Malta ist ein europäisches Land, das zwischen Sizilien und der nordafrikanischen Küste liegt. Die Insel hat eine Fläche von nur 122 Quadratmeilen, was sie zu einem der kleinsten, aber am dichtesten bevölkerten Länder der Welt macht. Heutzutage ist es für seine historischen Stätten bezüglich einer langen Abfolge von Herrschern aus verschiedenen Nationen bekannt.​​ 

Wenn Ihr Unternehmen nach Malta expandieren möchte, benötigen Sie die Unterstützung eines globalen Employer of Record wie beispielsweise G-P. Unser Team unterstützt Unternehmen bei der Expansion in Länder auf der ganzen Welt, darunter auch Malta. Mit unserer Lösung für das Outsourcing der Lohnbuchhaltung in Malta können Sie schnell in Malta arbeiten, ohne sich Gedanken über die Einhaltung der dortigen Vorschriften machen zu müssen.​​ 

Steuervorschriften auf Malta​​ 

Die maltesischen Besteuerungsgesetze wirken sich sowohl auf Ihr Unternehmen als auch auf Ihre Mitarbeiter aus. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 35% des steuerpflichtigen Gewinns. Das maltesische System zur Erstattung der Aktionärssteuer kann die effektive Steuerbelastung für bestimmte Aktionäre verringern. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen grundsätzlich jeweils 10% des Brutto- oder Grundgehalts zur Sozialversicherung beitragen, wobei wöchentliche Beitragsgrenzen und die geltenden Regelungen zur Mitarbeiterkategorie gelten. Arbeitnehmer müssen außerdem Einkommensteuer zu progressiven Sätzen von 0% bis 35% zahlen, abhängig vom jährlichen Einkommens- und Steuerstatus. Malta gilt für alleinstehende, verheiratete, Eltern und nicht ansässige Steuerzahler unterschiedliche Bands. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einkommensteuer vom Gehaltsscheck eines Mitarbeiters über das maltesische Lohnsteuerabzugsverfahren-artige Einbehaltungssystem, bekannt als Final Settlement System (FSS), abzuziehen. Sie müssen also sicherstellen, dass Sie die richtigen Gesetze befolgen.​​ 

Lohnbuchhaltungsoptionen für Unternehmen auf Malta​​ 

Unternehmen, die nach Malta expandieren, können vier verschiedenen Optionen für die Gehaltsabrechnung in Malta nutzen:​​ 

  • Intern: Die Einrichtung einer internen Lohnbuchhaltung ist eine Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter direkt von Ihrer Tochtergesellschaft aus zu bezahlen. Allerdings benötigen Sie eine große Personalabteilung und müssen sicherstellen, dass Sie über das nötige Budget verfügen, um die Infrastruktur aufrechtzuerhalten.​​ 
  • Remote: Viele Unternehmen können keine interne Lohnabrechnung durchführen und benötigen daher eine Alternative. Durch die Verwendung der Remote-Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Muttergesellschaft wird sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter bezahlt werden. Allerdings müssen Sie je nach Land unterschiedliche Gesetze zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften beachten.​​ 
  • Lohnabrechnungsunternehmen in Malta: Wenn Sie mit einem Lohnabrechnungsunternehmen in Malta zusammenarbeiten möchten, empfehlen wir Ihnen, ein Unternehmen mit einem guten Ruf zu wählen. Ihr Unternehmen haftet für die Handlungen dieses Unternehmens, einschließlich etwaiger Fehler.​​ 
  • Outsourcing der Lohnbuchhaltung in Malta: Mit G-P entscheiden Sie sich für das Outsourcing Ihrer Lohnbuchhaltung in Malta und genießen maximale Freiheit und absolute Sorgenfreiheit. Wir nehmen Ihre Mitarbeiter in unsere Lohnbuchhaltung auf und übernehmen auch die Einhaltung der Vorschriften in Ihrem Namen.​​ 

Wie Sie eine Gehaltsabrechnung auf Malta einrichten​​ 

Du möchtest vielleicht sofort mit der Gehaltsabrechnung beginnen, sobald du dich entscheidest, in Malta zu arbeiten, aber du musst erst mehrere Einschränkungen umgehen. Am wichtigsten ist Ihre Tochtergesellschaft. Malta verlangt in der Regel eine lokale legale Präsenz oder eine Arbeitgeberregistrierung, bevor Sie eine Gehaltsabrechnung erstellen oder direkt mit der Beschäftigung beginnen. Dies muss nicht immer eine eingetragene Tochtergesellschaft sein. Eine Filiale, eine andere lokale Registrierung, eine bestehende maltesische Einheit oder eine Arbeitgeber-of-record-Vereinbarung kann je nach Einrichtung verfügbar sein. Die einzige Ausnahme ist die Zusammenarbeit mit einem globalen Employer of Record, wie zum Beispiel G-P. Anstatt eine eigene Tochtergesellschaft zu gründen, können Sie unsere bestehende Gesellschaft nutzen, um schnell zu arbeiten.​​ 

Anspruchs- und Kündigungsbedingungen​​ 

Anspruchs- und Kündigungsbedingungen sind in einem fremden Land wie Malta oft komplizierter. Wenn Sie klare Anspruchs- und Kündigungsbedingungen erstellen können, bevor Sie Ihre Gehaltsabrechnung in Malta einrichten, müssen Sie sich keine Sorgen um mögliche Rechtsstreitigkeiten machen. Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, Jobsplus zu benachrichtigen, wenn das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters beendet wird. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf Abfindung anstelle der Kündigung, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet und sie nicht verpflichtet, die Kündigungsfrist zu arbeiten. Kündigt ein Mitarbeiter ohne die erforderliche Arbeitsfrist, kann der Arbeitgeber in der Regel gleichwertige Löhne erhalten, vorbehaltlich gesetzlicher Abzugsregeln.​​ 

Gehaltsabrechnungs-Verarbeitungsunternehmen auf Malta​​ 

G-P möchte Ihnen dabei helfen, mit maximaler Sicherheit und einem beruhigenden Gefühl nach Malta zu expandieren. Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen zum Outsourcing der Lohnbuchhaltung in Malta.​​