Luxemburg ist ein kleines Land, das weit über seinem Gewicht liegt. Mit dem höchsten BIP pro Kopf in der Europäischen Union bietet es eine vielfältige und dennoch stabile Wirtschaft und Zugang zu mehrsprachiger Belegschaft. Komplexe Beschäftigungsvorschriften können Sie jedoch verlangsamen. 

Ein niedergelassener Arbeitgeber in Luxemburg macht alles einfacher. Als globaler EOR G-P verwaltet Talente in Ihrem Namen, einschließlich der Erstellung konformer Verträge, der Verarbeitung von Gehaltsabrechnungen und mehr. Mit uns können Sie die Talente der klügsten Menschen in über 180 Ländern, einschließlich Luxemburg, schnell und konform nutzen.

Vereinfachen Sie die Einstellung in Luxemburg mit einem eingetragenen Arbeitgeber

Die Beschäftigung unterliegt hauptsächlich dem Luxemburger Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail). Dies umfasst Arbeitsplatzbestimmungen, einschließlich Arbeitsverträge, Arbeitszeiten und Kündigungsverfahren. 

Tarifverträge (Collective Fares, CBAs), die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt werden, regeln ebenfalls die Beschäftigung. Der Arbeitscode legt Mindeststandards fest, aber CBAs können zusätzliche oder bessere Bedingungen haben. Bei Konflikten muss der günstigere Begriff befolgt werden.

Ein luxemburgischer EOR fungiert als legaler Arbeitgeber, sodass Sie keine lokale Einheit gründen müssen. Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen den Arbeitscode und alle anwendbaren CBAs befolgt. 

Der EOR-Einstellungsprozess in Luxemburg:

  1. Arbeiten Sie mit einem globalen Beschäftigungsexperten zusammen. Wählen Sie eine EOR mit fundiertem Fachwissen in Luxemburg, die Sie durch die lokale Rechtslandschaft führt.

  2. Finden Sie Ihren idealen Kandidaten. Sie finden die besten Talente und der EOR kümmert sich um den Rest.

  3. Generieren Sie einen konformen Arbeitsvertrag. Ihre EOR erstellt einen lokal konformen Vertrag in Übereinstimmung mit dem luxemburgischen Arbeitsgesetz und den relevanten CBAs, einschließlich Gehalt, Arbeitszeiten und Kündigungsfristen.

  4. Integrieren und verwalten Sie Ihr Team. Der EOR verwaltet den gesamten Beschäftigungslebenszyklus. Dazu gehören die Verwaltung der Gehaltsabrechnung Ihrer Teammitglieder und die Verwaltung von Leistungen. 

Arbeitsverträge in Luxemburg

Mündliche Vereinbarungen sind legal, wir empfehlen jedoch einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, ist das Arbeitsverhältnis weiterhin gültig und wird als dauerhafter Vertrag angenommen, es sei denn, es liegen eindeutige gegenteilige Nachweise vor.

Der Vertrag muss in einer Sprache vorliegen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer verstehen. Französisch und Deutsch sind üblich, aber Englisch wird auch akzeptiert, wenn beide Parteien es verstehen. Der Vertrag hat eine etwaige Vergütung in Euro (EUR) anzugeben. 

Es gibt zwei Hauptvertragsarten:

  • Permanente Verträge (contrat à durée indéterminée, oder CDI): Der Standard für laufende Rollen, ohne Enddatum.

  • Befristete Verträge (contrat à durée déterminée oder CDD): Wird für temporäre Rollen verwendet. Sie können zweimal verlängert werden, mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten, einschließlich Verlängerungen.

Arbeitgeber in Luxemburg müssen den Arbeitnehmern innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn eine schriftliche Erklärung über die wesentlichen Beschäftigungsbedingungen vorlegen. 

Eine luxemburgische EOR, wie z. B. G-P Entwürfe konformer Arbeitsverträge, die auf den Arbeitscode und die CBAs abgestimmt sind. Dadurch werden Komplexität und Risiken für Ihr Unternehmen minimiert. 

