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HuUngarn – eingetragener Arbeitgeber

Population

9,678,000

Sprachen

1.

Ungarisch

Landeshauptstadt

Budapest

Währung

Forint (HUF)

G-P ermöglicht es Ihrem Unternehmen, über unsere globale Unternehmensinfrastruktur innerhalb von Minuten mit der Einstellung von Talenten zu beginnen. Im Gegensatz zu einer Professional Employer Organization (PEO) ermöglicht G-P deinem Unternehmen, deine globale Präsenz zu erweitern, ohne die Einrichtung und Verwaltung von Unternehmen zu stören.

Unsere globalen Arbeitsprodukte, darunter G-P Meridian Prime™ und G-P Meridian Core™, werden von dem größten Team von HR- und Rechtsexperten der Branche unterstützt. Wir kümmern uns um die wachsenden Komplexitäten der konformen globalen Expansion – damit Sie sich auf die bevorstehenden Chancen konzentrieren können.

Als globaler EOR-Experte verwalten wir Gehaltsabrechnung, Best Practices für Arbeitsverträge, gesetzliche und marktübliche Leistungen, Mitarbeiterausgaben sowie Abfindungen und Kündigungen. Sie haben die Gewissheit, dass Sie bei jeder Einstellung von einem Team spezialisierter Beschäftigungsexperten unterstützt werden. Mit G-P kannst du die Talente der klügsten Menschen in über 180 Ländern weltweit schnell und einfach nutzen.

Einstellung in Ungarn

Der ungarische Arbeitscode bietet Mitarbeitern starken Schutz. Es gibt spezifische Regeln und Verfahren, die in Fällen von Kündigung, Krankheit oder Mutterschaftsleistungen befolgt werden müssen, und Unternehmen können mit Geldstrafen und Sanktionen belegt werden, wenn sie die Statuten nicht befolgen. Sowohl Tarifverhandlungen als auch Betriebsräte, die Arbeitnehmer vertreten, sind zulässig.

Bei der Verhandlung der Bedingungen eines Arbeitsvertrags mit einem Mitarbeiter in Ungarn kann es nützlich sein, die folgenden Standards zu beachten.

Arbeitsverträge in Ungarn

Die allgemeine Regel in Ungarn ist, dass Arbeitsverträge auf unbestimmte Zeit ausgeführt werden. Befristete Verträge sind auch zulässig, wenn sie für vorübergehende oder saisonale Arbeiten bestimmt sind.

Arbeitsverträge müssen schriftlich in der Landessprache  erfolgen und  die Bedingungen der Vergütung, der Leistungen, der Verantwortlichkeiten, der Stunden und Feiertage, der Probezeit und der Stellenbezeichnung des Mitarbeiters enthalten. Es empfiehlt sich, auch Kündigungsanforderungen einzubeziehen. Ein Angebotsschreiben und ein Arbeitsvertrag in Ungarn  sollten immer das Gehalt und alle Vergütungsbeträge in ungarischem Forint  anstatt in einer anderen Währung angeben.

Arbeitszeiten in Ungarn

Die Standardarbeitswoche in Ungarn besteht aus bis zu 8 Stunden pro Tag, 5 Tagen pro Woche. Mitarbeiter können nicht mehr als 250 Stunden Überstunden pro Jahr leisten und müssen zu 50 % über dem Bruttogehalt bezahlt werden, aber wenn die Überstunden an Wochenenden oder Feiertagen durchgeführt werden, beträgt die Vergütung 100 % des normalen Gehalts für diesen Tag.

Urlaub in Ungarn

Ungarn feiert 11 Feiertage, an denen Mitarbeiter den Tag frei bekommen, einschließlich:

  • Neujahrstag
  • Tag der Revolution
  • Good Friday
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit
  • Pfingstmontag
  • Der Stephanstag
  • Tag der Republik
  • Allerheiligen
  • Weihnachtstag
  • Zweiter Weihnachtsfeiertag

Urlaubstage in Ungarn

Mitarbeiter in Ungarn haben Anspruch auf mindestens freie 20 Tage pro Jahr. Der Betrag erhöht sich je nach Alter des Mitarbeiters wie folgt:

  • Bis zum Alter von 25:20 Werktagen
  • Ab 25:21 Werktage
  • Bis zum Alter von 31 Jahren: ein zusätzlicher Arbeitstag alle 3 Jahre
  • Bis zum Alter von 45 Jahren: ein zusätzlicher Arbeitstag alle 2 Jahre
  • Ab 45: 30 Arbeitstagen

Eltern haben Anspruch auf zusätzliche Feiertage, basierend auf der Anzahl der Kinder, die sie haben:

  • 1 Kind: 2 zusätzliche Tage
  • 2 Kinder: 4 zusätzliche Tage
  • > 2 Kinder: 7 zusätzliche Tage

Bei einem Kind mit besonderen Bedürfnissen 2 zusätzliche Tage pro Kind.

