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Einstellung in Saudi-Arabien
Saudi Arabia, officially the Kingdom of Saudi Arabia, has recently strengthened its policy of “Saudization.” Saudization is the national policy of Saudi Arabia to encourage the employment of locals in the private sector, which is in practice largely dominated by expatriate employees. Due to the policies promoting Saudization, it has become increasingly difficult to sponsor new work permits for employees coming in from outside the country to work in Saudi Arabia for the first time. Sponsoring iqamas and visas for expatriates in Saudi Arabia can be achieved, but only at a premium cost.
Note also that all new jobs have to be advertised to locals before they can be offered to expats. As such, it is always better to recruit employees residing in Saudi Arabia who already hold an iqama.
Saudi-Arabien beherbergt viele Ausländer, die zum Arbeiten in Saudi-Arabien eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung benötigen. Es wird voraussichtlich auch ein Ausreise-/Einreisevisum für die Ausreise aus dem Königreich und die Wiedereinreise erforderlich sein.
Benötigt ein Mitarbeiter ein Visum für einen längeren Zeitraum, könnte alternativ ein „Invitation Work Visit Visa“ mit mehrfacher Einreise ausgestellt werden. Dieses Visum berechtigt den Inhaber, während der Gültigkeitsdauer des Visums im Königreich zu arbeiten und es nach Ablauf der Gültigkeitsdauer in seinem Wohnsitzland immer wieder zu verlängern und neu ausstellen zu lassen. Die Kosteneffizienz und Gültigkeitsdauer dieses Visums hängen von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers ab. Im Rahmen dieses Visums können keine Familienvisa ausgestellt werden.
Die Vergütung in Saudi-Arabien muss sich aus dem Grundgehalt zuzüglich Zulagen für Unterkunft und Transport zusammensetzen. Bei der Aushandlung der Bedingungen eines Arbeitsvertrags und eines Angebotsbriefs mit einem Mitarbeiter in Saudi-Arabien kann es hilfreich sein, Folgendes zu beachten.
Arbeitsverträge in Saudi-Arabien
Eine bewährte Vorgehensweise besteht darin, in Saudi-Arabien einen starken, schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, der die Bedingungen für die Abfindung, Leistungen und Kündigungsvoraussetzungen des Mitarbeiters festlegt. In einem Angebotsschreiben und einem Arbeitsvertrag in Saudi-Arabien sollten die Vergütung und etwaige Abfindungsbeträge immer in Saudi-Riyal (SAR) und nicht in einer anderen Währung angegeben werden.
Staatsangehörige, die 3 aufeinanderfolgende befristete Verträge abschließen oder 4 Jahre ununterbrochen arbeiten – je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist –, erhalten automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Arbeitszeiten in Saudi-Arabien
Employees in Saudi Arabia generally work a 40-48 hour week: 8 hours a day, 5-6 days a week. During Ramadan, the workday is reduced to 6 hours. This is typically applied to all employees, but employers are only required to provide it to Muslim employees. If employees work more than 40 hours a week, they are entitled to overtime, which is time and a half. There is no cap on overtime.
Das Wochenende in Saudi-Arabien ist Freitag und Samstag.
Feiertage in Saudi-Arabien
Saudi-Arabien feiert 2 große religiöse Feste während des islamischen Jahres – Eid Al-Fitr und Eid Al-Adha.
Die Menge der jährlich gewährten Feiertage variiert und wird von der Regierung verkündet.
- Eid Al-Fitr, was 3 Tage dauert, wird üblicherweise 10 Tage lang am Ende des Fastenmonats Ramadan gefeiert.
- Eid Al-Adha dauert 4 Tage und wird auch als 10-tägiger Feiertag anerkannt, der sich in der Regel vom 5 . bis zum 15 . Tag des Monats Thul-Hijja erstreckt.
- Der Tag der Vereinigung des Königreichs fällt immer auf den 23 September.
Urlaubstage in Saudi-Arabien
The statutory minimum vacation leave is 21 days. From the 6th year of employment onward, the statutory minimum is 30 days. It is customary for most employers to provide 30 days of vacation from the 1st year, with senior management typically receiving 40 or more vacation days. It is permissible to allow carryover of unused time to the next year. It is also permissible to cap carryover.
