Die Expansion in die Türkei bietet Ihnen die Möglichkeit, neue Geschäftsbeziehungen zu knüpfen, vielversprechende Märkte zu erschließen und talentierte Mitarbeiter zu finden. Wenn Sie jedoch planen, Mitglieder Ihres aktuellen Teams in die Türkei zu versetzen, benötigt jeder internationalMitarbeiter sowohl ein Arbeitsvisum als auch eine Arbeitserlaubnis, um legal in der Türkei arbeiten zu dürfen.
Falls Sie nicht wissen, wie man ein Arbeitsvisum für die Türkei erhält, sollten Sie folgende wichtige Aspekte beachten.
Arten von Arbeitsvisa in der Türkei
Die Türkei verfügt über eine Vielzahl von Visakategorien, die sich in weitere Optionen unterteilen lassen, darunter:
- Touristen-/Geschäftsreisendenvisum
- Offizielles Visum
- Studenten-/Bildungsvisum
- Arbeitsvisum
- Andere Visa
Die meisten ausländischen Mitarbeiter benötigen ein Arbeitsvisum, um in der Türkei zu arbeiten. Der Mitarbeiter beantragt in der Regel über ein türkisches Konsulat, dann verwendet der Arbeitgeber die konsularische Referenznummer, um die zugehörige Arbeitserlaubnis Bewerbung einzureichen. Alle Mitarbeiter müssen ihr Arbeitsvisum und ihre Arbeitserlaubnis Bewerbung beim türkischen Konsulat oder der Botschaft in ihrem Heimatland einreichen. Die Bewerbung erfordert einen gültigen Reisepass, ein ausgefülltes Visumbewerbungsformular und ein Schreiben des Arbeitgebers.
Zusätzlich muss der Arbeitgeber, wenn der ausländische Mitarbeiter über ein türkisches Konsulat im Ausland einen Antrag stellt, die unterstützenden Dokumente innerhalb 10 Werktage nach Arbeitsvisum oder Arbeitserlaubnis Bewerbung beim türkischen Arbeitsministerium und Social Sicherheit (MLSS) einreichen.
Für alle Arten von Visaanträgen können türkische Konsularämter in der Regel Visa mit maximal 90 Tagen innerhalb eines 180-tägigen Aufenthalts erteilen. Internationale Arbeitnehmer, die länger als ihre Visum- oder Visabefreiungsfrist bleiben möchten, müssen vor Ablauf eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Eine "Kurzzeitaufenthaltserlaubnis" kann für viele vorübergehende Aufenthalte gelten, wobei Anträge von der Provinzdirektion für Migrationsmanagement der jeweiligen Provinz bearbeitet werden.
Arbeitserlaubnisse werden in der Regel zunächst für bis zu 1 Jahr erteilt und sind an einen bestimmten Arbeitgeber, Arbeitsplatz und eine bestimmte Rolle gebunden. Eine erste Verlängerung kann für bis zu 2 Jahre beim selben Arbeitgeber gewährt werden. Spätere Verlängerungen können jeweils für bis zu 3 Jahre gewährt werden. Sobald Arbeitnehmer mindestens 8 aufeinanderfolgende Jahre den rechtmäßigen Status erhalten haben, können sie in der Regel eine unbefristete Arbeitserlaubnis beantragen, die keine Verlängerung benötigt. Die Berechtigung kann auf ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt oder legalen Arbeitserlaubnissen basieren, vorbehaltlich anderer Bedingungen.
Voraussetzungen für den Erhalt eines türkischen Arbeitsvisums
Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums hängen von der Art des Visums ab, die sich nach dem Grund der Einreise in die Türkei richtet. Mögliche Gründe sind:
- Jemand mit einem Beschäftigungs- oder besonderen Beschäftigungszweck
- Zugewiesener Dozent oder Akademiker
- Sportler
- Künstler
- Freizonenarbeiter
- Journalist
- Montage- und Reparaturfachmann
Sobald Sie festgestellt haben, welche Art von Visum Ihre Teammitglieder benötigen, können diese den Antrag online stellen und dabei einige Fragen zu ihrer Identität und dem Zweck ihres Besuchs beantworten. Der Bewerber erhält einen Termin für ein Vorstellungsgespräch, zu dem er verschiedene Dokumente einreichen muss, darunter:
- Einen gültigen Reisepass
- 2 Fotos, die in den letzten 6 Monaten aufgenommen wurden
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Stellenangebot oder Arbeitsvertrag
- Übersetztes Diplom oder vorläufiges Abschlusszeugnis
- Krankenversicherung
- Unterkunftsnachweis in der Türkei
Bewerbungsprozess
Sobald Arbeitnehmer ein Stellenangebot erhalten, sollten sie ein Arbeitsvisum beantragen. Sie können sich ab 2 Monaten vor ihrer Abreise in die Türkei bewerben, spätestens jedoch 1 Monat im Voraus. Um die Arbeitserlaubnis und das Visum zu erhalten, muss der Antrag bei der nächstgelegenen türkischen Auslandsvertretung eingereicht werden.
Innerhalb von 10 Tagen nach Antragstellung müssen Arbeitgeber die erforderlichen Beschäftigungsunterlagen beim Arbeitsministerium und Social (MLSS) einreichen.
Weitere wichtige Überlegungen
Das Arbeitsministerium und Social Sicherheit entscheiden letztlich, ob ein Mitarbeiter einen Arbeitserlaubnis erhalten kann oder nicht. Wird die Bewerbung genehmigt, dient die Arbeitserlaubnis in der Regel auch als Aufenthaltserlaubnis für die Gültigkeitsdauer des ausländischen Arbeitnehmers.
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