Die jüngsten Aktualisierungen des deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes haben es erleichtert, internationale Talente ins Land zu holen. Sie müssen aber weiterhin die Anforderungen für das deutsche Arbeitsvisum im Blick behalten und die Dokumentation sorgfältig verwalten. Schon kleine Fehler können Ihre Einstellungspläne verzögern oder gar zum Scheitern bringen.​​  

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Wer benötigt in Deutschland ein Arbeitsvisum?​​ 

Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz benötigen kein deutsches Arbeitsvisum oder keine deutsche Arbeitserlaubnis. Sie müssen ihren Wohnsitz jedoch bei den örtlichen Behörden anmelden, wenn sie länger als drei Monate bleiben.​​  

Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern müssen nach 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um in Deutschland leben und arbeiten zu können. Die konkreten Anforderungen hängen von ihren Qualifikationen und der Art der Beschäftigung ab.​​  

Staatsangehörige von Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, Südkorea, Großbritannien und den USA können ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen aber vor Aufnahme der Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und erhalten.​​ 

Arbeitsvisum- und Aufenthaltsgenehmigungsoptionen in Deutschland​​ 

Deutschland bietet qualifizierten Fachkräften je nach Qualifikation, Erfahrung und Stellenangebot des Antragstellers verschiedene Wege zum Arbeitsvisum und zur Aufenthaltsgenehmigung.​​ 

Deutschland Arbeitsvisum und Genehmigungen für Fachkräfte umfassen:​​ 

  • Das Skilled Worker Visa: Bewerber benötigen entweder einen anerkannten Abschluss oder eine qualifizierte Berufsausbildung sowie ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Deutschland. Für die meisten Facharbeiter-Bewerbungen gibt es keinen Arbeitsmarkt-Test mehr, sodass Arbeitgeber nicht nachweisen müssen, dass eine freie Stelle nicht von einem EU-Bürger ausgefüllt werden konnte. Nach der Ankunft beantragen die Inhaber bei ihrem örtlichen Einwanderungsamt eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Arbeitskräfte.​​ 
  • EU Blue Card: Diese Karte ist für hochqualifizierte, akademisch ausgebildete Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern bestimmt. Es bietet einen schnelleren Weg zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung. Bewerber benötigen einen anerkannten Hochschulabschluss und ein Stellenangebot, das eine Mindestvergütung erfüllt:​​ 
    • Für Standardberufe ist ein jährliches Mindestgehalt von EUR 50,700 vor Abzügen erforderlich.​​ 
    • Engpässe, Engpässe oder MINT-Berufe erfordern eine Mindestjährliche Vergütung von 45934EUR.20, Vor Abzügen. IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss können sich für eine EU Blue Card qualifizieren, wenn sie in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre relevante Berufserfahrung vorweisen und die Vergütung-Schwelle erfüllen.​​ 
  • Opportunity card (chancenkarte)​​ Mitdieser Aufenthaltserlaubnis können Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern bis zu einem Jahr nach Deutschland kommen, um Arbeit zu suchen. Die Auszeichnung wird auf Grundlage eines Punktesystems vergeben, das Qualifikationen, Deutsch- oder Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Verbindungen zu Deutschland berücksichtigt. Bewerber dürfen kein Führungszeugnis vorweisen, müssen krankenversichert sein und nachweisen, dass sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt während ihres Aufenthalts zu bestreiten.​​  

Der Antragsprozess für ein Fachkräftevisum in Deutschland​​ 

Das typische Verfahren zur Beantragung eines Fachkräftevisums umfasst zwei Phasen:​​ 

  1. Beantragung eines nationalen „D“-Visums: Arbeitnehmer beantragen ein nationales „D“-Arbeitsvisum für Deutschland bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in ihrem Wohnsitzland. Sie reichen einen umfassenden Satz von Dokumenten ein, darunter einen Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebot, einen gültigen Reisepass, einen Qualifikationsnachweis und einen Nachweis über eine deutsche Krankenversicherung. Sie zahlen außerdem eine Visumantragsgebühr.​​ 
  2. Erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland: Nach der Ankunft in Deutschland mit dem "D"-Visum registriert der Mitarbeiter seine Adresse und beantragt einen Aufenthaltstitel bei der örtlichen Ausländerbehörde. Diese Genehmigung ermöglicht es ihnen, in Deutschland zu leben und zu arbeiten.​​ 

Weitere wichtige Aspekte bei der Wahl eines Arbeitsvisums oder einer Arbeitserlaubnis für Deutschland​​ 

Krankenversicherung: Vor ihrer Ankunft müssen Arbeitnehmer nachweisen, dass sie über eine Krankenversicherung verfügen, um ihr deutsches Arbeitsvisum und ihre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dies ist üblicherweise durch eine Reiseversicherung oder eine temporäre private Versicherung abgedeckt. Eine Reiseversicherung wird in der Regel nur für den Visumantrag und den Zeitraum vor Arbeitsbeginn akzeptiert. Danach müssen sie in Deutschland über eine umfassende Krankenversicherung verfügen, entweder eine gesetzliche oder eine private.​​  

Sobald ein Mitarbeiter seine Arbeit aufnimmt, muss ihn sein Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden. Auch wenn sich ein Mitarbeiter für eine private Krankenversicherung entscheidet, muss der Arbeitgeber für die Aufenthaltserlaubnis-Bewerbung einen Krankenversicherungsschutz nachweisen und die Beiträge verwalten.​​  

Familienzusammenführung: Arbeitnehmer mit Fachkräftevisum oder EU Blue Card können in der Regel ihre Ehegatten und minderjährigen Kinder nach Deutschland mitbringen. Durch die jüngsten Änderungen können nun auch die Eltern und Schwiegereltern des Hauptvisuminhabers zu ihm ziehen.​​ 

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