Urlaubsansprüche in Luxemburg

Arbeitszeiten in Luxemburg

Luxemburg hat einen Standardarbeitstag von acht Stunden und eine Arbeitswoche von 40-hour Stunden. Ein Arbeitstag kann neun Stunden betragen, solange die wöchentliche Gesamtsumme 40 Stunden nicht überschreitet. Diese Stunden gelten normalerweise nicht für leitende Angestellte oder Manager.

Überstunden sind in der Regel auf zwei Stunden pro Tag begrenzt. Sie muss vom Arbeitgeber oder in einigen Fällen vom Arbeitsinspektorat genehmigt werden. Für jede Überstundenstunde erhalten die Mitarbeiter entweder 1.5 Stunden bezahlten Urlaub oder eine Zahlung, die 140 % ihres regulären Stundensatzes beträgt.

Feiertage in Luxemburg

Mitarbeiter in Luxemburg erhalten 11 bezahlte Feiertage:

  • Neujahr

  • Ostermontag

  • Tag der Arbeit

  • Europa-Tag

  • Christi Himmelfahrt

  • Pfingstmontag

  • Nationalfeiertag

  • Mariä Himmelfahrt

  • Alle Heiligen Tag

  • Weihnachtstag

  • Stephanstag

Urlaubstage in Luxemburg

Mitarbeiter erhalten mindestens 26 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub. Der Urlaub fällt ab Beginn der Beschäftigung an, aber Arbeitgeber können einen kurzen Qualifikationszeitraum beantragen, bevor Mitarbeiter Urlaub nehmen können. Nicht in Anspruch genommener Urlaub kann übertragen werden, sollte aber bis 31. März zum nächsten Jahr genommen werden.

Krankheitsurlaub in Luxemburg

Die Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber am ersten Tag des Krankheitsurlaubs benachrichtigen. Sie müssen ihnen auch innerhalb von drei Tagen eine ärztliche Bescheinigung aushändigen. Ein Mitarbeiter ist bis zu 26 Wochen lang vor einer Entlassung geschützt, während er sich in einer genehmigten Krankheitszeit befindet. 

Arbeitgeber zahlen Mitarbeitergehälter während der Krankschreibung bis zum Ende des Monats, in dem der Mitarbeiter innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 18-month seinen 77th Tag der Krankschreibung nimmt. 

  • Diese 77 Tage müssen nicht aufeinanderfolgend sein. Sie werden kumulativ über einen beliebigen Zeitraum von 18-month gezählt.

  • Sobald der Mitarbeiter diese 77-day -Schwelle erreicht hat, endet die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bezahlung zum Ende dieses Monats. 

  • Nach diesem Zeitraum zahlt der nationale Gesundheitsfonds (caisse nationale de santé oder ZNS) Krankengeld. 

Mutterschafts- und Elternzeit in Luxemburg

Schwangere Arbeitnehmer erhalten 20 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Diese setzt sich aus acht Wochen vor Fälligkeit und 12 Wochen danach zusammen und wird von der Sozialversicherung bezahlt. Der zweite Elternteil erhält 10 Tage bezahlten Urlaub, der innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt oder Adoption des Kindes genommen werden muss. 

Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt des Mitarbeiters für diesen Urlaub und wird von der Regierung erstattet. 

Jeder Elternteil kann bis zu sechs Monate bezahlte Elternzeit pro Kind in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit nicht das Gehalt des Mitarbeiters. Stattdessen erhält der Mitarbeiter eine Zulage aus dem Fonds für die Zukunft von Kindern (caisse pour l’avenir des enfants, kurz CAE). Teilzeit- oder Split-Vereinbarungen sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls zulässig.  

Wie ein eingetragener Arbeitgeber in Luxemburg bei der Verwaltung von Urlaubsansprüchen hilft

Ein luxemburgischer EOR verwaltet die Abwesenheit von Mitarbeitern für Sie und stellt gleichzeitig sicher, dass Sie die lokalen Urlaubsgesetze einhalten. Das bedeutet, dass du dich auf deine Team- und Geschäftsziele konzentrieren kannst, ohne dir Gedanken über die Admin-Prozesse machen zu müssen. 

