Jüngste Aktualisierungen des deutschen Einwanderungsgesetzes haben es einfacher gemacht, globale Talente im Land einzustellen. Aber Sie müssen immer noch den Überblick über die Anforderungen für Arbeitsvisa in Deutschland behalten und die Dokumentation sorgfältig verwalten. Selbst kleine Fehler können Ihre Einstellungspläne verzögern oder scheitern lassen. 

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Wer benötigt in Deutschland ein Arbeitsvisum?

Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz benötigen kein Arbeitsvisum für Deutschland oder eine Arbeitserlaubnis für Deutschland. Sie müssen jedoch ihren Wohnsitz bei den örtlichen Behörden registrieren, wenn sie länger als drei Monate bleiben. 

Staatsangehörige außerhalb der EU müssen nach 90 Tagen in Deutschland leben und arbeiten eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die spezifischen Anforderungen hängen von ihrer Qualifikation und der Art der Beschäftigung ab. 

Staatsangehörige von Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, Südkorea, dem Vereinigten Königreich und den USA können ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen jedoch vor Arbeitsbeginn eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und erhalten.

Arbeitsvisum- und Genehmigungsoptionen in Deutschland

Deutschland bietet je nach Qualifikation, Erfahrung und Stellenangebot des Bewerbers mehrere Arbeitsvisa und Genehmigungswege für qualifizierte Fachkräfte an.

Zu den Arbeitsvisa und -genehmigungen für Fachkräfte in Deutschland gehören:

  • Das Visum für Fachkräfte: Bewerber benötigen entweder einen anerkannten Abschluss oder eine qualifizierte Berufsausbildung sowie ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Deutschland. Es gibt keinen Arbeitsmarkttest mehr für die meisten Anwendungen für Fachkräfte, sodass Arbeitgeber nicht nachweisen müssen, dass eine freie Stelle nicht von einem EU-Bürger besetzt werden konnte. Nach der Ankunft beantragen Inhaber eine Aufenthaltsgenehmigung für qualifizierte Arbeitskräfte bei ihrer lokalen Einwanderungsbehörde.

  • EU Blue Card: Dies ist für hochqualifizierte, universitäre Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Es bietet einen schnelleren Weg zur dauerhaften Ansässigkeit. Bewerber benötigen einen anerkannten Abschluss und ein Stellenangebot, das eine Mindestgehaltsgrenze erfüllt:

    • Bei Standardberufen ist ein Mindestjahresgehalt von 50,700 EUR vor Abzug erforderlich.

    • Engpass-, Engpass- oder STEM-Beschäftigungen erfordern ein jährliches Mindestgehalt von 45,934.20 EUR vor Abzug. IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss können sich für eine EU Blue Card qualifizieren, wenn sie mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren haben und die Gehaltsschwelle erfüllen.

  • Opportunity Card (Chancenkarte): Mit dieser Aufenthaltsgenehmigung können Nicht-EU-Staatsangehörige bis zu einem Jahr nach Deutschland kommen, um nach Arbeit zu suchen. Sie wird auf der Grundlage eines Punktesystems vergeben, das Qualifikationen, Deutsch- oder Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Verbindungen nach Deutschland umfasst. Bewerber können keine Vorstrafen haben, müssen eine Krankenversicherung haben und nachweisen, dass sie über genügend Geld verfügen, um sich während ihres Aufenthalts zu unterstützen. 

Das Bewerbungsverfahren für ein Visum für Fachkräfte in Deutschland

Der typische Prozess für ein Visum für Fachkräfte umfasst zwei Phasen:

  1. Beantragen Sie ein nationales „D“-Visum: Mitarbeiter beantragen ein nationales „D“-Arbeitsvisum in Deutschland bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in ihrem Wohnsitzland. Sie legen eine umfassende Reihe von Dokumenten vor, einschließlich eines Arbeitsvertrags oder Stellenangebots, eines gültigen Reisepasses, Qualifikationsnachweises und eines Nachweises der deutschen Krankenversicherung. Sie zahlen auch eine Visa-Antragsgebühr.

  2. Besorgen Sie sich eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland: Nach der Ankunft mit dem „D“-Visum in Deutschland registriert der Mitarbeiter seine Adresse und beantragt eine Aufenthaltsgenehmigung (aufenthaltstitel) bei der lokalen Ausländerbehörde (Ausländerbehörde). Mit dieser Erlaubnis können sie in Deutschland leben und arbeiten.

Weitere wichtige Überlegungen für Arbeitsvisa und Genehmigungen in Deutschland

Krankenversicherung: Vor der Ankunft müssen Mitarbeiter nachweisen, dass sie eine Krankenversicherung haben, um ihr Arbeitsvisum für Deutschland und ihre Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Dies ist in der Regel durch eine Reiseversicherung oder eine vorübergehende Privatversicherung abgedeckt. Eine Reiseversicherung wird in der Regel nur für den Visumantrag und den Zeitraum vor Arbeitsbeginn der Mitarbeiter akzeptiert. Danach müssen sie in Deutschland über eine vollständige Krankenversicherung verfügen, entweder öffentlich oder privat. 

Sobald ein Arbeitnehmer mit der Arbeit beginnt, muss sein Arbeitgeber ihn bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse) registrieren. Auch wenn ein Mitarbeiter eine private Krankenversicherung wählt, muss der Arbeitgeber dennoch nachweisen, dass er über eine Krankenversicherung für den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung verfügt und Beiträge verwaltet. 

Wiedervereinigung der Familie: Mitarbeiter mit Visa für qualifizierte Arbeitskräfte oder EU Blue Cards können in der Regel ihren Ehepartner und minderjährige Kinder nach Deutschland mitbringen. Durch kürzliche Änderungen können sich die Eltern und Schwiegereltern des Hauptvisumsinhabers ihnen anschließen.

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