Als Arbeitgeber in Kroatien ist es wichtig, die verschiedenen Arbeitsgesetze, Vergütungsrichtlinien und Sozialversicherungsbestimmungen zu verstehen. Wenn es an der Zeit ist, die Vergütung und Leistungen der Mitarbeiter festzulegen, muss ein Arbeitgeber sowohl gesetzliche als auch optionale Leistungen in Betracht ziehen.​​ 

Entschädigungsgesetze in Kroatien​​ 

Seit dem 1. Januar 2023hat Kroatien den Euro als Währung eingeführt. Der gesetzliche monatliche Mindestlohn beträgt 970 EUR brutto pro Monat für 2026.​​ 

Arbeitgeber können im Arbeitsvertrag oder per Tarifvertrag eine Gehaltserhöhung oder Boni aushandeln. Mitarbeiter erhalten oft leistungsabhängige Prämien. Obwohl es kein Gesetz ist, geben viele Arbeitgeber in Kroatien ihren Mitarbeitern jährliche Gehaltserhöhungen auf der Grundlage ihrer Leistung.​​ 

Die übliche Vollzeit-Arbeitswoche umfasst 40 Stunden. Ein kürzerer Vollzeitdienstplan kann durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsratsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgelegt werden. Arbeit über 8 Stunden am Tag hinaus zählt nicht automatisch als Überstunden. Überstunden bedeuten in der Regel Arbeit über die vom Mitarbeiter vereinbarte oder geplante Arbeitszeit auf Wunsch des Arbeitgebers, wobei Vollzeitarbeit üblicherweise auf 40 Stunden pro Woche festgelegt ist. Es gibt spezielle Gesetze, die Arbeitszeiten einschränken und berücksichtigt werden müssen, wenn Mitarbeiter Überstunden machen.​​ 

Garantierte Leistungen in Kroatien​​ 

Die kroatische Krankenversicherung ist Teil der verpflichtenden Arbeitgeber-Sozialversicherungen des Landes. Social Sicherungsbeiträge umfassen in der Regel Mitarbeiter Pensionsversicherungsbeiträge und Arbeitgeber Krankenversicherungsbeiträge. Arbeitsunfall- oder Berufskrankheitsschutz und Arbeitslosenleistungen sind in der Regel keine separaten Standardbeiträge für die Lohnabrechnung.​​ 

Den Arbeitgebern steht es frei, ein Paket zusätzlicher Leistungen anzubieten, das den Bedürfnissen ihres Unternehmens entspricht. Zu den üblichen Vorteilen gehören unter anderem:​​ 

  • Pkw-Zuschuss oder Leasingfahrzeug​​ 
  • Handy​​ 
  • Beiträge zur Unterkunft​​ 
  • Beiträge zu Rechnungen​​ 
  • Erweiterte medizinische Leistungen wie z. B. Zahnversicherung​​ 
  • Erhöhte Rentenbeiträge​​ 
  • Essens- und Einkaufsgutscheine​​ 

Einige Leistungen sind von Steuerbeiträgen befreit.​​ 

Ein weiterer garantierter Anspruch ist bezahlte Arbeitsfreie Zeiten. Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen pro Kalenderjahr. Minderjährige und Arbeitnehmer, die unter schädlichen Bedingungen arbeiten, haben in der Regel Anspruch auf mindestens 5 Wochen.​​ 

Kroatien Nutzenmanagement​​ 

Sobald Ihre garantierten Leistungen eingerichtet sind, umfasst das Leistungsmanagement in Kroatien auch alle Zusatzleistungen. Diese zusätzlichen Leistungen helfen Ihnen, Top-Talente für sich zu gewinnen und Ihre Mitarbeiter zufrieden zu stellen. Zum Beispiel suchen Mitarbeiter in Kroatien oft nach diesen Leistungen:​​ 

  • Einen Firmenwagen​​ 
  • Ein Mobiltelefon​​ 
  • Leistungsbezogene Boni​​ 
  • Bargeld, Firmenprodukte oder Einkaufsgutscheine an bestimmten Feiertagen​​ 

Einschränkungen für Leistungen und Abfindung​​ 

Zu verstehen, welche Einschränkungen für Schlüsselfaktoren wie Arbeitszeiten und Abfindungszahlung bestehen, ist ein weiterer Aspekt des Leistungsmanagements in Kroatien. Anstatt sich selbst über das Leistungsmanagement und die Einschränkungen in Kroatien zu informieren, können Sie mit G-P zusammenarbeiten. Unsere Global Growth Platform™ hilft Ihnen dabei, die besten Leistungen für Ihre Mitarbeiter zu erzielen und sicherzustellen, dass Sie die Vorschriften einhalten.​​ 

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