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Erweitern Sie Ihre globale Belegschaft in Slowenien-FlaggeSlowenien

Slowenien

POPULATION

2,116,972

SPRACHEN

  1. Slowenisch

KAPITAL DES LANDES

Ljubljana

WÄHRUNG

Euro (€) (EUR)

EOR-Übersicht Miniaturansicht

Unternehmer in Slowenien.

G-P bietet Arbeitgeber-Record-Dienstleistungen für Kunden, die Mitarbeiter einstellen und Gehaltsabrechnungen durchführen möchten, ohne zuvor eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Slowenien zu gründen. Ihr Kandidat wird über G-P Slowenien PEO in Übereinstimmung mit den örtlichen Arbeitsgesetzen eingestellt und kann innerhalb von Tagen statt wie üblich in Monaten eingearbeitet werden. Die Person wird Ihrem Team zugewiesen und arbeitet im Namen Ihres Unternehmens genau so, als wäre er oder sie Ihr Mitarbeiter und erfüllt damit Ihre Anforderungen im Land.

11

Feiertage pro Jahr

40 Stunden pro Woche

Arbeitszeit pro Tag oder Monat

Übersicht über die Gehaltsabrechnung – Miniaturansicht

Gehaltsabrechnung in Slowenien.

Slowenien ist ein zentraleuropäisches Land mit einer gut ausgebildeten, aber kleinen Bevölkerung, die mehrere Sprachen spricht. Wenn Sie eine Expansion nach Slowenien planen, müssen Sie sich einen wichtigen Aspekt überlegen, indem Sie Ihre Gehaltsabrechnung einrichten. Obwohl Sie vielleicht nicht sofort darüber nachdenken, wie Sie Ihre Gehaltsabrechnung im Ausland durchführen, müssen Sie neue Steuergesetze berücksichtigen, ob Sie auslagern oder nicht, und alle Anforderungen für die Einrichtung Ihrer slowenischen Gehaltsabrechnung berücksichtigen.

Einstellung in Slowenien-FlaggeSlowenien.

Sie können die Bedeutung des Einstellungsprozesses während einer internationalen Expansion nicht unterschätzen. Die Rekrutierung und das Onboarding der richtigen Mitarbeiter stellen sicher, dass Ihr Unternehmen erfolgreich ist. Darüber hinaus hilft Ihnen das Erlernen der Einstellung von slowenischen Mitarbeitern und der Einhaltung der landesweiten Gesetze zur Einhaltung von Beschäftigungsvorschriften, ohne Bußgelder oder Verzögerungen, dabei, die Vorschriften einzuhalten.

Vergütung und Leistungen in Slowenien.

Wenn Sie daran denken, warum Sie sich im Laufe der Jahre für bestimmte Stellen entschieden haben, zeichnen sich wahrscheinlich zwei Faktoren aus: Vergütung und Sozialleistungen. Mitarbeiter in Slowenien sind nicht anders. Sie wollen eine Vergütung, die die slowenischen Vergütungsgesetze erfüllt oder übertrifft, zusammen mit einem robusten slowenischen Leistungsplan, der alles bietet, was sie benötigen, und mehr.

EUR 1,203.36 pro Monat

Mindestlohn pro Monat

4 Wochen

Jahresurlaub (min.)

EUR 1,203.36 pro Monat

Mindestlohn pro Monat

4 Wochen

Jahresurlaub (min.)

Slowenien-Tochtergesellschaft.

Wenn Sie bereit sind, in einem neuen Land zu arbeiten, müssen Sie viele verschiedene Faktoren berücksichtigen, die sich auf Ihren täglichen Betrieb auswirken. Wie werden Sie Ihre Gehaltsabrechnung durchführen? Haben Sie einen Plan für die Rekrutierung von Top-Kandidaten? Welche Vergütungs- und Leistungsstufe bieten Sie an?

Tochtergesellschaft in Slowenien
Leitfaden zu Arbeitsvisa und GenehmigungenEine veranschaulichende Karte, die Informationen über Arbeitsvisa und -genehmigungen enthält, einschließlich Visaarten, Anforderungen und des Antragsverfahrens.Arbeitsvisa und Genehmigungen inSlowenien

Slowenien Visa und Genehmigungen.

Die schnell wachsende Wirtschaft Sloweniens macht dieses europäische Land zu einem beliebten Reiseziel für im Ausland lebende und internationale Unternehmen. Wenn Sie planen, Ihr Unternehmen auf Slowenien auszuweiten, müssen Sie ein Team von Mitarbeitern zusammenstellen, die bereit sind, mit Ihnen zu arbeiten. Sie müssen auch sicherstellen, dass sie über alle erforderlichen Arbeitsvisa und Genehmigungen verfügen, um in Slowenien legal zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen nicht erhalten, kann dies zu Verzögerungen im Betrieb und kostspieligen Geldstrafen für Ihr Unternehmen führen. Sie sollten also sicherstellen, dass Sie die slowenischen Vorschriften vom ersten Tag an einhalten.

Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

Erweitern Sie in Slowenien-FlaggeSlowenien.

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