Ungarn Krankheitsurlaub

Mitarbeiter haben Anspruch auf 15 Krankheitstage jährlich, während sie im nationalen Sozialversicherungssystem angemeldet sind. Mitarbeiter erhalten in der Regel 70% ihres Gehalts, das vom Arbeitgeber gezahlt wird. Nach 15 Tagen variiert der gezahlte Betrag von 50 % – 60 % je nach Dienstzeit; 1/3 wird vom Arbeitgeber bezahlt und der verbleibende Betrag wird vom Staat bezahlt.

Ist ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit für 4 Tage oder länger, aber weniger als 3 Monate arbeitsunfähig, hat der Arbeitgeber dem verletzten Arbeitnehmer eine Vergütung von mindestens 75 % zu zahlen. Wenn der Mitarbeiter länger als 3 Monate nicht arbeiten kann, muss er eine Vergütung aus dem Vergütungsfonds verlangen.

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in Ungarn

Schwangere Arbeitnehmer haben Anspruch auf 24 Wochen Mutterschaftsurlaub (CSED). Der Urlaub muss mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Lieferdatum beginnen. Der Betrag der Kinderbetreuungsgebühr pro Kalendertag beträgt 100% der Basis des Kalendertages oder des Einkommens des Kalendertages.

Väter haben Anspruch auf 10 Tage freie Vaterschaftsurlaub spätestens 2 Monate nach der Geburt oder Adoption des Kindes, die in höchstens zwei Teilen gewährt werden können. Für die ersten 5 Tage haben Väter Anspruch auf eine Abwesenheitsgebühr, während der Tage 6-10 haben sie Anspruch auf 40 % der Abwesenheitsgebühr.

Elternzeit: Ein Elternteil  hat Anspruch auf zusätzlichen Urlaub, bis das Kind 2 Jahre alt ist. Der gezahlte Betrag beträgt 70% des vorherigen Einkommens, der Betrag darf jedoch nicht 70den Prozentsatz des doppelten täglichen Mindestlohns überschreiten. Ein Elternteil  hat auch Anspruch auf zusätzliche jährliche bezahlte Freizeit, 2 Tage für 1 Kind, 4 Tage für 2 Kinder oder 7 Tage für mehr als 2 Kinder unter 16 Jahren.

Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 44 Arbeitstage Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes, vorausgesetzt, dass der Mitarbeiter 1 Jahr im Unternehmen beschäftigt ist – nicht notwendigerweise zum Zeitpunkt der Geburt oder Adoption. Wenn diese Anforderung später erfüllt wird, kann der Mitarbeiter die Elternzeit in Anspruch nehmen.

Krankenversicherung in Ungarn

Ungarn bietet allen Bürgern eine vollständige Krankenversicherung, wobei Lohn- und Gehaltsbeiträge eine Finanzierungsquelle darstellen.  Die Regierung zahlt Beiträge für bestimmte Gruppen wie Arbeitslose und Rentner.

Boni

Der 13. Monatsbonus ist in Ungarn nicht obligatorisch, leistungsbasierte Boni sind jedoch üblich.

Kündigung/Abfindung in Ungarn

Arbeitgeber können im Arbeitsvertrag eine Probezeit festlegen. Lokale Arbeitsgesetze legen nicht die maximale Probezeit fest; sie  muss jedoch angesichts der Umstände der Stelle angemessen sein.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss jede Partei eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen, jedoch nicht mehr als 1 Jahr einhalten. Die 30-day Kündigungsfrist ist um folgende Beträge zu verlängern:

  • 5 Tage nach 3 Jahren der Beschäftigung
  • 15 Tage nach 5 Jahren der Beschäftigung
  • 20 Tage nach 8 Jahren der Beschäftigung
  • 25 Tage nach 10 Jahren der Beschäftigung
  • 30 Tage nach 15 Jahren der Beschäftigung
  • 40 Tage nach 18 Jahren der Beschäftigung
  • 60 Tage nach 20 Jahren der Beschäftigung

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Abfindung, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung (aufgrund der Fähigkeit oder des Verhaltens des Arbeitnehmers in Bezug auf das Arbeitsverhältnis oder den Betrieb oder die wirtschaftlichen Gründe des Arbeitgebers) kündigt. Es gelten folgende Zahlungen:

  • 1 Monat für bis zu 3 Jahre Beschäftigung
  • 2 Monate für bis zu 5 Jahre Beschäftigung
  • 3 Monate für bis zu 10 Jahre Beschäftigung
  • 4 Monate für bis zu 15 Jahre Beschäftigung
  • 5 Monate für bis zu 20 Jahre Beschäftigung
  • 6 Monate für bis zu 25 Jahre Beschäftigung

Die Höhe der Abfindung erhöht sich um 3 Monate, wenn der Mitarbeiter innerhalb von 5 Jahren nach seinem Anspruch auf Altersrente oder Altersrente mit Alterszulage gekündigt wird.

Zahlung von Steuern in Ungarn

Der gesetzliche Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitgebers beträgt 13% des Bruttogehalts. Der Beitrag des Mitarbeiters beträgt 18.5 % bis 10 % für den Rentenbeitrag, 7 % für die Sozialversicherung und 1.5 % für den Arbeitslosenbeitrag.

Warum G-P?

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Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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