowenischen Gesetze zur Einhaltung der Beschäftigungsvorschriften gelten für die Arbeitszeit, sobald Ihr Mitarbeiter beginnt. Mitarbeiter im Land arbeiten normalerweise acht Stunden am Tag an fünf Tagen in der Woche. Vollzeitbeschäftigungsstunden sollten nicht weniger als 36 Stunden oder mehr 40 als Stunden pro Woche sein.

Überstunden sind in Slowenien zulässig und werden für alles über die üblichen acht Stunden am Tag bezahlt. Compliance-Gesetze begrenzen Überstunden auf acht Stunden pro Woche, 20 Stunden pro Monat und 170 Stunden pro Jahr. Die Arbeitszeit darf zehn pro Tag nicht überschreiten. Ihr Industriesektor sollte den richtigen Vergütungsbetrag für Überstunden bestimmen. Viele Arbeitnehmer sind es gewohnt, Überstunden ohne zusätzliche Vergütung zu leisten.

Onboarding in Slowenien

Du kannst eine positive Einstellungserfahrung schaffen, indem du mehrere Mitarbeiter gleichzeitig einbindest. Halten Sie ein Meeting ab, bei dem alle neuen Mitarbeiter sich treffen können, und besprechen Sie während dieses Meetings die wichtigen Aspekte Ihres Unternehmens. Wenn möglich, versuchen Sie, nach Slowenien zu reisen, um neue Mitarbeiter persönlich willkommen zu heißen und ihnen ihren Wert für Ihr Unternehmen zu zeigen.

Vorteile des Einstellungs-Outsourcings in Slowenien

Wenn Sie sich für die Beauftragung von Outsourcing-Dienstleistungen bei G-P in Slowenien entscheiden, wird Ihre Expansion einfacher und produktiver. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Kandidaten für Ihre offenen Stellen zu rekrutieren oder sicherzustellen, dass wir die gewünschten Kandidaten aufnehmen. Jeder Mitarbeiter hat eine positive Einstellungserfahrung und kann in ein oder zwei Tagen für Sie arbeiten. Wir werden auch alle slowenischen Beschäftigungs-Compliance-Gesetze als eingetragener Arbeitgeber behandeln.

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G-P möchte, dass Sie in Slowenien und darüber hinaus erfolgreich sind. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über Sloweniens Einstellungs-Outsourcing und unsere umfassende Lösung zu erfahren.

Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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