In der Regel bezahlen die Arbeitgeber die Flugtickets für Expatriate-Mitarbeiter, die im Rahmen ihres Jahresurlaubs zum Familienbesuch in die Heimat reisen.
Muslimische Arbeitnehmer haben in der Regel nach 2 Jahren ununterbrochener Beschäftigung Anspruch auf Hajj-Urlaub. Der Urlaub darf bis zu 10 Tage betragen und kann nur einmal alle 5 Jahre beim selben Arbeitgeber genommen werden.
Saudi-Arabien-Revisionsurlaub
Arbeitnehmern wird grundsätzlich ein Erholungsurlaub von bis zu 4 Monaten gewährt, sofern sie ein ärztliches Attest vorlegen. Krankheitsurlaub wird wie folgt vergütet:
- Erste 30 Tage: 100%
- 31 bis 90 Tage: 75%
- 91 bis 120 Tage: unbezahlt
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in Saudi-Arabien
Pregnant employees are generally entitled to 10 weeks of paid maternity leave. They may take up to 4 weeks before the birth and must take at least 6 weeks after. During this leave, employees are entitled to half pay if they have been employed for at least 1 year, and full pay if they have been employed for at least 3 years from the commencement date of the leave. However, if an employee takes their annual vacation during the same year as maternity leave, they are only entitled during that vacation to half pay or to no pay, depending on whether they received half pay or full pay during their maternity leave. Medical expenses related to pregnancy and delivery must be paid by the employer.
Partner haben Anspruch auf 3 Tage bezahlten Elternurlaub.
Krankenversicherung in Saudi-Arabien
Während die medizinische Versorgung und Krankenhausbehandlung für Staatsbürger über das nationale System kostenlos ist, müssen Arbeitgeber allen Mitarbeitern und deren Angehörigen, unabhängig davon, ob es sich um Ausländer oder Einheimische handelt, eine private Krankenversicherung anbieten.
Zusatzleistungen in Saudi-Arabien
Zu den üblichen Zusatzleistungen gehören unter anderem folgende:
- Krankenversicherung
- Reisetickets für die Heimreise in den Urlaub
- Ausbildungskosten
- Rentenpläne
- Mobiltelefone
- Wohngeld
- Fahrtkostenzulagen
Generell wird Unternehmen empfohlen, 25% für Leistungen zusätzlich zur Bruttovergütung einzuplanen, einschließlich Wohngeld oder anderer Zulagen, um die gesamten Arbeitgeberkosten einschließlich Leistungen in Saudi-Arabien zu ermitteln.
Kündigung und Abfindung in Saudi-Arabien
In Saudi-Arabien sind Probezeiten von bis zu 90 Tagen zulässig. Wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zustimmen, kann die Frist um weitere 90 Tage verlängert werden. Probezeiten sind keine gesetzliche Vorschrift.
Mitarbeiter mit unbefristeten Verträgen haben Anspruch auf 60 Tage Kündigungsfrist. Mitarbeiter mit anderen Verträgen haben Anspruch auf 30 Tage Kündigungsfrist. Wird keine ordnungsgemäße Mitteilung erteilt, können die Parteien stattdessen eine Abfindung vereinbaren. Während der Kündigungsfrist dürfen Arbeitnehmer 8 Stunden ihrer Arbeitszeit pro Woche nutzen, um eine alternative Beschäftigung zu finden. Für befristete Verträge gibt es keine Kündigungsfrist, da es selten einen triftigen Grund für die vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags gibt.
Wenn ein Arbeitsvertrag endet, hat ein Mitarbeiter für jedes der ersten 5 Beschäftigungsjahre Anspruch auf eine Abfindung, die das Anderthalbfache seines Monatslohns beträgt, und für jedes Beschäftigungsjahr danach jeweils auf ein volles Monatsgehalt, was für teilweise gearbeitete Jahre anteilsmäßig gewährt wird.
Steuern in Saudi-Arabien
Arbeitgeber müssen die Sozialversicherungsbeiträge Saudi-Arabiens (GOSI) im Namen ihrer Angestellten entrichten. Die Beiträge werden auf das Grundgehalt, einschließlich der Wohnkostenzuschüsse, erhoben. Dies kann auf 10% der Kosten des Arbeitgebers geschätzt werden.
Arbeitgeber müssen Beiträge zur Berufsgefahrenversicherung in Höhe von 2% sowohl für einheimische als auch für international Arbeitnehmer zahlen.
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