Krankenversicherung und Zusatzleistungen in Luxemburg

Luxemburg verfügt über eine universelle Gesundheitsversorgung mit umfassender Abdeckung. Sie wird durch Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Mitarbeitern finanziert. Arbeitgeber zahlen rund 3.05 % des Gesamtlohns der Arbeitnehmer an diese staatlich finanzierte Krankenversicherung. 

Viele Arbeitgeber bieten eine private Krankenversicherung (mutuelle) als Zusatzleistung an. Dies deckt Kosten ab, die nicht vom staatlichen System bezahlt werden, wie z. B. Zahnmedizin, Sehkraft und verbesserte Krankenhausabdeckung.

Wir empfehlen, zusätzlich zum Bruttogehalt zusätzlich 15 % zu budgetieren, um die gesamten Arbeitgeberkosten zu decken, einschließlich aller Sozialversicherungszahlungen und etwaiger zusätzlicher Leistungen.

Prämien in Luxemburg

Ein 13. Monatsbonus, der normalerweise am Ende des Jahres ausgezahlt wird, ist üblich, aber gesetzlich nicht erforderlich. Um durchsetzbar zu sein, muss im Arbeitsvertrag oder in der entsprechenden CBA ein Bonus festgelegt werden. 

Wie ein eingetragener Arbeitgeber bei Leistungen in Luxemburg hilft

Ein luxemburgischer eingetragener Arbeitgeber übernimmt obligatorische und ergänzende Leistungen , damit Sie dies nicht tun müssen. Eine luxemburgische EOR hilft Ihnen, wettbewerbsfähige Leistungen anzubieten und gleichzeitig die Arbeitsgesetze und CBAs einzuhalten. 

Kündigung und Abfindung in Luxemburg

Die Probezeit kann zwei Wochen bis sechs Monate dauern. Die Frist ist im Arbeitsvertrag anzugeben. Während dieser Zeit kann jede Partei den Vertrag mit einer kürzeren Frist, in der Regel zwischen 1–2 Wochen, je nach Probezeit kündigen. Es muss kein Grund angegeben werden.

Um einen unbefristeten Vertrag zu beenden, muss ein Arbeitgeber einen „echten und schwerwiegenden Grund“ („motif réel et sérieux“) haben, wie z. B. grobes Fehlverhalten. 

In Luxemburg gibt es strenge Entlassungsverfahren. Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeitern müssen ein erstes Treffen mit dem Mitarbeiter vereinbaren. Sie haben sie auch per Einschreiben über die Kündigung zu informieren. Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen 2–6 Monate, je nach Dienstzeit des Mitarbeiters. 

Mitarbeiter mit fünf oder mehr Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten eine Abfindung wie folgt:

  • 5–10 Dienstjahre: 1 Monatsgehalt

  • 10–15 Dienstjahre: 2 Monatsgehalt

  • 15–20 Dienstjahre: 3 Monatsgehalt

  • 20–25 Dienstjahre: 6 Monatsgehalt

  • 25–30 Dienstjahre: 9 Monatsgehalt

  • 30 Jahre oder mehr Betriebszugehörigkeit: 12 Monate Gehalt

Eine luxemburgische EOR macht das Offboarding von Mitarbeitern stressfrei. Wir stellen sicher, dass Sie gesetzliche Kündigungsfristen, Abfindungen und mehr einhalten.  

Gehaltsabrechnung und Steuern in Luxemburg

Luxemburg verfügt über ein progressives persönliches Einkommensteuersystem. Der Arbeitgeber hält die Lohnsteuer ein.

Mitarbeiter und Arbeitgeber tragen zur sozialen Sicherheit bei. Arbeitgeber zahlen rund 12.07–14,62 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters. Die Beiträge sind auf ein jährliches Bruttogehalt von 152,000 EUR begrenzt, das sich jedes Jahr ändert. Arbeitgeberbeiträge umfassen:

  • Pension: 8 % 

  • Krankenversicherungsbeiträge: 3.05 %

  • Unfallversicherung: 0.67–2,92 %. Der Satz hängt von der Risikoklasse und der Schadenhistorie des Unternehmens ab. 

