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Gehaltsabrechnung in EsSpanien.

Population

48,345,223

Sprachen

1.

Spanisch

Landeshauptstadt

Madrid

Währung

Euro (€) (EUR)

Spanien ist für seine lebendige Kultur und Geschichte bekannt, aber es ist auch ein hervorragender Ort, um Ihr Geschäft auszubauen und einen riesigen Talentpool zu nutzen. Der Arbeitsmarkt ist jedoch stark reguliert, daher müssen Sie mehrere Anforderungen erfüllen, bevor Sie die Gehaltsabrechnung einrichten und Mitarbeiter einstellen.

Anstatt den komplexen Einrichtungsprozess der Gehaltsabrechnung allein zu bewältigen, kann G-P helfen. Hier sind einige nützliche Tipps für die Einrichtung der Gehaltsabrechnung in Spanien.

Steuervorschriften in Spanien

Unternehmen in Spanien unterliegen auf nationaler und kommunaler Ebene verschiedenen Steuern, einschließlich Körperschaftssteuer, Zweigniederlassungsgewinnsteuer und Mehrwertsteuer (MwSt.). Der Körperschaftsteuersatz beträgt 23% und der Mehrwertsteuersatz 21%. Unternehmen müssen auch eine Kapitalsteuer von 1 %, eine Transfersteuer zwischen 6% und 11%, eine Grundsteuer von 3% und andere lokale Steuern zahlen.

Spanien hat einen progressiven Einkommensteuersatz von 19% auf 45%,  der mit steigendem Gehalt eines Mitarbeiters ansteigt. Alle Einnahmen, die von Nichtansässigen erzielt werden, unterliegen auch den Quellensteueranforderungen (WHT). Von 19% an Dividenden und Zinsen bis zu 24% an Lizenzgebühren müssen Unternehmen diese Gesetze im Auge behalten, da sie sich auf nicht ansässige Teammitglieder auswirken könnten.

Spanien Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen

Jedes neue Unternehmen in Spanien muss die Gehaltsabrechnung einrichten. Die 3 wichtigsten Gehaltsabrechnungsoptionen in Spanien umfassen:

  • Intern: Wenn Sie bereits eine Tochtergesellschaft in Spanien haben, können Sie die Gehaltsabrechnung intern durchführen.  Diese Option ist jedoch teurer, da Sie ein vollständiges HR-Team einstellen müssen.  Diese Option eignet sich am besten für größere Unternehmen, die eine langfristige Präsenz in Spanien planen.
  • Spaniens Lohn- und Gehaltsabrechnungsunternehmen: Unternehmen, die auslagern möchten, können dies über ein lokales Lohn- und Gehaltsabrechnungsunternehmen in Spanien tun. Sie werden jedoch weiterhin für Compliance-Fehler haftbar gemacht.
  • G-P :Die einfachste Möglichkeit, die Gehaltsabrechnung in Spanien durchzuführen und die Compliance zu gewährleisten, ist die Partnerschaft mit einem Employer of Record (EOR) wie G-P. Bei uns können Sie sicher sein, dass alle Mitarbeiter pünktlich bezahlt werden, sodass Sie sich auf andere wichtige Aspekte Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Wie Sie eine Gehaltsabrechnung in Spanien einrichten

Bevor Sie mit der Einstellung und Durchführung der Gehaltsabrechnung beginnen können, müssen Sie  eine Tochtergesellschaft in Spanien gründen  oder mit einem EOR zusammenarbeiten. Als nächstes benötigen Sie spezifische Informationen von Mitarbeitern, wie z. B. ihre Nationalität, ihr Wohnsitzland, ihr nationales Identitätsdokument, ihre Sozialversicherungsnummer und mehr.

Berechtigungs-/Kündigungsbedingungen

Die Arbeitsgesetze in Spanien  sind streng und Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen starken Arbeitsvertrag zu erstellen. Es ist bewährte Praxis, Kündigungsanforderungen in diesen Vertrag als Teil der Beschäftigungsbedingungen aufzunehmen. Eine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Spanien ist nur unter bestimmten Umständen zulässig. Wird eine Entlassung für unfair erklärt, muss der Arbeitgeber entweder den Arbeitnehmer wiedereinstellen oder eine Abfindung in Höhe der 33 Gehaltstage pro gearbeitetem Jahr  mit einer Höchstzahlung des 24 Monatsgehalts leisten.

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Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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