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Einstellung und Rekrutierung in der ChSchweiz.

Population

8,738,791

Sprachen

1.

Deutsch

2.

Französisch

3.

Italienisch

Landeshauptstadt

Bern

Währung

Schweizer Franken (CHF)

Bei der Expansion in die Schweiz mag der Einstellungs- und Rekrutierungsprozess einfach erscheinen – führen Sie Interviews durch, entwerfen Sie Arbeitsverträge und richten Sie die Gehaltsabrechnung ein. Die Bewältigung der Komplexität der Beschäftigung von Arbeitnehmern in einem neuen Land kann jedoch unvorhergesehene Herausforderungen darstellen, insbesondere wenn Sie die Einhaltung aller Arbeitsgesetze der Schweiz sicherstellen müssen.

Recruiting in der Schweiz

Der erste Schritt zu einem erfolgreichen Einstellungsunternehmen ist die Bestimmung, wo Sie Ihre offenen Stellen bewerben sollen. Insgesamt ist der Arbeitsmarkt des Landes klein, der Wettbewerb um Stellen groß und die Belegschaft hochqualifiziert. Einige der wichtigsten Online-Stellenbörsen sind:

Das Land hat 4 Landessprachen – Deutsch, Italienisch, Französisch und Rumänisch. Sie können Ihre freien Stellen in jeder dieser Sprachen ausschreiben, je nach Ort und Position.

Wenn Sie hauptsächlich Absolventen oder Studenten rekrutieren, können Sie  studyinginswitzerland.com verwenden. Die meisten Recruiter nutzen Jobbörsen, Websites von Unternehmen, Netzwerke oder Zeitungsanzeigen, um Bewerber zu finden. Was das Recruiting über soziale Netzwerke angeht, ist LinkedIn die beste Wahl. Viele Personalvermittler nehmen auch direkt Kontakt zu den Bewerbern auf. Sie können dies ebenfalls tun oder mit einem Personalvermittler zusammenarbeiten, der diese Kommunikation in Ihrem Namen übernimmt.

Einstellungsregelungen in der Schweiz

Die Rekrutierung in der Schweiz erfordert ein vollständiges Verständnis der geltenden Gesetze. Unternehmen können beispielsweise Referenzen kontaktieren, die ein Kandidat in einem Lebenslauf oder einer Bewerbung bereitstellt; die Beantragung einer medizinischen Prüfung ist jedoch nur zulässig, wenn dies durch die Art der Arbeit gerechtfertigt ist und der Mitarbeiter ausdrücklich zustimmt.

Zu den weiteren Vorschriften gehören:

  • Drogentests sind generell nicht zulässig, es sei denn, bestimmte Sicherheitsanforderungen rechtfertigen dies, wie die Arbeit eines LKW-Fahrers.
  • Kreditprüfungen sind in der Regel nicht zulässig, es sei denn, die Informationen sind für die Stelle relevant, wie z. B. eine Buchhalterposition.
  • Es gibt keine Vorschriften für soziale Medien, aber Unternehmen können professionelle Websites wie LinkedIn und Xing überprüfen.

Im Allgemeinen können Unternehmen die Daten eines Mitarbeiters nur verarbeiten, wenn die Informationen die Eignung der Person für die Stelle betreffen oder für die im Arbeitsvertrag angegebene Leistung erforderlich sind. Diese Regelung gilt auch für Einstellungsuntersuchungen. Es gibt einige Ausnahmen, wie z.B. die Möglichkeit, den Bewerber um einen Auszug aus seinem Strafregister zu bitten, wenn die Position dies rechtfertigt.

Einstellung von Mitarbeitern in der Schweiz

Bevor Sie Mitarbeiter in der Schweiz einstellen, müssen Sie alle kulturellen Erwartungen oder Gesetze zur Einhaltung von Beschäftigungsvorschriften, die sich auf Verhandlungen auswirken könnten, genau bestimmen. Beispielsweise werden Löhne oft von der Betriebszugehörigkeit bestimmt, aber Unternehmen setzen zunehmend auf ein leistungsbasiertes Vergütungssystem.

Die Vergütung eines Mitarbeiters umfasst Gehalt,  Pension, Versicherung und ähnliche Leistungen. Die Arbeitgeber prüfen die Löhne häufig gegen Ende eines jeden Kalenderjahres und gewähren ab dem Ersten des kommenden Jahres eine Lohnerhöhung. Etwa ein Viertel aller Mitarbeiter in der Schweiz gehört einer Gewerkschaft an, was sich ebenfalls auf die Verhandlungen über die Vergütung auswirken kann.

Arbeitsgesetze der Schweiz

Die Einhaltung der Beschäftigungsvorschriften in der Schweiz endet nicht beim Onboarding; Unternehmen müssen die Einhaltung während des gesamten Beschäftigungszyklus sicherstellen.

Die Standard-Arbeitswoche in der Schweiz beträgt 45 Stunden für Mitarbeiter im Einzelhandel, Büroangestellte, Industriearbeiter und technisches Personal. Alle anderen Arbeitnehmer haben eine feste 50-hour Arbeitswoche, aber Arbeitgeber können je nach Arbeitsanforderungen und Branche unterschiedliche Stunden festlegen, die die gesetzlichen Höchststunden nicht überschreiten.

Überstunden sind zulässig, dürfen jedoch nicht mehr als 2 Stunden pro Tag und/140oder 170 Stunden pro Kalenderjahr betragen, je nachdem, ob der Mitarbeiter eine 45- oder 50-hour Arbeitswoche arbeitet. Überstunden müssen mit einem Satz von mindestens 125% oder Freizeit im Austausch für die zusätzlichen Stunden vergütet werden.

Onboarding in der Schweiz

Obwohl die Schweizer Arbeitsgesetze Unternehmen nicht verpflichten, für die meisten Positionen einen Arbeitsvertrag zu verfassen, sind Arbeitgeber verpflichtet, dem Mitarbeiter innerhalb von 1 Monat nach seinem Startdatum eine schriftliche Erklärung der Beschäftigungsbedingungen vorzulegen. Sie sollten Beschäftigungsbedingungen wie den Namen beider Parteien, die Funktion des Mitarbeiters, die wöchentliche Arbeitszeit, die Vergütung, die Leistungen und die Kündigungsanforderungen angeben. Stellen Sie sicher, dass alle Vergütungsbeträge in Schweizer Franken und nicht in einer anderen Währung angegeben sind.

Unternehmen können selbst entscheiden, wie sie ihre Mitarbeiter einarbeiten wollen. Versuchen Sie, den Prozess auf Ihr Unternehmen zuzuschneiden, indem Sie alle notwendigen Schulungen einbeziehen, die zu der Position und der Unternehmenskultur passen. Weitere hilfreiche Tipps zum Onboarding:

  • Binden Sie mehrere neue Mitarbeiter gleichzeitig ein, um den Prozess zu optimieren.
  • Überprüfen Sie den Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter während seines ersten Tages oder seiner ersten Woche.
  • Geben Sie den Verhaltenskodex Ihres Unternehmens und die zugehörigen Dokumente an.

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