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Erweitern Sie Ihre globale Belegschaft in Flagge der Slowakischen Republikder Slowakischen Republik

Slowakische Republik

POPULATION

5,460,185

SPRACHEN

  1. Slowakisch

KAPITAL DES LANDES

Bratislava

WÄHRUNG

Euro (€) (EUR)

EOR-Übersicht Miniaturansicht

eingetragener Arbeitgeber in der Slowakischen Republik.

G-P bietet Arbeitgeberdienstleistungen für Kunden an, die Mitarbeiter einstellen und Gehaltsabrechnungen durchführen möchten, ohne zuvor eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der Slowakischen Republik zu gründen. Ihr Kandidat wird über G-P’ Slowakische Republik PEO in Übereinstimmung mit den örtlichen Arbeitsgesetzen eingestellt und kann innerhalb von Tagen statt wie üblich in Monaten eingearbeitet werden. Die Person wird Ihrem Team zugewiesen und arbeitet im Namen Ihres Unternehmens genau so, als wäre er oder sie Ihr Mitarbeiter und erfüllt damit Ihre Anforderungen im Land.

14

Feiertage pro Jahr

40 Stunden pro Woche

Arbeitszeit pro Tag oder Monat

Übersicht über die Gehaltsabrechnung – Miniaturansicht

Gehaltsabrechnung in der Slowakischen Republik.

Die Slowakische Republik, auch bekannt als Slowakei, ist ein Landschlossland in Mitteleuropa, das zur Europäischen Union (EU) gehört. Das Land grenzt an andere wichtige mitteleuropäische Länder wie Polen, Ukraine, Ungarn und Österreich. Die Slowakische Republik bietet mit ihrem größtenteils bergigen Gebiet auch wunderschöne, malerische Landschaften.

Einstellung in Flagge der Slowakischen Republikder Slowakischen Republik.

Viele Faktoren gehen in die Rekrutierung und Einstellung eines Bewerbers ein, wie z. B. das Bildungsniveau, die Erfahrung und das Engagement der Person für Ihr Unternehmen. Die Einstellung im Ausland bedeutet jedoch, dass Sie sich mehr als nur auf das Niveau der Eignung eines Bewerbers für Ihre Positionen konzentrieren müssen. Sie müssen die Gesetze zur Einhaltung der Beschäftigungsvorschriften der Slowakischen Republik kennen lernen und Ihre mehreren Unternehmensstandorte am Laufen halten.

Vergütung und Sozialleistungen in der Slowakischen Republik.

Die Expansion in die Slowakei bedeutet, dass Sie Mitarbeiter einstellen müssen, und die Einstellung von Mitarbeitern bedeutet, dass Sie Vergütung und Sozialleistungen bereitstellen. Wenn Sie das richtige Maß an Vergütung und Sozialleistungen bereitstellen, können Sie die Vorschriften einhalten und Top-Talente für Ihre Positionen gewinnen. Daher ist es wichtig, die Vergütungsgesetze und gesetzlichen Leistungsanforderungen der Slowakischen Republik zu kennen.

EUR 700 pro Monat

Mindestlohn pro Monat

4 Wochen

Jahresurlaub (min)

EUR 700 pro Monat

Mindestlohn pro Monat

4 Wochen

Jahresurlaub (min)

Tochtergesellschaft der Slowakischen Republik.

Die Gründung einer Tochtergesellschaft der Slowakei bringt Ihrem Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen. Sie können damit beginnen, talentierte Mitarbeiter zu rekrutieren, die Ihr Unternehmen ausbauen, neue Produkte und Dienstleistungen im Ausland anbieten und profitable Geschäftsbeziehungen aufbauen, die Ihrem Unternehmen einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschaffen. Sie werden diese Vorteile jedoch erst sehen, wenn Sie eine Tochtergesellschaft gründen oder mit einem globalen PEO zusammenarbeiten.

Tochtergesellschaft in der Slowakischen Republik
Leitfaden zu Arbeitsvisa und GenehmigungenEine veranschaulichende Karte mit Informationen über Arbeitsvisa und -genehmigungen, einschließlich Visaarten, Anforderungen und des Bewerbungsverfahrens.Arbeitsvisa und Genehmigungen inSlowakische Republik

Visa und Genehmigungen der Slowakischen Republik.

Die Slowakei, die offiziell als die Slowakei bekannt ist, ist aufgrund ihrer einkommensstarken Wirtschaft, der steigenden Lebensstandards und der Widerstandsfähigkeit angesichts einer relativ jüngsten Finanzkrise ein wünschenswerter Ort für im Ausland lebende Personen. Wenn Ihr Unternehmen plant, die Geschäftstätigkeit in diesem europäischen Land zu erweitern oder auszulagern, müssen Sie sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeiter, die einen Umzug planen, über die entsprechenden Genehmigungen und Visa verfügen, um dort rechtmäßig zu leben und zu arbeiten.

Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

Expansion in Flagge der Slowakischen Republikdie Slowakische Republik.

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