  • Gegenseitige Krankenversicherung: 0.42–2,08 %. Dies wird oft als Mutuelle bezeichnet, ist jedoch von der zusätzlichen privaten Krankenversicherung getrennt. Dies hilft Arbeitgebern, Gehälter abzudecken, wenn Mitarbeiter länger krank sind.

  • Arbeitsmedizinischer Dienst: Eine kleine jährliche Gebühr pro Mitarbeiter für arbeitsbezogene Gesundheitsdienste.

Ein luxemburgischer eingetragener Arbeitgeber verwaltet Arbeitgebersteuern und Sozialversicherungsbeiträge. EORs kümmern sich um alle Aspekte des Lohn- und Gehaltsabrechnungsmanagements , einschließlich obligatorischer Mitarbeitereinbehaltungen.

Auswahl der richtigen EOR in Luxemburg

Berücksichtigen Sie bei der Auswahl eines niedergelassenen Arbeitgebers in Luxemburg Folgendes:

  • Compliance-Expertise: Die richtige EOR verfügt über fundierte Kenntnisse der luxemburgischen Arbeitsgesetze, wie der Arbeitsgesetzbuch, sowie der CBAs und Steuervorschriften. 

  • Umfassende EOR-Lösungen: Wählen Sie eine EOR, die alle Aspekte der Beschäftigung verwaltet, einschließlich Lohnabrechnung, Steuerüberweisungen, Leistungsverwaltung, Urlaubsmanagement und Offboarding.

  • Skalierbarkeit und Flexibilität: Das EOR sollte Ihren Bedürfnissen gerecht werden, egal ob Sie einen einzelnen Mitarbeiter oder ein globales Team einstellen und mit Ihrem Unternehmen wachsen.

  • Technologie und Integration: Ein KI-gestütztes EOR vereinfacht Onboarding, Management und Mitarbeiterzahlung. Suchen Sie nach einer EOR, die in bestehende HCM-, PEO- oder Gehaltsabrechnungssysteme integriert werden kann, um den Betrieb zu rationalisieren.

  • Transparenz und Kommunikation: Wählen Sie eine EOR, die klare Kommunikationskanäle, transparente Preise und regelmäßige Updates zu Compliance-Änderungen bietet.

  • Reputation und Referenzen: Recherchieren Sie den Ruf, die Kundenreferenzen und die Branchenanerkennung der EOR, um sicherzustellen, dass sie eine Erfolgsbilanz in Bezug auf Zuverlässigkeit und Erfolg haben. Hat laut allen Berichten von Branchenanalysten einen soliden Ruf und verfügt über umfassende globale Berufserfahrung als EOR Nr. 1. G-P

  • Datensicherheit und Compliance. Stellen Sie sicher, dass Ihr EOR strenge Datensicherheitsprotokolle wie die DSGVO befolgt. Dies ist entscheidend für den Schutz sensibler Mitarbeiterinformationen und die Aufrechterhaltung der Compliance.

Verwenden Sie G-P EOR für globale Einstellungen in Luxemburg

G-P EOR ist eine preisgekrönte, KI-fähige globale Einstellungslösung, mit der Start-ups, KMUs und Unternehmen mit Leichtigkeit globale Teams aufbauen können. Integration, Verwaltung und Bezahlung von Top-Talenten in über 180 Ländern in wenigen Minuten, ohne die Komplexität der Einrichtung von Einheiten. 

G-P EOR ist der bevorzugte Partner für führende HCM-, PEO- und Gehaltsabrechnungsplattformen. Bringen Sie Ihre Mitarbeiterdaten an einem Ort zusammen, um bestehende Workflows zu pflegen und gleichzeitig konsistente und genaue Daten über Ihre integrierten Systeme hinweg zu speichern.

Fordern Sie noch heute einen Vorschlag an, mit der Einstellung in Luxemburg zu beginnen.