Die Türkei wird oft als Brücke zwischen der Europäischen Union (EU) und Asien gesehen. Dank steuerlicher Anreize für international Investoren ist die Türkei ein idealer Standort für Unternehmen, die expandieren möchten.​​ 

Expansionen bringen jedoch auch Herausforderungen mit sich, wie beispielsweise die Einrichtung der Lohnbuchhaltung. Als globaler Employer of Record (EOR) kann G-P die Lohn- und Gehaltsabrechnung in der Türkei optimieren, damit Sie schneller mit der Arbeit beginnen können, ohne sich mit Compliance-Anforderungen herumschlagen zu müssen. Wir agieren als Erweiterung Ihres Teams und übernehmen alles von der Einstellung von Mitarbeitern bis hin zur Auswahl der passenden Zusatzleistungen.​​ 

Steuerregeln in der Türkei​​ 

Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Türkei müssen Sozialversicherungsprämien einzahlen. Arbeitgeber ziehen den Mitarbeiter Anteil von der Bruttovergütung ab und entlasten beide Teile, aber der Arbeitgeber-Anteil wird vom Arbeitgeber separat bezahlt. Zu den Steuerbeiträgen gehören:​​ 

  • Social Sicherheit: Arbeitnehmer zahlen in der Regel 15% Gesamtzahl, einschließlich Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber zahlen in der Regel 22.5% oder 17.5% mit dem 5-Punkte-Anreiz.​​ 
  • Arbeitslosenversicherung: Arbeitnehmer zahlen 1%, Arbeitgeber 2%. Der Staat trägt außerdem 1% bei, die von der Regierung gezahlt werden. Beiträge gelten in der Regel innerhalb der Beitragsbasisgrenzen der Sozialversicherung.​​ 

Gehaltsabrechnungsoptionen für Unternehmen in der Türkei​​ 

Für die türkische Lohnabrechnung stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Auswahl, darunter:​​ 

  • Intern: Größere Tochtergesellschaften mit einem langfristigen Engagement in der Türkei könnten eine eigene interne Gehaltsabrechnung einrichten wollen. Bei dieser Option benötigen Sie ein großes PERSONAL-TEAM sowie einen Experten, der Sie bei der Einhaltung der Vorschriften unterstützen kann.​​ 
  • Lohnabrechnungsunternehmen: Die Nutzung eines türkischen Lohnabrechnungsunternehmens ermöglicht es Ihnen, Ihre Lohnabrechnung auszulagern. Bedenken Sie, dass Ihr Unternehmen weiterhin für die Einhaltung der Vorschriften und alle Maßnahmen des Lohnabrechnungsdienstleisters verantwortlich ist.​​ 
  • G-P: Der einfachste Weg, die Lohn- und Gehaltsabrechnung in der Türkei durchzuführen und die Vorschriften einzuhalten, ist die Zusammenarbeit mit einem Employer of Record (Employer of Record) wie G-P. Bei uns können Sie sicher sein, dass alle Mitarbeiter pünktlich und vorschriftsmäßig bezahlt werden, sodass Sie sich auf andere wichtige Aspekte Ihres Unternehmens konzentrieren können.​​ 

Wie man eine Gehaltsabrechnung in der Türkei einrichtet​​ 

Ohne eine türkische juristische Person, Niederlassung oder sonstige registrierbare Präsenz vor Ort können Sie grundsätzlich keine Lohnbuchhaltung in Ihrem eigenen Namen einrichten. Eine Tochtergesellschaft im Land ist eine Möglichkeit, Unternehmen können aber auch eine Compliance-Vereinbarung mit einem lokalen Arbeitgeber nutzen. Eine Tochtergesellschaft ermöglicht es Ihnen, ähnlich wie ein ansässiges Unternehmen zu agieren und Mitarbeiter einzustellen sowie eine türkische Lohnabrechnungsoption zu wählen. Allerdings kann die Registrierung Ihrer Tochtergesellschaft einige Wochen bis einige Monate dauern. Glücklicherweise kann G-P diese Zeit durch die Nutzung unserer bestehenden Tochtergesellschaft auf nur einen Tag verkürzen.​​ 

Anspruch/Kündigungsbedingungen​​ 

Das türkische Arbeitsrecht umfasst komplizierte Anspruchs- und Kündigungsbedingungen, die Sie vor der Einrichtung Ihrer Gehaltsabrechnung in einen Arbeitsvertrag aufnehmen sollten. Probezeiten sind auf maximal 2 Monate begrenzt oder bis zu 4 Monate, sofern ein geltender Tarifvertrag erlaubt. Während der Bewährung kann jede Partei ohne Vorankündigung oder Abfindung kündigen, aber der Mitarbeiter muss weiterhin für geleistete Arbeit und angesammelte Ansprüche bezahlt werden. Kündigungskosten können auch Kündigungspflichten umfassen, und Kündigungsfristen hängen davon ab, wie lange der Mitarbeiter bereits für das Unternehmen gearbeitet hat. Für Unbefristet-Verträge beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel 2 Wochen für weniger als 6 Dienstmonate, 4 Wochen für 6 Monate bis 1.5 Jahre, 6 Wochen für 1.5 zu 3 Jahren und 8 Wochen über mehr als 3 Jahre.​​ 

Optimieren Sie die globale Gehaltsabrechnung mit G-P.​​ 

G-P optimiert jeden Schritt des Gehaltsabrechnungsprozesses mit unserer marktführenden Global Employment Platform™ (Globalen Beschäftigungsplattform). Bezahlen Sie Ihr TEAM mit Vertrauen überall auf der Welt in 150 -Währungen mit unserer 99% on-time automatisierten Lohnbuchhaltung — alles mit nur wenigen Klicks. Unsere Produkte lassen sich auch in führende HUMAN CAPITAL MANAGEMENT-Lösungen integrieren und synchronisieren die Gehaltsabrechnungsdaten der Mitarbeiter automatisch plattformübergreifend, um eine zuverlässige, praktische Informationsquelle für HUMAN RESOURCES-TEAMs zu schaffen.​​ 

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