Als größtes Land in Südamerika hat Brasilien mehrere große Städte und aktive Gemeinden, alle voller Expatriate. Dank einer lebendigen Kultur, wunderschöner Strände und atemberaubender Umweltattraktionen möchten viele Ihrer Team-Mitglieder vielleicht nach Brasilien ziehen, um an Ihrem neuen Standort zu arbeiten. Sie müssen jedoch zuerst ein Arbeitsvisum für Ihre internationalen Mitarbeiter beantragen, bevor sie in Brasilien arbeiten können.
Arten von Arbeitsvisa in Brasilien
Ausländische Staatsangehörige benötigen in der Regel eine Genehmigung zum Wohnen und Arbeiten, bevor sie in Brasilien eingestellt werden. Der Einwanderungsstatus muss die beabsichtigte Arbeitstätigkeit erlauben, und einige Kategorien gewähren bereits beide Rechte.
In Brasilien gibt es verschiedene Arten von Arbeitsvisa, darunter:
- Aufenthaltserlaubnis – Beschäftigung NR 2: Dieses befristete Visum ist das am häufigsten verwendete Arbeitsvisum und wird in der Regel international Personen ausgestellt, die nach Brasilien einreisen, um technische Hilfe, Forschungskompetenzen oder professionelle Dienstleistungen im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder einer anderen Vereinbarung zu erbringen. Beschäftigte dieser Kategorie müssen die Genehmigung des Arbeitsministeriums einholen. Mit einem befristeten Aufenthaltsvisum kann nach 2 Jahren ununterbrochener Beschäftigung eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
- Besuchsvisum (Vivis): Internationale Personen, die geschäftlich nach Brasilien reisen, beantragen in der Regel dieses Visum. In der Regel können sie jedoch von einem Unternehmen in Brasilien nicht für dort erbrachte Arbeiten oder Dienstleistungen bezahlt werden, es sei denn, sie verfügen über die entsprechende Arbeitserlaubnis. Dieses Visum ist bis zu 10 Jahre gültig und erlaubt in der Regel Besuche von bis zu 90 Tagen pro Einreise, mit einer allgemeinen Grenze von 180 Tagen pro Zugjahr. Es ist wichtig zu beachten, dass ein solches Visum nur bestimmte Aktivitäten erlaubt. Sollte der Besuch technische Unterstützung, Installation oder Wartung von Reparaturdiensten umfassen, muss ein separates Arbeitsvisum beantragt werden.
- Vorübergehender Aufenthalt (Mercosur): Der vorübergehende Aufenthalt (Mercosur) steht nur Staatsangehörigen aus Argentinien, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Peru, Paraguay und Uruguay zur Verfügung. Staatsangehörige Venezuelas dürfen nicht mehr von Mercosur profitieren; es gibt jedoch eine sehr ähnliche Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des Abkommens über die Grenzstaaten, die venezolanischen und surinamischen Staatsangehörigen zugutekommt. Mit dem befristeten Aufenthaltsvisum kann nach 2 Jahren im Rahmen der Aufenthaltserlaubnis eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Voraussetzungen für den Erhalt eines brasilianischen Arbeitsvisums
Jede Arbeitserlaubnis hat ihre eigenen Anforderungen. Arbeitnehmer können kein Arbeitsvisum beantragen, bevor sie kein temporäres oder dauerhaftes Aufenthaltsvisum haben. Sie müssen in der Regel auch einen Job oder eine Aufgabe in Aussicht haben. Für eine reguläre Beschäftigung beginnt der potenzielle brasilianische Arbeitgeber in der Regel mit dem Prozess der vorherigen Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis, bevor die Visum- oder Aufenthaltsschritte fortgesetzt werden. Wenn die Person während ihres Aufenthalts in Brasilien den Job wechselt, muss sie eine neue Genehmigung beantragen.
In der Regel vergibt Brasilien zunächst temporäre Arbeitsvisa und Aufenthaltserlaubnisse. Temporäre Genehmigungen dauern in der Regel bis zu 2 Jahre und können in der Regel einmal für einen zusätzlichen Zeitraum verlängert werden, sofern das Arbeitsverhältnis und die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt werden. Nach diesen 4 Jahren kann ein Arbeitgeber beantragen, die temporären Genehmigungen in dauerhafte Optionen umzuwandeln, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, in Brasilien zu leben und zu arbeiten.
Bewerbungsprozess
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen den Antragsprozess für das brasilianische Arbeitsvisum bewältigen. Arbeitgeber müssen alle ins Portugiesische übersetzten Dokumente potenzieller Mitarbeiter an die Generalkoordinierungsstelle der Einwanderungsbehörde übermitteln. Die Dokumente gehen dann an das Außenministerium, das die Botschaft in Brasilien oder das Konsulat im Wohnsitzland des Mitarbeiters anweist, das Arbeitsvisumverfahren einzuleiten. Anschließend müssen die Mitarbeiter alle Dokumente bei der örtlichen Botschaft einreichen.
Eine brasilianische juristische Person muss in der Regel eine Visumbewerbung für lokale Beschäftigung sponsern oder unterstützen. Einige Routen können stattdessen eine in Brasilien ansässige Gastorganisation beinhalten, und Remote-Arbeit oder andere Visakategorien können andere Regeln gelten. In Brasilien ansässige Unternehmen müssen folgende Dokumente vorlegen, um den Arbeitserlaubnis-Prozess für Mitarbeiter zu starten:
- Antragsformular für die Arbeitserlaubnis
- Formular für Antragsteller und Bewerber
- Unternehmenssatzung oder Vertragsänderungen, die bei der Handelskammer oder dem Standesamt eingetragen sind
- Dokument, das die Ernennung eines gesetzlichen Vertreters für den Antragsteller belegt
Die Mitarbeiter müssen Angaben zu ihren Adressen, eine Kopie ihres Reisepasses, Nachweise über ihre Ausbildung und Berufserfahrung und vieles mehr vorlegen. Beachten Sie, dass die Visagebühren je nach Land unterschiedlich sind.
Weitere wichtige Überlegungen
Die Bedingungen der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen entscheiden darüber, ob Arbeitnehmer Familienmitglieder nach Brasilien mitbringen dürfen. Es besteht die Möglichkeit, ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen, um Ehepartner und Angehörige zu dauerhaften Einwohnern zu machen. Allerdings muss der/die Mitarbeiter/in nachweisen, dass er/sie in der Region der Botschaft, bei der er/sie sich bewirbt, gewohnt hat und weitere Zulassungskriterien erfüllt.
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