Plant Ihr Unternehmen, den Betrieb in Belgien auszubauen? Belgien ist ein bevorzugter Standort für internationale Geschäfte, was zum Teil auf die produktive Belegschaft des Landes zurückzuführen ist.
Wenn Sie jedoch planen, Mitarbeiter umzuziehen oder neue Mitarbeiter ins Ausland einzustellen, ist es wichtig, sicherzustellen, dass alle Teammitglieder Ihres Unternehmens über die entsprechenden Visa und Genehmigungen verfügen, um dort rechtmäßig zu arbeiten.
Arten von Arbeitsvisa in Belgien
Um einen internationalen Arbeitnehmer in Belgien zu beschäftigen, müssen Unternehmen in der Regel eine Genehmigung für die Person beantragen, um zu arbeiten.
Seit 2019 hat Belgien das Verfahren zur einmaligen Genehmigung eingeführt, das den Prozess rationalisiert und die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in einem einzigen Dokument kombiniert, das über ein einziges Bewerbungsverfahren ausgestellt wurde.
Falls genehmigt, erhält der Mitarbeiter eine Genehmigung, die ihm erlaubt, länger als 90 Tage in Belgien zu bleiben und zu arbeiten. Für kürzere Zeiträume kann eine separate Arbeitsgenehmigung ausgestellt werden.
Anforderungen für den Erhalt von Arbeitsvisa für Belgien
Belgien ist Mitglied der Europäischen Union (EU), was bedeutet, dass Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten dort arbeiten können, ohne eine Arbeitserlaubnis einzuholen. Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz sind ebenfalls ausgenommen. Jeder andere benötigt eine Genehmigung.
Es liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, eine Einzelgenehmigung für internationale Arbeitnehmer einzuholen.
Um die Genehmigung zu erhalten, müssen die Mitarbeiter im Rahmen des Antragsverfahrens die folgenden Dokumente vorlegen:
- Ein gültiger Reisepass zusammen mit einer Kopie jeder Seite
- Unterkunftsnachweis in Belgien
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- Eine polizeiliche Hintergrundüberprüfung
- Ein ärztliches Gesundheitszeugnis
- Krankenversicherungsschutz
Die Einwanderungsbehörde behält sich das Recht vor, bei der Prüfung des Antrags zusätzliche Informationen und Unterlagen vom Arbeitgeber und Antragsteller anzufordern.
Bewerbungsprozess
Internationale Mitarbeiter benötigen eine Arbeitserlaubnis sowie ein Visum, um in Belgien zu leben und zu arbeiten, was nun als Teil des Einzelgenehmigungsantrags vereinheitlicht wird. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, die Arbeitserlaubnis zu beantragen, aber zuerst müssen Unternehmen nachweisen, dass es keine berufssuchenden belgischen Staatsangehörige gibt, die berechtigt sind, die Stelle zu besetzen. Danach kann der Bewerbungsprozess beginnen. Der Prozess umfasst die folgenden Schritte:
- Der Arbeitgeber reicht bei den Einwanderungsbehörden in Belgien einen Arbeitserlaubnisantrag ein.
- Nach der Genehmigung informieren die Behörden den Arbeitgeber, den Mitarbeiter und die belgische Botschaft im Wohnsitzland des potenziellen Mitarbeiters über die Genehmigung der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung.
- Der Mitarbeiter besucht die belgische Botschaft in seinem Land, um ein Aufenthaltsvisum zu beantragen.
- Nach Erhalt des Visums und der Genehmigung kann der Mitarbeiter nach Belgien reisen.
- In Belgien registriert der Mitarbeiter seine Ankunft bei den zuständigen Behörden und erfasst seine Wohnadresse.
- Der Mitarbeiter reicht einen Antrag auf einen Personalausweis ein.
- Der Mitarbeiter holt den Personalausweis ab und legt seine Fingerabdrücke vor.
Nach Abschluss dieser Schritte kann der Mitarbeiter in Belgien für Ihr Unternehmen arbeiten. Nach der Arbeit unter einer Einzelgenehmigung oder Arbeitserlaubnis und dem Abschluss einer 10-year Frist für rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt in Belgien können Mitarbeiter möglicherweise eine „unbegrenzte Einzelgenehmigung“ beantragen. Diese Genehmigung gewährt uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und kann direkt vom Mitarbeiter angefordert werden.
Andere wichtige Überlegungen
Um eine Arbeitserlaubnis für einen internationalen Mitarbeiter zu sponsern, muss Ihr Unternehmen in Belgien registriert und eingetragen sein. Wenn Ihr Unternehmen keine bestehende Tochtergesellschaft in Belgien hat, können Sie diese Anforderung erfüllen, indem Sie mit einem globalen Employer of Record wie G-P zusammenarbeiten.
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Bei G-P setzen wir uns dafür ein, Hindernisse für das globale Geschäft zu überwinden, Chancen für alle und überall zu ermöglichen und Unternehmen dabei zu unterstützen, das volle Potenzial ihrer Belegschaft auszuschöpfen. Wir helfen Ihnen dabei, die lokalen Gesetze vollständig einzuhalten und sicherzustellen, dass alles, von der Einstellung über das Onboarding bis hin zur Bezahlung Ihrer Mitarbeiter, schnell und einfach ist, unabhängig davon, wo sie sich auf der Welt befinden.
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Derzeit bietet G-P keine Unterstützung bei der Bearbeitung von Arbeitsvisa oder Genehmigungen an diesem bestimmten Standort an.
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